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# 02.02.2010
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<=> Brief an die Mitglieder des Ministerkomitees des Europarats.
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<=> Letter to the Members of the Committee of Ministers of the Council
<=> of Europe.
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Uster (Schweiz) 2. Februar 2010
Uster (Switzerland)  2 February 2010



Absender / Sender :
Nom de famille / Surname / Familienname : B L U N I E R
Prénom / First name / Vorname : M A R C E L
Sexe / Sex / Geschlecht : männlich
Nationalité / Nationality / Staatsangehörigkeit : Schweiz
Domicile / Permanent address / Ständige Anschrift : Breitigasse 13 , CH - 8610 Uster
WebSite : www.trennung-scheidung-kinder.ch
Email : mb.t-s-k@bluewin.ch


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Meine Muttersprache ist die deutsche Sprache. Es ist möglich dass meine Übersetzung in die englische Sprache kleinere Fehler enthält. Bitte beachten Sie den Original-Text in der deutschen Sprache.

My mother tongue is german. It is possible that my translation to the english language contains minor errors. Please pay attention to the original text in the german language.

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Konferenz zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Februar 2010 in Interlaken in der Schweiz,
Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die schweizer Regierung.

Conference on the reform of the European Court of Human Rights in February 2010 in Interlaken, Switzerland,
Compliance with the European Convention on Human Rights by the Swiss government.

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Sehr geehrte Damen und Herren

Ladies and Gentlemen

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Am 18. November 2009 hat die Schweiz für ein halbes Jahr den Vorsitz des Ministerkomitees des Europarats übernommen. Die 3 Schwerpunkte des Schweizer Vorsitzes sollen der Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung der demokratischen Institutionen sowie die Erhöhung der Transparenz und der Effizienz des Europarats sein.

On 18 november 2009 Switzerland has taken the presidency of the Council of Europe for six months. The 3 priorities of the Swiss presidency shall be the protection of human rights and the rule of law, strengthening democratic institutions, and increasing the transparency and the efficiency of the Council of Europe.

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Am 18. und 19. Februar 2010 wird in Interlaken in der Schweiz eine Konferenz zur Reform des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) stattfinden. Das Ziel sei, die Verfahren beim EGMR zu vereinfachen und zu beschleunigen.
In einer Medienmitteilung ist zu lesen, dass die Aussenministerin der Schweiz, Frau Calmy-Rey, an der Konferenz am 12. Mai 2009 in Madrid gesagt habe, an der folgenden Konferenz sollen die Mitgliedstaaten ihr Engagement zur Einhaltung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) und zu deren möglichst effizienter Umsetzung feierlich bekräftigen.

On 18 and 19 february 2010, a conference on reform of the European Court of Human Rights (ECHR) will be held in Interlaken in Switzerland. The goal is to simplify and accelerate the suits at law of the ECHR.
In a media release can be read, that the Foreign Minister of Switzerland, Mrs Calmy-Rey, told the conference in Madrid on 12 may 2009 that at the next conference the member states should solemnly reaffirm their commitments to comply with, and to the most efficient implementation of the Convention for the Protection of Human Rights (CPHR).

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Wenn man von anderen Ländern fordert, dass diese Länder Bestimmungen der EMRK einhalten sollen, sollte man beispielhaft vorausgehen und dafür sorgen, dass die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention im eigenen Land eingehalten werden. Das ist derzeit in der Schweiz leider nicht der Fall.

When you arrogate from other countries, that these countries should comply with provisions of the CPHR, you should precede by example and ensure that the provisions of the convention are respected in your own country. Unfortunately this is currently not the case in Switzerland.

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Werden in der Schweiz Ehen geschieden und sind dabei Kinder betroffen, macht das schweizerische Gesetz es Frauen sehr einfach, Vätern das Sorgerecht und das Erziehungsrecht durch ein Gericht entziehen zu lassen. Diese gesetzliche Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen wird seit vielen Jahren kritisiert. Mitte März 2006 sagte der frühere schweizer Justizminister Herr Blocher : Das Scheidungsrecht werde heftig und zu Recht kritisiert, obwohl es erst seit Januar 2000 in Kraft sei. Vorallem bei der Frage des gemeinsamen Sorgerechts für Kinder gebe es ernsthafte Probleme zu lösen. ( Zeitungsartikel im « Zürcher Oberländer », vom 16. März 2006 ).

When in Switzerland marriages are divorced and children are affected, the swiss law makes it very easy for women, to deprive the fathers custody and his right for education, by a court. This statutory regulation of child custody in divorce cases has been criticized for many years. In mid-March 2006, the former Swiss Minister of Justice, Mr Blocher said : The divorce law is heavily and rightly criticized, even though it exists only since January 2000. Especially on the issue of joint custody of children there are serious problems to solve. ( Newspaper article in the « Zürcher Oberländer », dated 16 March 2006).

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In einer Pressemitteilung des schweizer Bundesrats vom 28. Januar 2009, ( http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-01-281.html ), herausgegeben durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, ist zu lesen :

«
(...)

Heutige Rechtslage...
Nach geltendem Recht wird die elterliche Sorge im Fall einer Scheidung entweder der Mutter oder dem Vater übertragen. Das Gericht kann die elterliche Sorge aber auch bei beiden belassen, sofern dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist, ein gemeinsamer Antrag vorliegt und die Eltern dem Gericht eine Vereinbarung über die Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten vorlegen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht die elterliche Sorge der Mutter zu. Sie können aber wie geschiedene Eltern unter den gleichen Bedingungen das gemeinsame Sorgerecht erlangen.

... von verschiedenen Seiten kritisiert

Diese Rechtslage wird seit mehreren Jahren von Seiten der Politik, der Wissenschaft und der Vätervereinigungen kritisiert. Sie berücksichtige zu wenig das Wohl des Kindes, das für seine gedeihliche Entwicklung auf beide Elternteile angewiesen ist. Zudem würden Väter und Mütter nicht gleich behandelt. Mit der Scheidung verliere ein Elternteil, meistens der Vater, seine Rolle als Erzieher und Vertreter des Kindes. Häufig sei er nur noch ein mit einem Besuchsrecht ausgestatteter Zahlvater. Das gemeinsame Sorgerecht könne in seiner heutigen Form nur beschränkt Abhilfe schaffen. Da es von einem gemeinsamen Antrag der Eltern abhänge, missbrauche ein Ehegatte nicht selten seine Zustimmung, um anderweitige Vorteile zu erlangen.

(...)
Adresse für Rückfragen: Felix Schöbi, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 53 57
»


In a press release of the Swiss Federal Council of 28 January 2009 (http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-01-281.html), issued by the Federal Justice and Police Department, is stated :

«
(...)

Current legal position ...
Under current law, parental authority in case of divorce is either the mother or the father transferred. The court may retain parental authority to both parents, when this is consistent with the welfare of the child, when there is a common request and the parents provide the court an agreement concerning the care of the child and the distribution of maintenance costs. If the parents are not married, the parental responsibility belongs to the mother. But they can gain joint custody like divorced parents under the same conditions.

... criticized from different sides
This law has been criticized for several years by policy-makers, scholarship and the fathers' associations. It would consider not enough the welfare of the child, who is dependent for its successful development to both parents. In addition, fathers and mothers would not treated equally. With the divorce, a parent, usually the father, would lose his role as educator and representative of the child. Often he is only a paying father equipped with a visiting right. Joint custody in its present form could provide only limited relief. Since it depends on a joint request by parents, a spouse often could abuse its consent to obtain other advantages.

(...)
For information please contact : Felix Schöbi, Federal Office of Justice, Tel +41 31 322 53 57
»

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Am 3. Dezember 2009 veröffentlichte der EGMR das Urteil «Zaunegger gegen Deutschland», Beschwerde-Nr. 22028/04 . Dieses Urteil enthält grundlegende Aussagen bezüglich der Regelung des Sorgerechts durch Gerichte. Dieses Urteil zeigt deutlich, dass in der Schweiz bei Gerichtsverfahren bezüglich Ehescheidungen, nicht in allen Fällen, aber sehr oft, gegen Artikel 14 der EMRK verstossen wird. Pro Jahr werden in der Schweiz etwa 3'500 bis 4'500 Vätern deren Sorgerecht und deren Erziehungsrecht EMRK-widrig entzogen. Davon sind jährlich über 6'000 Kinder betroffen.

On 3 December 2009 the ECHR published the verdict «Zaunegger against Germany», Complaint-No. 22028/04. This court ruling contains basic statements about the provision of custody by the courts. This court ruling clearly shows that in Switzerland, court procedures with regard to divorce proceedings, are, not in all cases, but very often, contrary to Article 14 of the CPHR. Per year in Switzerland custodys and educational rights of about 3,500 to 4,500 fathers are CPHR-unlawfully deprived. Of these, about 6,000 children are affected annually.

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Ich engagiere mich stark dafür dass das schweizerische Scheidungsrecht möglichst bald geändert wird, damit möglichst viele Väter und Kinder, auch nach einer Ehescheidung, trotzdem ein einigermassen normales Familienleben führen können. Ende Januar 2008 habe ich beim EGMR die Beschwerde 4959/08 eingereicht, diese ist noch pendent. Dem schweizerischen Bundesamt für Justiz, und damit anzunehmenderweise auch der schweizerischen Ministerin für Justiz, ist diese Beschwerde bekannt, die ganze Beschwerde kann man auf meiner Website «www.trennung-scheidung-kinder.ch», auf der Unter-Seite Archiv_H , in deutscher Sprache lesen.

I am strongly involved that the swiss divorce law will be changed as soon as possible so that as many fathers and children, even after a divorce, can still bear a somewhat normal family life. End of January 2008 I had filed to the ECHR the complaint 4959/08, which is still pending. The Swiss Federal Office of Justice, and thus also assumingly the Swiss Minister of Justice is aware of this complaint, the whole complaint can be read on my website «www.trennung-scheidung-kinder.ch» on the sub-page Archiv_H , in german language.

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Am 19. Januar 2010 veröffentlichte die schweizer «Aargauer Zeitung» (http://www.aargauerzeitung.ch) einen Artikel «Neue Chance für Väter», bezüglich diesem EGMR-Urteil «Zaunegger gegen Deutschland». Darin wird mitgeteilt : «Für Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz (BJ) bedeutet das Urteil eine Absage an den Vorrang der Mutter bezüglich Sorgerecht: «Vater und Mutter müssen mit Blick auf das Kind ohne Wenn und Aber gleich behandelt werden.» Will die Schweiz nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, muss also auch sie ihre Sorgerechtsregelung EMRK-konform ausgestalten.»

On 19 January 2010 the swiss newspaper « Aargauer Zeitung » ( http://www.aargauerzeitung.ch ), published an article : « New opportunity for fathers », regarding the ECHR-court-ruling « Zaunegger against Germany ». It is reported : « For Felix Schöbi from the Federal Office of Justice (BJ), the verdict means a repudiation of the primacy of the mother regarding custody, « In view of the child, father and mother have to be treated equally without any ifs and buts. « If Switzerland don't want to impinge against the European Convention on Human Rights (CPHR), it must therefore also make the custody provision conform to the CPHR. »

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Offensichtlich vertritt man beim schweizerischen Bundesamt für Justiz die Meinung, dass die derzeitige Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen gegen die EMRK verstosse.

Obviously, by the Swiss Federal Office of Justice, one takes the view that the current provision concerning the custody in divorce cases, is contrary to the CPHR.

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Anscheinend hat Herr Schöbi vom Bundesamt für Justiz auf meiner Website den Beschwerdepunkt Nummer 3 in meiner EGMR-Beschwerde 4959/08 gelesen, ich beschwere mich damit beim EGMR darüber, dass die schweizer Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen gegen Artikel 5 des 7. Protokolls der EMRK ( Gleichberechtigung der Ehegatten bei einer Scheidung ) verstosse. Wäre die Äusserung von Herrn Schöbi auf das Urteil «Zaunegger gegen Deutschland» bezogen gewesen, hätte er wohl eher bezüglich Diskriminierung als mit Gleichberechtigung argumentiert.

Apparently Mr. Schöbi from the Federal Office of Justice has read the point no. 3 of my ECHR-compliant 4959/08 on my website, where I complain to the ECHR that the swiss provision of custody in divorce cases, may impinge against article 5 of the seventh protocol of the CPHR ( equality of rights of spouses by divorcing ). If the ventilation of Mr. Schöbi had been based on the verdict « Zaunegger against Germany », he would probably argue about discrimination rather than equality.

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Es darf davon ausgegangen werden, dass der schweizerischen Justizministerin Frau Widmer-Schlumpf wohl bekannt ist, dass in der Schweiz durchschnittlich jeden Tag bei Ehescheidungen durch Gerichte, bei etwa 10 Sorgerechtszuteilungen gegen Artikel 14 der EMRK und vermutlich auch gegen den Artikel 5 des 7. Protokolls der EMRK, verstossen wird.

It may be assumed that the Swiss Minister of Justice, Mrs. Widmer-Schlumpf well knows that in Switzerland, on average, each day, in divorce cases, courts impinge approximately in 10 cases against article 14 of the CPHR, and presumably also against article 5 of the seventh protocol of the CPHR.

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Bundesbehörden in der Schweiz arbeiten derzeit an einer neuen Regelung des Sorgerechts. Mit diesem neuen Gesetz ist aber frühestens ab dem Jahr 2012 zu rechnen, realistisch dürfte eher das Jahr 2014 sein.

Federal authorities in Switzerland are currently working on a new law about custody. This new law can be expected earliest in the year 2012, more realistic will be the year 2014.

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Der schweizer Regierung scheint es unwichtig zu sein, dass in den nächsten Jahren, bis dieses neue Scheidungsgesetz in Kraft treten würde, schätzungsweise noch etwa 15'000 Vätern deren Sorge- und Erziehungsrechte EMRK-widrig entzogen werden, dass davon weitere etwa 23'000 Kinder betroffen sein werden.

It seems to be unimportant to the swiss government, that in the next years, until this new divorce act would come into force, the custody- and education-rights of approximately about 15,000 fathers will be deprived contrary to the CPHR, that about 23,000 more children will be affected.

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In der schweizer Bundesverfassung gibt es den Artikel 165 ( Gesetzgebung bei Dringlichkeit ) :

1 Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, kann von der Mehrheit der Mitglieder jedes Rates dringlich erklärt und sofort in Kraft gesetzt werden. Es ist zu befristen.


In the Swiss Federal Constitution, there is the article 165 ( legislation by urgency ) :

1 A federal law that can not be deferred coming into effect, can be explained by the majority of the members of each council as urgently and can immediately put into effect. It is to limit in time.

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Dem schweizerischen Bundesrat, welcher in der Schweiz die exekutive Regierung darstellt, wäre es somit durchaus möglich, das EMRK-widrige Scheidungsrecht durch eine kleine Änderung des Gesetzes, sofort EMRK-konform zu machen. Innerhalb eines Jahres müssten die Einwohner der Schweiz diese Änderung dieses Gesetzes bei einer Abstimmung dann gutheissen. Dass diese Zustimmung durch das Volk erfolgen würde, wäre in diesem Fall höchst wahrscheinlich.

The Swiss Federal Council, which is in Switzerland the Executive Government, has therefore the possibility to make the CPHR-incompatible divorce law, immediately CPHR-compliant by a small change in the law. Within a year the residents of Switzerland would have to approve this change of law in a vote. That such approval would be done by the people, would be most probable in this case.

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Entscheidungen des schweizer Bundesrats beruhen auf Konkordanz. In der Praxis bedeutet dies, dass jedes Mitglied seine eigenen Ansichten vertritt, bzw. die Ansichten der politischen Partei welcher diese Person angehört. Und so geschieht es, dass sich die Mitglieder dieses Rates eher selten auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können, dass es deshalb viele Jahre lang dauert, bis nötige Gesetzesänderungen durch das Parlament gemacht werden, selbst dann wenn ein Gesetz, wie das derzeitige Scheidungsrecht, offensichtlich EMRK-widrig ist. Solche Gesetzesreformen enden dann nicht selten in Gesetzen die wiederum Mängel haben, weil sie auf Kompromissen der verschiedenen politischen Parteien beruhen, weil sich jede politische Partei mit einem Artikel oder Paragraphen in diesem Gesetz verewigen will.

Decisions of the Swiss Federal Council base on concordance. In practice this means that each member represents his own views, or the views of the political party to which this person belongs to. And so it happens, that members of this council rather rare achieve a common approach, that it takes many years until necessary legislative amendments are made by the parliament, even if a law, how the current divorce law, is CPHR-contrary. Such legislative reforms will end up not infrequently in laws which then again have shortcomings because they are based on compromises of the various political parties, because each political party wants to immortalize itself with an article or a paragraph in this law.

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Immer dann wenn die schweizer Regierung etwas   nicht   tun will, wird von Mitgliedern des Bundesrats verkündet, man müsse « rechtsstaatliche Prinzipien » einhalten. Im gegebenen Fall würde das bedeuten, dass die jahrelange Missachtung von Völkerrecht richtig sein soll.

Every time when the Swiss Government does   not   want to do something, members of the Federal Council enunciate, one must comply with « the rule of law ». In the given case, this would mean, that the disregarding of International Law, for years, should be correct.

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Das seit dem 1. Januar 2000 in Kraft stehende Scheidungsrecht wurde, im Wesentlichen, ab etwa dem Jahr 1993 durch die Mitglieder des damaligen Bundesrats entworfen, in Kenntnis darüber dass in der Schweiz ab dem Jahr 1997 der Staatsvertrags « Übereinkommen über die Rechte des Kindes », welches auch als UN-KRK oder CRC bezeichnet wird, in Kraft treten würde.

The Divorce Law which came on 1 January 2000 in force, was essentially designed from about the year 1993 by members of the then Federal Council, which were informed about, that in Switzerland, starting in 1997, the treaty « Convention on the Rights of the Child », also known as the UN-KRK or CRC, would come into force.

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Vermutlich scheut man eine speditive Änderung des Scheidungsgesetzes auch deswegen, weil dies ein Eingeständnis dafür wäre, dass die damaligen Mitglieder des Bundesrates ein schlechtes Gesetz produziert haben, welches vermutlich gegen mehrere völkerrechtliche Bestimmungen verstösst. Wohl kaum ein Mitglied des Bundesrates möchte so etwas gerne einem Bundesrats-Vorgänger antun.

Probably one is also afraid of making a speedy amendment of the divorce act, because it would be an admission that the then members of the Federal Council have produced a bad law, which probably violates several international provisions. Hardly a member of the Federal Council would like to do something like this, to harm a predecessor-member of the Federal Council.

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Das Problem mit dieser Regelung des Sorgerechts ist den Mitgliedern des schweizerischen Bundesrats seit vielen Jahren bekannt. Wenn jemand ein Problem kennt und nichts dagegen tut, ist diese Person ein Teil des Problems.

The problem with this provision of custody is known by the members of the Swiss Federal Council for many years. If anyone knows a problem and does not do something against it, this person is a part of the problem.

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Vorwiegend in der Stadt Zürich, aber auch in der übrigen Schweiz, wurden zwischen 1892 und 1970 ( dann abnehmend noch bis 1987 ) tausende Frauen zwangssterilisiert und dutzende Männer zwangssterilisiert oder zwangskastriert. Das Komitee des UNO-Menschenrechtsrates forderte - im Oktober 2009 - die Schweiz bzw. deren Regierung auf, die Opfer der Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen zwischen 1960 und 1987, endlich zu entschädigen.

Mainly in the city of Zurich, but also in the rest of Switzerland, from 1892 to 1970 ( then decreasing to 1987 ) thousands of women and dozens of men were forcibly sterilized or castrated. The committee of the UN Human Rights Council urged - in October 2009 - Switzerland and its government, now finally to pay compensation to the victims of forced sterilization and forced castrations from 1960 to 1987.

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Die Aussenministerin der Schweiz, Frau Calmy-Rey, wird an der Konferenz im Februar 2010 die Mitgliedstaaten des Europarats auffordern, die Bestimmungen der EMRK in ihren Ländern umzusetzen. Bitte fordern Sie die Regierung der Schweiz deutlich und unmissverständlich auf, für andere Länder ein Vorbild zu sein.

The Foreign Minister of Switzerland, Mrs. Calmy-Rey, will participate in the conference in February 2010 and will claim to implement the provisions of the CPHR in their countries from the Member States of the Council of Europe. Please arrogate clearly and unmistakable from the Government of Switzerland to be an example for other countries.

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Herzlichen Dank , Thank you very much , Merci du fond du cœur , Mille grazie , Muchisimas Gracias , Hartelijk dank , Muitíssimo obrigado , Hjärtligt tack , Serdecznie dziskuje , Kiitos , Nagyon köszönöm , Aciu labai.

M. Blunier


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Wenn Sie diesen Brief als PDF-Dokument erhalten möchten, senden Sie mir
eine Mail an  mb.t-s-k@bluewin.ch  und ich sende Ihnen das Dokument als
Anhang.

If you want to have this letter as a PDF-document, please send me a mail to
mb.t-s-k@bluewin.ch  and i'll send you the document as an attachment.


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# 27.02.2010
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<=> Interlaken-Deklarazion
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Übersetzung in die deutsche Sprache.
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Zusammenstellung der wichtigsten Texte aus der « Interlaken-Declaration »

Erstellt von M. Blunier  Breitigasse 13  8610 Uster   26. Februar 2010

Die englisch - deutsch - Übersetzung wurde sorgfältig vorgenommen, rechtlich verbindlich sind jedoch immer nur die englischen Texte !.

Informazionen zur Konferenz und das Originaldokument « Interlaken Declaration » finden Sie über diesen Link :

http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/eu/euroc/chprce/inter.encoded-Show=1&print=1.html


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High Level Conference on the Future of the European Court of Human Rights

Interlaken Declaration


19. February 2010

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Hochrangige Konferenz zur Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Interlaken Erklärung

19. Februar 2010

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The High Level Conference meeting at Interlaken on 18 and 19 February 2010 at the initiative of the Swiss Chairmanship of the Committee of Ministers of the Council of Europe («the Conference»):

Die Tagung der hochrangigen Konferenz in Interlaken am 18. und 19. Februar 2010 auf Initiative des schweizer Präsidiums des Ministerkomitees des Europarates («die Konferenz») :

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PP 1
Expressing the strong commitment of the States Parties to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms («the Convention») and the European Court of Human Rights («the Court»);

PP 1
bringt das starke Engagement der Vertragsstaaten zur Konvenzion zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (« der Konvenzion ») und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (« dem Gerichtshof ») zum Ausdruck ;

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PP 2
Recognising the extraordinary contribution of the Court to the protection of human rights in Europe;

PP 2
würdigt den ausserordentlichen Beitrag des Gerichtshofs zum Schutz der Menschenrechte in Europa ;

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PP 3
Recalling the interdependence between the supervisory mechanism of the Convention and the other activities of the Council of Europe in the field of human rights, the rule of law and democracy;

PP 3
weist auf die Wechselbeziehung zwischen dem Überwachungsmechanismus des Übereinkommens und den anderen Aktivitäten des Europarates hin, im Bereich der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ;

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PP 4
Welcoming the entry into force of Protocol No. 14 to the Convention on 1 June 2010;

PP 4
begrüsst das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 14 zur Konvenzion am 1. Juni 2010 ;

==

PP 5
Noting with satisfaction the entry into force of the Treaty of Lisbon, which provides for the accession of the European Union to the Convention;

PP 5
vermerkt mit Genugtuung das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, welcher den Beitritt der Europäischen Union zur Konvenzion vorsieht ;

==

PP 6
Stressing the subsidiary nature of the supervisory mechanism established by the Convention and notably the fundamental role which national authorities, i.e. governments, courts and parliaments, must play in guaranteeing and protecting human rights at the national level;

PP 6
betont den subsidiären (( ergänzenden, unterstützenden )) Charakter des Überwachungsmechanismusses durch die Konvenzion und insbesondere die grundlegende Rolle welche die nazionalen Behörden, d.h. die Regierungen, die Gerichte und die Parlamente, bei der Gewährleistung und dem Schutz der Menschenrechte auf nazionaler Ebene spielen müssen ;

==

PP 7
Noting with deep concern that the number of applications brought before the Court and the deficit between applications introduced and applications disposed of continues to grow;

PP 7
stellt mit tiefer Besorgnis fest, dass die Zahl der dem Gerichtshof überbrachten Beschwerden und der Minusbetrag zwischen den dem Gericht übergebenen und den behandelten Beschwerden, weiter anwächst ;

==

PP 8
Considering that this situation causes damage to the effectiveness and credibility of the Convention and its supervisory mechanism and represents a threat to the quality and the consistency of the case-law and the authority of the Court;

PP 8
erwägt dass diese Situazion der Effektivität und der Glaubwürdigkeit der Konvenzion und seines Überwachungsmechanismusses Schaden zufügt und eine Gefahr für die Qualität und die Beständigkeit der Rechtsprechung und der Autorität des Gerichtshofs darstellt ;

==

PP 9
Convinced that over and above the improvements already carried out or envisaged additional measures are indispensable and urgently required in order to:

PP 9
ist überzeugt, dass über die bereits durchgeführten oder vorgesehenen Verbesserungen hinaus, zusätzliche Massnahmen notwendig und dringend erforderlich sind um :

==

i. achieve a balance between the number of judgments and decisions delivered by the Court and the number of incoming applications;

i. ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der Urteile und Entscheidungen des Gerichtshofs, und der Anzahl der eingehenden Bewerbungen zu erreichen ;

==

ii. enable the Court to reduce the backlog of cases and to adjudicate new cases within a reasonable time, particularly those concerning serious violations of human rights;

ii. dem Gericht zu ermöglichen, den Rückstau der Fälle zu reduzieren und neue Fälle innerhalb einer akzeptablen Frist zu entscheiden, insbesondere diejenigen welche schwere Verstösse gegen die Menschenrechte betreffen ;

==

iii. ensure the full and rapid execution of judgments of the Court and the effectiveness of its supervision by the Committee of Ministers;

iii. die vollständige und rasche Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs und die Wirksamkeit der Überwachung durch das Ministerkomitee sicherzustellen ;

==

PP 10
Considering that the present Declaration seeks to establish a roadmap for the reform process towards long-term effectiveness of the Convention system;

PP 10
zieht in Betracht, dass die vorliegende Erklärung einen Fahrplan für den Reformprozess für die langfristige Wirksamkeit des Konvenzions-Systems zu etablieren sucht ;

==

The Conference

Die Konferenz

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(1) Reaffirms the commitment of the States Parties to the Convention to the right of individual petition;

(1) bekräftigt die Verpflichtung der Vertragsstaaten der Konvenzion, das Recht auf individuelle Klage zu gewähren ;

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(2) Reiterates the obligation of the States Parties to ensure that the rights and freedoms set forth in the Convention are fully secured at the national level and calls for a strengthening of the principle of subsidiarity;

(2) bekräftigt die Pflicht der Vertragsstaaten, sicherzustellen dass die in der Konvenzion dargelegten Rechte und Freiheiten, auf nazionaler Ebene in vollem Umfang sichergestellt sind und fordert eine Stärkung des Grundsatzes der Subsidiarität ;

==

(3) Stresses that this principle implies a shared responsibility between the States Parties and the Court;

(3) betont, dass dieser Grundsatz eine geteilte Verantwortung zwischen den Vertragsstaaten und dem Gerichtshof voraussetzt ;

==

(4) Stresses the importance of ensuring the clarity and consistency of the Court’s case-law and calls, in particular, for a uniform and rigorous application of the criteria concerning admissibility and the Court's jurisdiction;

(4) betont die Bedeutung der Sicherstellung der Deutlichkeit und der Stetigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofes und ruft insbesondere zu einer einheitlichen und strengen Anwendung der Kriterien betreffend der Zulässigkeit und der Rechtssprechung des Gerichtshofs auf ;

==

(5) Invites the Court to make maximum use of the procedural tools and the resources at its disposal;

(5) fordert den Rechnungshof auf, die verfahrensrechtlichen Instrumente und die Mittel maximal zu nutzen und darüber zu verfügen ;

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(6) Stresses the need for effective measures to reduce the number of clearly inadmissible applications, the need for effective filtering of these applications and the need to find solutions for dealing with repetitive applications;

(6) betont die Notwendigkeit für wirksame Massnahmen zur Verringerung der Zahl der offensichtlich unzulässigen Beschwerden, die Notwendigkeit für eine wirksame Filterung dieser Beschwerden und die Notwendigkeit, Lösungen für den Umgang mit sich wiederholenden Beschwerden zu finden ;

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(7) Stresses that full, effective and rapid execution of the final judgments of the Court is indispensable;

(7) betont, dass umfassende, effektive und schnelle Ausführung der endgültigen Urteile des Gerichtshofs unverzichtbar ist ;

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(8) Reaffirms the need for maintaining the independence of the judges and preserving the impartiality and quality of the Court;

(8) bekräftigt die Notwendigkeit der Wahrung der Unabhängigkeit der Richter und die Erhaltung der Unparteilichkeit und der Qualität des Gerichts ;

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(9) Calls for enhancing the efficiency of the system to supervise the execution of the Court’s judgments;

(9) fordert die Steigerung der Effizienz des Systems zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs ;

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(10) Stresses the need to simplify the procedure for amending Convention provisions of an organisational nature

(10) betont die Notwendigkeit, das Verfahren zur Änderung von Bestimmungen der Konvenzion die organisatorischer Art sind, zu vereinfachen ;

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(11) Adopts the following Action Plan as an instrument to provide political guidance for the process towards long-term effectiveness of the Convention system.

(11) zieht den folgenden Akzionsplan hinzu, als ein Instrument zur politischen Führung des Prozesses hin zu langfristiger Effektivität des Konvenzions-Systems.

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Action Plan

Akzionsplan

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A. Right of individual petition

A. Recht auf Individualbeschwerde

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1. The Conference reaffirms the fundamental importance of the right of individual petition as a cornerstone of the Convention system which guarantees that alleged violations that have not been effectively dealt with by national authorities can be brought before the Court.

1. Die Konferenz bekräftigt die grundlegende Bedeutung des Rechts auf individuelle Beschwerde als einen Eckpfeiler des Konvenzions-Systems, welcher garantiert, dass angebliche Verstösse die durch die nazionalen Behörden noch nicht effektiv behandelt worden sind, vor den Gerichtshof gebracht werden können.

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2. With regard to the high number of inadmissible applications, the Conference invites the Committee of Ministers to consider measures that would enable the Court to concentrate on its essential role of guarantor of human rights and to adjudicate well-founded cases with the necessary speed, in particular those alleging serious violations of human rights.

2. Mit Blick auf die hohe Zahl unzulässiger Beschwerden, ersucht die Konferenz das Ministerkomitee, Massnahmen zu erwägen, die es dem Gerichtshof ermöglichen würden, sich auf seine wesentliche Rolle als Garant der Menschenrechte zu konzentrieren und gutbegründete Fälle mit der gebotenen Eile zu beurteilen, insbesondere diejenigen welche schwere Verletzungen der Menschenrechte behaupten.

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3. With regard to access to the Court, the Conference calls upon the Committee of Ministers to consider any additional measure which might contribute to a sound administration of justice and to examine in particular under what conditions new procedural rules or practices could be envisaged, without deterring well-founded applications.

3. Hinsichtlich dem Zugang zum Gericht, fordert die Konferenz das Ministerkomitee auf, jede weitere Massnahme die zu einer einwandfreien Rechtspflege beitragen könnte zu erwägen und insbesondere zu prüfen, unter welchen Bedingungen neue verfahrensrechtliche Vorschriften oder Verfahren in Betracht gezogen werden könnten, ohne gutbegründete Beschwerden abzuschrecken.

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B. Implementation of the Convention at the national level

B. Erfüllung des Übereinkommens auf nazionaler Ebene

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4. The Conference recalls that it is first and foremost the responsibility of the States Parties to guarantee the application and implementation of the Convention and consequently calls upon the States Parties to commit themselves to:

4. Die Konferenz erinnert daran, dass es zuerst und in erster Linie die Verantwortung der Vertragsparteien ist, die Anwendung und die Erfüllung der Konvenzion zu garantieren, und fordert deshalb die Vertragsstaaten auf, sich dazu zu verpflichten :

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a) continuing to increase, where appropriate in co-operation with national human rights institutions or other relevant bodies, the awareness of national authorities of the Convention standards and to ensure their application;

a) gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit nazionalen Menschenrechts-Instituzionen oder anderen zuständigen Körperschaften, die Kenntnis der nazionalen Behörden der Normen des Übereinkommens weiter zu steigern und ihre Anwendung sicherzustellen ;

==

b) fully executing the Court’s judgments, ensuring that the necessary measures are taken to prevent further similar violations ;

b) die Urteile des Gerichtshofes in vollem Umfang zu vollziehen, sicherzustellen dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden um weitere ähnliche Verstösse zu verhindern ;

==

c) taking into account the Court's developing case-law, also with a view to considering the conclusions to be drawn from a judgment finding a violation of the Convention by another State, where the same problem of principle exists within their own legal system;

c) die sich weiterentwickelnde Rechtsprechung des Gerichtshofs einzubeziehen, auch mit einer Prüfung die Rückschlüsse zu berücksichtigen, welche aus einem Urteil nach einer entdeckten Verletzung der Konvenzion durch einen anderen Staat gezogen werden müssen, wo das gleiche grundsätzliche Problem in deren eigenem Rechtssystem besteht ;

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d) ensuring, if necessary by introducing new legal remedies, whether they be of a specific nature or a general domestic remedy, that any person with an arguable claim that their rights and freedoms as set forth in the Convention have been violated has available to them an effective remedy before a national authority providing adequate redress where appropriate;

d) zu garantieren, nötigenfalls durch die Einführung neuer Rechtsmittel einer bestimmten Art oder eines allgemeinen innerstaatlichen Rechtsmittels, dass jeder Person, die einen plausiblen Anspruch geltend macht, dass ihre in der Konvenzion festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden seien, ein wirksames Rechtsmittel vor einer nazionalen Behörde zur Verfügung steht, mit welchem eine angemessene Entschädigung erhalten werden kann, wo dies angebracht ist ;

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e) considering the possibility of seconding national judges and, where appropriate, other high-level independent lawyers, to the Registry of the Court;

e) die Möglichkeit der Abordnung von nazionalen Richtern und gegebenenfalls anderen hochrangigen unabhängigen Juristen, an die Registratur des Gerichts zu erwägen ;

==

f) ensuring review of the implementation of the recommendations adopted by the Committee of Ministers to help States Parties to fulfil their obligations.

f) die Überprüfung der Umsetzung der durch das Ministerkomitees verabschiedeten Empfehlungen zu gewährleisten um den Vertragsstaaten zu helfen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

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C. Filtering

C. Filterung

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6. The Conference:

6. Die Konferenz :

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a) calls upon States Parties and the Court to ensure that comprehensive and objective information is provided to potential applicants on the Convention and the Court’s case-law, in particular on the application procedures and admissibility criteria.

a) fordert die Vertragsstaaten und das Gericht auf, sicherzustellen dass potenzielle Beschwerdeführer umfassende und objektive Informazion über die Konvenzion und die Rechtsprechung des Gerichtshofes erhalten, insbesondere über die Beschwerdeverfahren und die Zulässigkeitskriterien.

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D. Repetitive applications

D. Wiederholte Beschwerden

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7. The Conference:

7. Die Konferenz :

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a) calls upon States Parties to:

a) fordert die Vertragsstaaten auf :

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i. facilitate, where appropriate, within the guarantees provided for by the Court and, as necessary, with the support of the Court, the adoption of friendly settlements and unilateral declarations;

i. gegebenenfalls die Übernahme von freundlichen Streitfallregelungen und unilateralen (( einseitigen )) Erklärungen zu erleichtern, im Rahmen der vom Gerichtshof abgegebenen Garantien, und so weit erforderlich mit Unterstützung des Gerichtshofs ;

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ii. cooperate with the Committee of Ministers, after a final pilot judgment, in order to adopt and implement general measures capable of remedying effectively the structural problems at the origin of repetitive cases.

ii. nach einem endgültigen Piloturteil mit dem Ministerkomitee zusammenzuarbeiten, um allgemeine Massnahmen anzunehmen und umzusetzen, die befähigen, strukturelle Probleme effektiv am Ursprungspunkt der wiederholten Fälle zu beseitigen.

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b) stresses the need for the Court to develop clear and predictable standards for the “pilot judgment” procedure as regards selection of applications, the procedure to be followed and the treatment of adjourned cases, and to evaluate the effects of applying such and similar procedures;

b) betont dass der Gerichtshof klare und vorhersehbare Standarts für das «Pilot-Urteils»-Verfahren benötigt, hinsichtlich der Auswahl von Beschwerden, dem zu folgenden Verfahren und der Behandlung aufgeschobener Fälle, sowie der Auswertung der Auswirkungen solcher und ähnlicher Verfahren ;

==

c) calls upon the Committee of Ministers to:

c) fordert das Ministerkomitee auf :

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i. consider whether repetitive cases could be handled by judges responsible for filtering (see above Section C);

i. zu erwägen ob wiederholte Fälle von für das Filtern verantwortlichen Richtern vorgenommen werden könnten ( siehe vorgängig Sekzion C ) ;

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ii. bring about a cooperative approach including all relevant parts of the Council of Europe in order to present possible options to a State Party required to remedy a structural problem revealed by a judgment.

ii. einen kooperativen Lösungsvorschlag aller zuständigen Teile des Europarats vorzubringen, um für einen Vertragsstaat mögliche Opzionen zu präsentieren, die erforderlich sind um strukturelle Probleme die durch ein Urteil aufgedeckt wurden, zu beseitigen.

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E. The Court

E. Der Gerichtshof

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9.
The Conference, acknowledging the responsibility shared between the States Parties and the Court, invites the Court to:

9.
Die Konferenz, anerkennend die Verantwortung welche zwischen den Vertragsstaaten und dem Gerichtshof geteilt wird, fordert den Gerichtshof auf :

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a) avoid reconsidering questions of fact or national law that have been considered and decided by national authorities, in line with its case-law according to which it is not a fourth instance court;

a) das Überprüfen von Fragen bezüglich Tatsachen oder nazionalem Gesetz, die bereits durch nazionale Behörden überprüft wurden, zu vermeiden, in Übereinstimmung mit seiner Rechtssprechung, wonach es keine vierte Gerichtsinstanz ist.

==

10.
With a view to increasing its efficiency, the Conference invites the Court to continue improving its internal structure and working methods and making maximum use of the procedural tools and the resources at its disposal. In this context, it encourages the Court in particular to:

10. Im Hinblick auf eine Erhöhung seiner Leistungsfähigkeit, ersucht die Konferenz den Gerichtshof weiterzufahren mit der Verbesserung seiner internen Struktur und seiner Arbeitsmethoden, sowie die verfahrensrechtlichen Instrumente und die Mittel maximal zu nutzen und darüber zu verfügen. In diesem Zusammenhang fordert er das Gericht insbesondere auf zu :

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a) make use of the possibility to request the Committee of Ministers to reduce to five members the number of judges of the Chambers, as provided by Protocol No. 14;

a) von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, beim Ministerkomitee zu beantragen, die Anzahl der Richter der Kammern auf 5 Mitglieder zu reduzieren, gemäss dem Protokoll Nr. 14 ;

==

F. Supervision of execution of judgments

F. Aufsicht über die Umsetzung von Urteilen

==

11.
The Conference stresses the urgent need for the Committee of Ministers to:

11.
Die Konferenz betont die dringende Notwendigkeit, dass das Ministerkomitee :

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a) develop the means which will render its supervision of the execution of the Court’s judgments more effective and transparent. In this regard, it invites the Committee of Ministers to strengthen this supervision by giving increased priority and visibility not only to cases requiring urgent individual measures, but also to cases disclosing major structural problems, attaching particular importance to the need to establish effective domestic remedies;

a) Mittel entwickelt, welche seine Aufsicht über die Umsetzung von Urteilen des Gerichtshofs effektiver und transparenter machen wird. In diesem Zusammenhang wird das Ministerkomitee aufgefordert, diese Überwachung zu verstärken indem erhöhte Priorität und Sichtbarkeit nicht nur für dringende individuelle Massnahmen angewendet wird, sondern auch für Fälle die grössere strukturelle Probleme aufzeigen, besondere Bedeutung beimessend der Wichtigkeit der Notwendigkeit, effektive innerstaatliche Rechtsmittel festzulegen.

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b) review its working methods and its rules to ensure that they are better adapted to present-day realities and more effective for dealing with the variety of questions that arise.

b) seine Arbeitsmethoden und seine Regeln überprüft um sicherzustellen dass diese besser an heutige Realitäten angepasst und effektiver sind, um mit der Vielzahl der auftauchenden Fragen umzugehen.

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Implementation

Umsetzung

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In order to implement the Action Plan, the Conference:

Um den Akzionsplan umzusetzen :

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(1) calls upon the States Parties, the Committee of Ministers, the Court and the Secretary General to give full effect to the Action Plan;

(1) fordert die Konferenz die Vertragsstaaten, das Ministerkomitee, den Gerichtshof und den Generalsekretär auf, den Akzionsplan voll zu unterstützen ;

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(2) calls in particular upon the Committee of Ministers and the States Parties to consult with civil society on effective means to implement the Action Plan;

(2) fordert die Konferenz insbesondere das Ministerkomitee und die Vertragsstaaten auf, mit der Zivilgesellschaft über wirksame Möglichkeiten zu sprechen, den Akzionsplan umzusetzen ;

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(3) calls upon the States Parties to inform the Committee of Ministers, before the end of 2011, of the measures taken to implement the relevant parts of this Declaration;

(3) fordert die Konferenz die Vertragsstaaten auf, das Ministerkomitee vor Ende 2011 darüber zu informieren, welche Massnahmen ergriffen wurden um die wichtigen Teile dieser Deklarazion umzusetzen ;

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(4) invites the Committee of Ministers to follow-up and implement by June 2011, where appropriate in co-operation with the Court and giving the necessary terms of reference to the competent bodies, the measures set out in this Declaration that do not require amendment of the Convention;

(4) fordert die Konferenz das Ministerkomitee auf, bis Juni 2011 diejenigen Massnahmen welche in dieser Deklarazion enthalten sind und die keine Änderungen der Konvenzion erfordern, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof, fortzusetzen und durchzuführen, und den zuständigen Körperschaften die nötigen Auskunftsfristen zu gewähren ;

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(5) invites the Committee of Ministers to issue terms of reference to the competent bodies with a view to preparing, by June 2012, specific proposals for measures requiring amendment of the Convention; these terms of reference should include proposals for a filtering mechanism within the Court and the study of measures making it possible to simplify the amendment of the Convention;

(5) fordert die Konferenz das Ministerkomitee auf, den zuständigen Körperschaften Auskunftsfristen zuzuteilen um, bis Juni 2012, konkrete Vorschläge für Massnahmen vorzubereiten die Änderungen der Konvenzion voraussetzen, diese Auskunftsfristen sollten Vorschläge für einen Filtermechanismus innerhalb des Gerichtshofs enthalten und die Untersuchung der Massnahmen die eine Vereinfachung der Änderung der Konvenzion möglich machen sollen ;

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(6) invites the Committee of Ministers to evaluate, during the years 2012 to 2015, to what extent the implementation of Protocol No. 14 and of the Interlaken Action Plan has improved the situation of the Court. On the basis of this evaluation, the Committee of Ministers should decide, before the end of 2015, on whether there is a need for further action. Before the end of 2019, the Committee of Ministers should decide on whether the measures adopted have proven to be sufficient to assure sustainable functioning of the control mechanism of the Convention or whether more profound changes are necessary;

(6) fordert die Konferenz das Ministerkomitee auf, in den Jahren 2012 bis 2015 auszuwerten, in welchem Umfang die Umsetzung des Protokolls Nr. 14 und des Interlaken-Akzionsplans die Lage des Gerichtshofs verbessert hat. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollte das Ministerkomitee vor Ende 2015 beschliessen, ob es einen Bedarf für weitere Massnahmen gibt. Vor Ende 2019 sollte das Ministerkomitee entscheiden, ob die herangezogenen Massnahmen sich als erfolgreich erwiesen haben um das nachhaltige funkzionieren des Kontrollmechanismusses der Konvenzion zu gewährleisten oder ob noch tiefergreifendere Änderungen notwendig wären ;

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(7) asks the Swiss Chairmanship to transmit the present Declaration and the Proceedings of the Interlaken Conference to the Committee of Ministers;

(7) bittet das schweizer Präsidium die vorliegende Erklärung und das Vorgehen der Interlaken-Konferenz dem Ministerkomitee zu übermitteln ;

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(8) invites the future Chairmanships of the Committee of Ministers to follow-up on the implementation of the present Declaration.

(8) ladet die zukünftigen Präsidentschaften des Ministerkomitees dazu ein, die Umsetzung der vorliegenden Erklärung weiterzuführen.

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# 27.02.2010
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<=> Brief an den Bundesrat 27_02_2010
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Eingeschrieben

Uster 27. Februar 2010

An
Bundeskanzlei
Bundeshaus West
3003 Bern

Absender
Marcel Blunier
Breitigasse 13
8610 Uster
WebSite : www.trennung-scheidung-kinder.ch
Email : mb.t-s-k@bluewin.ch



Interlaken-Konferenz , EMRK-widrige Sorgerechtsregelung


Sehr geehrte Damen und Herren des schweizerischen Bundesrates

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesamtes für Justiz


Am 18. und 19. Februar 2010 fand in Interlaken eine Konferenz des Ministerkomitees des Europarats statt. Bundesrätin Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten ( EDA ) und derzeit Präsidentin des Ministerkomitees des Europarates, sowie Bundesrätin Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements ( EJPD ), haben die Ministerkonferenz gemeinsam präsidiert. Die Ergebnisse dieser Konferenz wurden im Dokument « Interlaken Declaration » vom 19. Februar 2010 zusammengefasst.

Ich habe die wichtigeren Teile der « Interlaken-Deklaration » in die deutsche Sprache übersetzt, Sie können diese Übersetzung auf meiner WebSite, auf der Unterseite «Seite_1» finden.

Bezüglich dieser Deklarazion gab es an dieser Konferenz keine formelle Abstimmung, das Dokument wurde im Konsensverfahren per Akklamation angenommen.

Anfang Juni 2009 hat der Bundesrat einen Entwurf für eine neue Pflegekinderverordnung unter dem neuen Namen Kinderbetreuungsverordnung ( Pavo ) zur Vernehmlassung versandt. Mitte September 2009 wurde bekannt dass politische Parteien den Verordnungsentwurf als viel zu weit gehend kritisierten, als zu sehr in das Familienleben eingreifend. Ich vermute deshalb dass wesentliche Teile dieses Entwurfs gegen Völlkerrecht sowie gegen die Bundesverfassung verstossen hätten, im Wesentlichen gegen EMRK Artikel 8 sowie UN-KRK Artikel 5 .

Derzeit ist von mir eine Individualbeschwerde bezüglich der schweizer Sorgerechtsregelung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) hängig. Den vorgängigen innerstaatlichen Scheidungsprozess bzw. Sorgerechtsprozess führte ich selbst. Unübersehbar in den Akten ist, dass schweizer Gerichte, vom Bezirks- bis zum Bundesgericht, ganz und gar nicht motiviert waren, etwas von « EMRK » zu hören oder zu lesen. Richter gaben sich grosse Mühe, stark zu betonen, dass man aus Bestimmungen des Völkerrechts, bezüglich Sorgerecht, keine Rechte ableiten könne. Beispielsweise erklärte das Obergericht des Kantons Zürich in seinem Urteil :
« Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass Art. 5 und 18 CRC nicht direkt anwendbar sind und sich somit daraus keine gesetzliche Grundlage für die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge ableiten lässt. Ebenso verhält es sich mit den vom Beschwerdeführer zitierten Bestimmungen der EMRK sowie der Bundesverfassung, aus welchen sich kein direkter Anspruch ableiten lässt und welche auch keinen direkten Zusammenhang mit der Regelung der Elternrechte im Falle einer Scheidung aufweisen. »
Der Zweck dieser Argumentazion war anzunehmenderweise, die von mir bereits bei Prozessbeginn angekündigte Individualbeschwerde zu verhindern.

Am 3. Dezember 2009 veröffentlichte der EGMR das Urteil « Zaunegger gegen Deutschland » , Beschwerde-Nr. 22028/04 . Aufgrund dieses Urteils des EGMR darf ohne jegliche Übertreibung angenommen werden, dass meine Individualbeschwerde ein Erfolg werden wird.

Natürlich wurde an der Interlaken-Konferenz von beiden Bundesrätinnen betont, dass sich die Schweiz selbstverständlich für die Umsetzung der Bestimmungen der EMRK stark einsetze. Schaut man etwas genauer hin, darf man daran allerdings grosse Zweifel haben.

In Ihrer Eröffnungsrede an der Interlaken-Konferenz äusserte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf : « Die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips spielt bei der Lösung unseres Problems eine zentrale Rolle. (...) In dem Mass, wie die Umsetzung der EMRK auf nationaler Ebene verwirklicht ist, kann der Gerichtshof seine Kontrolle zurücknehmen, im Vertrauen darauf, dass die innerstaatlichen Gerichte die konventionsrechtlichen Vorgaben mit Sorgfalt in ihre Prüfung einbezogen haben.» .

Etwas in eine Prüfung einzubeziehen bedeutet keineswegs, dass man es auch befolgt.

Weiter ist der Eröffnungsrede zu entnehmen :
« Ziff. 3 des Aktionsplans spricht von neuen prozessualen Regeln oder Praktiken, die den Zugang zum Gerichtshof regeln. Wir sind der Meinung, dass wir bald über solche Möglichkeiten sprechen sollten, insbesondere über die Einführung von Gerichtskosten. So problematisch es wäre, berechtigte Beschwerden daran scheitern zu lassen, dass die Beschwerdeführer das Geld nicht aufbringen, so unproblematisch scheint die Vermeidung von klar unzulässigen Beschwerden, deren Beurteilung niemandem etwas nützt, auch nicht dem Beschwerdeführer selbst. »

Einige Leute in der Schweiz würden es wohl sehr gerne sehen, wenn möglichst viele berechtigte Beschwerden auf solche Weise verhindert würden. Die Konferenzteilnehmer waren da aber ganz anderer Meinung, setzen auf Aufklärung anstatt Verhinderung, siehe Punkt 6 a) der Deklarazion.

Ich befasse mich nun schon seit mehrereren Jahren mit dem Thema der Umsetzung der Bestimmungen der EMRK in der Schweiz. Alles berücksichtigend ist für mich unübersehbar, dass in der Schweiz sowohl von Seite der Politik, der Regierung und der Justiz, zwar nicht durchgehend, aber in grossem Masse, die EMRK als Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten betrachtet wird, dass diverse Behörden wohl zwar schöne Sprüche machen, insgeheim die Umsetzung der EMRK in der Schweiz aber massiv hintertreiben, bzw. zu verhindern versuchen.
Das ist mein persönlicher Eindruck und meine persönliche Meinung, andere Leute können selbstverständlich eine ganz andere Meinung haben und diese auch äussern.

Wie dem auch sei, die Schweiz wird daran gemessen, was sie effektiv bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen der EMRK im eigenen Land tut, und - wann - sie das tut.

Bisher schien die Meinung vorzuherrschen, dass EGMR-Entscheide welche andere Länder betreffen, von schweizer Behörden nicht beachtet werden müssen. Der Punkt 4 c) der Interlaken-Deklarazion widerspricht dem nun aber klar und deutlich. Die Vertragsstaaten müssen in Frage kommende Urteile des EGMR, auch wenn diese nicht das eigene Land betreffen, daraufhin prüfen, ob in diesem Urteil eine Verletzung der Konvenzion bezüglich einem grundsätzlichen Problem, das auch im eigenen Rechtssystem besteht, behandelt wurde, und müssen daraus Rückschlüsse ziehen.

Das Urteil im Fall « Zaunegger gegen Deutschland » zeigt deutlich, dass bei Anwendung der schweizerischen Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen, also bei Anwendung des Artikels ZGB 133, nicht in jedem Fall, aber sehr oft, gegen Artikel 14 der EMRK ( das Diskriminierungsverbot ) verstossen wird. Pro Jahr betrifft dies mehrere tausend Fälle.

Im Fall « Zaunegger gegen Deutschland » lag in Deutschland eine sehr ähnliche rechtliche Situazion vor wie derzeit in der Schweiz beim Artikel 133 des ZGB ( fehlende Einzelfallprüfung ). Aufgrund der Interlaken-Deklarazion hat die Schweiz nun klar die Verpflichtung aus dieser entdeckten Verletzung der Konvenzion durch einen anderen Staat, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Es ist Pflicht der Schweiz, sofort Massnahmen zu treffen, damit weitere Verletzungen der Konvenzion unterbleiben. Hier liegt ein strukturelles Problem vor, es ist Pflicht der Schweiz den Ursprungspunkt des Problems zu beseitigen ( => Punkt 7 a) ii der Interlaken-Deklarazion ), damit der EGMR in den nächsten drei oder vier Jahren, bis ein neues Scheidungsrecht in Kraft tritt, aus der Schweiz, weil Gerichte den Artikel ZGB 133 angewendet haben, nicht hunderte Beschwerden wegen Verletzung des Artikels 14 der EMRK erhalten wird, allenfalls auch wegen Verletzung des Artikels 5 des siebten Protokolls der EMRK, allenfalls auch wegen Verletzung des Artikels 8 der EMRK.

Artikel 165 der Bundesverfassung ermöglicht es jedem Rat, Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzs sofort zu ändern. Auf meiner WebSite finden Sie einen Vorschlag wie man das Problem mit der schweizerischen Sorgerechtsregelung mit einem zusätzlichen Absatz 4 zum Artikel 133 ( provisorisch ) beseitigen könnte, diese Lösung würde es denjenigen Vätern denen ihr Sorgerecht EMRK-widrig entzogen wurde, auch ermöglichen, ihr Sorgerecht wieder zu erlangen. Wie Sie dieses Problem aber genau lösen, ist eigentlich Ihr Problem.

Das Urteil « Zaunegger gegen Deutschland » ist seit knapp drei Monaten bekannt, Auswirkung hat dieses Urteil in der Schweiz allerdings noch nicht gezeigt.

Die Zusammenarbeit mit dem Ministerkomitee des Europarats sollte Frau Widmer-Schlumpf in diesem Fall wohl leicht fallen, da die Präsidentin des Ministerkomitees ja im gleichen Haus arbeitet und wöchentlich auch an der Bundesratssitzung teilnimmt. Da Frau Calmy-Rey derzeit auch Präsidentin des Ministerkomitees des Europarats ist, darf wohl davon ausgegangen werden, dass sie Frau Widmer-Schlumpf als Vorteherin des EJPD selbstverständlich massiv dazu drängt, die durch die schweizer Justiz verübten täglichen EMRK-Verletzungen gestützt auf Artikel ZGB 133, sofort abzustellen.

Ich erwarte dass das Problem mit der Sorgerechtsregelung durch eine kleine Änderung des ZGB beseitigt wird. Sollte diese Änderung bis am 20. März dieses Jahres nicht erfolgt sein, sende ich dem - Ministerkomitee - des Europarats eine Mitteilung ( Beschwerde ), in welcher ich darauf hinweise, dass die Schweiz zwar durchaus die Möglichkeit hätte das Problem sofort zu beseitigen, sich aus irgend einem Grund aber nicht an die vertraglichen Pflichten halten will. Dieses Dokument würde dann, auf dem offiziellen Weg, vom Generalsekretär des Europarats wohl an die Präsidentin des Ministerkomitees weitergeleitet, also von Strassburg nach Bern an Frau Calmy-Rey, welche dieses Dokument dann an die anderen 46 Vertragsstaaten weiterzuleiten hätte. Es gibt auch noch inoffizielle Wege, wie man den Mitgliedern des Ministerkomitees Informazionen zukommen lassen kann.
Es würde wohl gar keinen guten Eindruck erwecken, wenn ausgerechnet derjenige Vertragsstaat welcher derzeit das Präsidium des Ministerkomitees ausübt, sich weigert, eine erforderliche Gesetzesänderung vorzunehmen damit Verletzungen der EMRK unterbleiben und damit der EGMR von unnötigen Beschwerden verschont bleibt.


In Ihrer Eröffnungsrede betonte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf : « Die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips spielt bei der Lösung unseres Problems eine zentrale Rolle. Es ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Konvention auf innerstaatlicher Ebene umzusetzen, gestützt auf klare und kohärente Leitlinien der Rechtsprechung des Gerichtshofs.» .
Wie soll das Subsidiaritätsprinzip auf innerstaatlicher Ebene umgesetzt werden, bzw. Verstösse gegen Bestimmungen der EMRK auf innerstaatlicher Ebene verhindert werden, solange es in der Schweiz kein richtiges Bundes-Verfassungs-Gericht gibt, welches dazu die nötige Kompetenz hätte ?. Das Bundesgericht in Lausanne könnte derzeit zwar feststellen dass in einem Rechtsfall ein Verstoss gegen die EMRK vorläge, das Bundesgericht muss eine EMRK-widrige bundesrechtliche Bestimmung aber trotzdem anwenden, das heisst das Bundesgericht muss bewusst gegen die EMRK verstossen.
Wie gedenkt man denn dieses Subsidiaritätsprinzip umzusetzen, und wann ?.



In Ihrer Eröffnungsrede an der Interlaken-Konferenz äusserte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf :
« Ziff. 3 des Aktionsplans spricht von neuen prozessualen Regeln oder Praktiken, die den Zugang zum Gerichtshof regeln. Wir sind der Meinung, dass wir bald über solche Möglichkeiten sprechen sollten, insbesondere über die Einführung von Gerichtskosten. So problematisch es wäre, berechtigte Beschwerden daran scheitern zu lassen, dass die Beschwerdeführer das Geld nicht aufbringen, so unproblematisch scheint die Vermeidung von klar unzulässigen Beschwerden, deren Beurteilung niemandem etwas nützt, auch nicht dem Beschwerdeführer selbst. »

Voraussetzung damit man sich beim EGMR beschweren kann, ist, dass sämtliche innerstaatlichen Gerichte die in der Sache angerufen werden können, sich zuvor mit der Sache auch befassten. Ein Bundesgerichtsentscheid kostet mindestens 2'000 Franken, dazu kommen meistens noch Anwaltskosten. Da das Bundesgericht eine bundesrechtliche Bestimmung nicht ausser Kraft setzen kann, die bundesrechtliche Bestimmung auch dann anwenden muss, wenn diese der EMRK widerspricht, ist es eigentlich völlig sinnlos, im Falle der bundesrechtlichen Bestimmung ZGB Artikel 133, überhaupt an das Bundesgericht zu gelangen. Dass eine solche Klage beim Bundesgericht nicht erfolgreich sein wird, ist vorher schon klar. Der einzige Effekt ist, dass man, um die Zulässigkeitskriterien zu erfüllen und sich dann beim EGMR beschweren zu dürfen, mindestens 2'000 Franken plus Anwaltskosten bezahlen und ein paar Monate auf den Bundesgerichtsentscheid warten muss. Somit kann gesagt werden, dass die Schweiz das Prinzip, berechtigte Beschwerden an den EGMR, durch Aufbürdung von Kosten zu verhindern, schon lange anwendet.
Das scheint aber noch nicht zu genügen, « man » will die Hürden noch höher setzen. Die Frage ist, welche Personen Frau Widmer-Schlumpf denn gemeint hat, als sie in der Eröffnungsrede sagte :
« Wir sind der Meinung, dass wir bald über solche Möglichkeiten sprechen sollten, insbesondere über die Einführung von Gerichtskosten. »



Zur folgenden Angelegenheit passt der Punkt 4 d) des Aktionsplans der Interlaken-Deklarazion :

Vorwiegend in der Stadt Zürich, aber auch in der übrigen Schweiz, wurden zwischen 1892 und 1970 ( dann abnehmend noch bis 1987 ) tausende Frauen zwangssterilisiert und dutzende Männer zwangssterilisiert oder zwangskastriert. Das Komitee des UNO-Menschenrechtsrates forderte - im Oktober 2009 - die Schweiz bzw. deren Regierung auf, die Opfer der Zwangssterilisazionen und Zwangskastrazionen zwischen 1960 und 1987, endlich zu entschädigen.



Mit freundlichen Grüssen


Sig. M. Blunier


Dieser Brief wird auf meiner WebSite veröffentlicht.


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# 17.03.2010
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<=> Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht
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Am 9. März 2010 veröffentlichte das Eidgenössische Justiz- und Polizidepartement ( EJPD ) eine Medienmitteilung ( http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2010/2010-03-09.html ) betreffend einem vom Bundesrat am 5. März 2010 verabschiedeten Bericht. In dieser Medienmitteilung wird die Ansicht des Bundesrats bezüglich dem Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht bekanntgegeben. Es ist enthalten :

«

Die geltende Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht hat sich grundsätzlich bewährt.
(...)
Die Schweiz gehört zu den Staaten mit einer monistischen Tradition:
Das Völkerrecht gilt unmittelbar innerstaatlich und ist direkt anwendbar, wenn es genügend präzis ist. Grundsätzlich geht das Völkerrecht dem Landesrecht vor, soweit nicht Grundprinzipien der Verfassung oder Kerngehalte der Grundrechte tangiert sind. Weicht der Gesetzgeber bewusst vom Völkerrecht ab, ist das Bundesgericht an diesen Entscheid gebunden (sog. Schubert-Praxis). Eine Ausnahme besteht bei internationalen Grundrechtsnormen, wie sie sich insbesondere in der EMRK finden. Generell sollen Konflikte durch eine völkerrechtskonforme Auslegung des Landesrechts möglichst vermieden werden.

Kein Wechsel zum Dualismus
Eine Abkehr von dieser bewährten Ordnung brächte keine greifbaren Vorteile. Ein Wechsel zum dualistischen System, wo Völkerrecht in Landesrecht transformiert werden muss, um innerstaatlich zu gelten, würde die Schweiz nicht von der Pflicht entbinden, internationale Verpflichtungen einzuhalten.

»


Im Dokument : Gemeinsame Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz und der Direktion für Völkerrecht, vom 26. April 1989 , http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/53/53.54.html , ist enthalten :


Im Dualismus stellen Völkerrecht und Landesrecht zwei unterschiedliche, getrennte Rechtsordnungen dar, die sich jede an unterschiedliche Adressaten richten, keine Verbindungen untereinander haben und zwischen denen es infolgedessen auch keine direkten Konflikte geben kann. Gemäss dieser Auffassung braucht es einen besonderen Akt, damit eine Norm des Völkerrechts in das Landesrecht übergehen kann (Transformations- oder Adoptionstheorie). Die Transformation der völkerrechtlichen Regel in das Landesrecht verleiht dem Vertrag Gesetzesrang. Zur Lösung von Konflikten zwischen den zwei Arten von Normen kann die lex-Posterior-Regelung ( das Prinzip, dass die neuere Norm der älteren Norm gleicher Stufe vorgeht ), angewendet werden.

Im Monismus besteht zwischen Landesrecht und Völkerrecht Einheit und Wechselwirkung, da diese beiden Ordnungen als offene Systeme betrachtet werden. Der Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages durch einen Staat lässt den Vertrag vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an Bestandteil der Rechtsordnung des Staates werden. Der Monismus anerkennt allgemein den Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht als eine hierarchische Überordnung, die auf der Natur der völkerrechtlichen Norm basiert. Diese Hierarchie schliesst die Anwendung der lex posterior - Regel zur Lösung von Konflikten zwischen den zwei Arten von Normen aus.


In der obgenannten Medienmitteilung äussert der Bundesrat, die Schweiz gehöre zu den Staaten mit einer monistischen Tradition. Schaut man sich die Sache genauer an, bemerkt man allerdings dass dies, abgesehen von Kleinigkeiten, nicht zutreffend ist, dass die Schweiz sich in den vergangenen 20 Jahren sehr dualistisch verhalten hat.
Völkerrecht gilt in der Schweiz nämlich nur, wenn es direkt ( unmittelbar ) anwendbar und wenn es genügend präzis formuliert sei, zudem ist Völkerrecht in der Schweiz nur dann wirksam bzw. durch das Bundesgericht durchsetzbar, wenn - nicht - landesrechtliche Bestimmungen betroffen sind, bei denen der Gesetzgeber bewusst vom Völkerrecht abgewichen ist ( Schubert-Praxis ).

Die Schubert-Praxis ist eine vom schweizer Bundesgericht eingeführte Ausnahme vom Vorrang des Völkerrechts vor Schweizer Bundesgesetzen. Im Schubert-Urteil vom 2. März 1973 stellte das Bundesgericht folgenden Grundsatz auf : Wenn ein (neueres) Bundesgesetz einem (älteren) Staatsvertrag widerspricht und der Gesetzgeber ausdrücklich den Widerspruch zwischen Staatsvertrag und innerstaatlicher Norm in Kauf genommen hat, so sei das Bundesgericht an das Bundesgesetz gebunden.

In den vergangenen 20 Jahren ist diese - Ausnahme - allerdings zur Regel geworden.


Auszüge aus dem Dokument : Gemeinsame Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz und der Direktion für Völkerrecht, vom 26. April 1989 , http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/53/53.54.html


«««««««««« Anfang des Auszugs »»»»»»»»»»


4. Der Vorrang des Völkerrechts im allgemeinen Völkerrecht und in der völkerrechtlichen Gerichtspraxis
Im allgemeinen Völkerrecht drückt sich der Grundsatz vom Vorrang des Völkerrechts in drei grundlegenden Prinzipien aus: 1. In der Verpflichtung des Staates, die ihn bindende völkerrechtliche Norm zu erfüllen (Grundsatz pacta sunt servanda, Art. 26 der Wiener Vertragsrechtskonvention vom 23. Mai 1969, nachfolgend VRK); 2. im Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 26 VRK); und 3. im Verbot für alle Vertragsparteien, sich auf innerstaatliches Recht zu berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrages zu rechtfertigen - eine Regel, die sich übrigens direkt aus den zwei ersten Grundsätzen ableitet (Art. 27 VRK).

(..)

Es ist hervorzuheben, dass der Grundsatz nicht nur für die Gesetzgebung, sondern auch für das Verfassungsrecht eines Staates gilt.

(...)

5. Monismus und Dualismus im Licht der Verpflichtung, völkerrechtliche Verträge nach Treu und Glauben zu erfüllen

(...)

Obschon die Staaten im Prinzip frei sind, die Beziehungen zwischen Völkerrecht und Landesrecht zu regeln, «wie es ihnen beliebt», setzt ihnen das Völkerrecht doch exakte Grenzen, die im Ergebnis auf folgende unbedingte Verpflichtung hinauslaufen: Die völkerrechtliche Norm ist nach Treu und Glauben zu erfüllen, wie es Art. 26 und 27 VRK vorschreiben. Die Lehre stimmt dem zu. Der Grundsatz von Treu und Glauben bildet in dieser Hinsicht das entscheidende Element.

(...)

Die völkerrechtliche Verpflichtung, Verträge nach Treu und Glauben zu erfüllen, stellt damit in der internationalen Rechtsordnung das Fundament des Vorranges des Völkerrechts vor dem Landesrecht dar. Die nationalen Rechtsordnungen, ob in dualistischer oder monistischer Tradition stehend, können sich nicht auf die beschränkten Sanktionsmöglichkeiten des Völkerrechts im innerstaatlichen Bereich berufen, um absichtlich Völkerrechtsverletzungen zu begehen oder zu tolerieren - zum Beispiel durch den Erlass einseitiger gesetzgebender, administrativer oder richterlicher Akte, die gegen den entsprechenden Staat bindendes Völkerrecht verstossen. Zumindest für Staaten mit monistischer Tradition bedeutet das traditionelle Institut der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit nur die ultima ratio (siehe unten, Ziff. 17.2). Dieses Institut kann die Staatsorgane (Legislative, Exekutive und Justiz) nicht von ihrer gemeinsamen Verantwortung entbinden, die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Staates strikte einzuhalten und im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen darauf zu achten, dass sich das nationale Recht nach dem Völkerrecht richtet und nicht umgekehrt.

(...)

6. Rechtliche Grundlagen des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und Landesrecht

(...)

Zwar ist nicht auszuschliessen, dass im Landesrecht Normen geschaffen werden, die gegen Völkerrecht verstossen[16]. Es stimmt ebenso, dass das Völkerrecht nicht die Nichtigkeit einer völkerrechtswidrigen landesrechtlichen Norm vorschreibt. Man darf aber, wie oben (Ziff. 5) erwähnt, aus den beschränkten Sanktionsmöglichkeiten des Völkerrechts im innerstaatlichen Bereich nicht schliessen, dass es nicht dem Landesrecht vorgeht.

Aufgrund des Prinzips der Herrschaft des Rechts («prééminence du droit», «rule of law») sind Staatsorgane und Bürger dem objektiven Recht unterworfen. Die Staatsorgane sind auch an von ihnen selbst gesetztes Landesrecht und Völkerrecht gebunden. Wie Hangartner erläutert[17], verlangt das Prinzip vom Vorrang des Rechts, dass eine gewisse Anzahl Axiome respektiert werden, welche die Basis der Rechtsordnung bilden: Das Prinzip der Widerspruchslosigkeit; das Prinzip der Hierarchie für Normen unterschiedlichen Ranges; das Prinzip, dass die neuere Norm der älteren Norm gleicher Stufe vorgeht (lex posterior); das Prinzip, dass die speziellere Norm der gleichzeitig erlassenen allgemeinen Norm vorgeht. Aus diesem objektiven Legalitätsprinzip leitet sich systematisch das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht ab. Auf anderer Stufe gilt dieses Prinzip in Form des Vorranges von Bundesrecht vor dem interkantonalen und kantonalen Recht. Hangartner formuliert das so: «Im Bundesstaat geht das Bundesrecht dem interkantonalen Recht und dem kantonalen Recht aller Stufen vor (<Bundesrecht bricht kantonales Recht> …), das interkantonale Recht dem kantonalen Recht (…). Das Völkerrecht geht dem nationalen Recht vor.»

(...)


8. Stellung des Völkerrechts in der schweizerischen Rechtsordnung

Die schweizerische Rechtsordnung - sie umfasst die Gesamtheit der kantonalen, interkantonalen, eidgenössischen und völkerrechtlichen Normen, die auf die Rechtssubjekte dieser Ordnung (Organe des Staates und Einzelne) anwendbar sind - ist monistisch. In der Tat sind, wie dies das Bundesgericht und der Bundesrat oft und in Übereinstimmung mit der Lehre[20] erwähnt haben, die Normen des Völkerrechts (vertragliche, gewohnheitsrechtliche oder einseitige) von dem Zeitpunkt an, in dem sie für unser Land rechtskräftig werden, ein fester Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung. Von diesem Moment an und solange, wie sie für die Schweiz in Kraft sind, müssen alle Staatsorgane (politische, administrative und richterliche Instanzen) sie einhalten und anwenden. Der Einzelne kann sich auf sie berufen, um aus ihnen Rechte und Pflichten zulasten des Staates oder Anderer abzuleiten. Völkerrechtliche Verträge können indessen für den Einzelnen nur dann Pflichten begründen, wenn sie publiziert worden sind[21].

Wie Bundesgericht[22] und Bundesrat[23] übereinstimmend festhalten, setzt die Anrufung von völkerrechtlichen Normen durch Einzelne vor Gericht voraus, dass die Normen «wenn man sie im Gesamtzusammenhang sowie im Lichte von Gegenstand und Zweck des Vertrages betrachtet, unbedingt und eindeutig genug formuliert sind, damit sie eine direkte Wirkung erzeugen und in einem konkreten Fall angewendet werden beziehungsweise die Grundlage für eine Entscheidung darstellen können». Weil Verträge heute meistens zur direkten Anwendung in den internen Rechtsordnungen bestimmt sind, muss diese direkte Anwendbarkeit auch weitgehend zugelassen werden, denn sie bildet oft einen wichtigen Bestandteil der internen Erfüllung der Verträge[24]. Tatsächlich ist, wie der Bundesrat neulich hervorgehoben hat, «die unmittelbare Anwendbarkeit [von Verträgen] geeignet, [ihre] konkrete Bedeutung im Bewusstsein der Bürger stärker zu verankern und dadurch im Ergebnis die Verwirklichung der Abkommensziele zu fördern. Gerade die Wachsamkeit der an der Wahrung ihrer (…) [Rechte] interessierten Einzelnen stellt ein zusätzliches wirksames Mittel dar, um die (…) [interne Wirkung dieser Verträge] zu gewährleisten.»[25] Wenn völkerrechtliche Verträge nicht direkt anwendbar sind, weil sie zuwenig bestimmt sind oder die unmittelbare Anwendbarkeit ausschliessen, so müssen sie von den zuständigen nationalen Instanzen auf dem Gesetzgebungs- oder Verordnungsweg konkretisiert werden.


IV. DER VORRANG DES VÖLKERRECHTS IN DER VERFASSUNGSRECHTLICHEN PRAXIS

Die Organe des Bundes - hauptsächlich der Bundesrat und das Bundesgericht - haben den Vorrang des Völkerrechts mehrfach bestätigt.

In seiner Antwort vom 12. Oktober 1968 auf die Interpellation von Nationalrat Korner[26] hob Bundesrat Spühler, Vorsteher des Politischen Departements, im Namen des Gesamtbundesrates hervor, dass es für die Regelung der Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht «unumgänglich [scheint], vom Vorrange des Völkerrechts auszugehen. Ebenso wie wir von unseren ausländischen Vertragspartnern erwarten, dass sie sich an die mit uns geschlossenen Verträge halten, ebenso müssen wir selbst vertragstreu bleiben. Die internationale Ethik, Friedensordnung und nicht zuletzt der Gedanke der Rechtsstaatlichkeit erheischen gebieterisch eine solche Lösung.» Der Bundesrat führte weiter aus: «Wenn das schweizerische Landesrecht nicht im Einklang steht mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen, so müssen wir unser Recht so umgestalten, dass es dem Völkerrecht entspricht. Kein Staat kann sich seinen Völkerrechtspflichten dadurch entziehen, dass er sich auf abweichendes inländisches Gesetzes- oder Verfassungsrecht beruft.»

Der Bundesrat rief das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts in seiner Botschaft vom 29. Oktober 1986 betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen[27] klar in Erinnerung. Unter weiteren Beispielen sei auch der Bericht vom 29. Juni 1988 über die Friedens- und Sicherheitspolitik der Schweiz erwähnt, in welchem der Bundesrat sagt: «Indem die Schweiz den Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht anerkennt und durch ihre Rechtsprechung garantiert, beweist sie anschaulich ihre Sorge um die Achtung des Völkerrechts.»[28]

10. Mangelnde Einheitlichkeit der Gerichtspraxis

(...)

Bei den Fällen offener Konflikte findet sich der schwerwiegendste Verstoss gegen das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts im berühmt gewordenen Entscheid Schubert von 1973, der zum Bundesbeschluss von 1961 /1970 über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gefällt worden ist[46]:

«Damit wird grundsätzlich der Vorrang des internationalen Rechts anerkannt - gleichgültig, ob es älter oder weniger alt als die landesrechtliche Norm ist. Die Möglichkeit einer bewussten Abweichung seitens des Gesetzgebers gestattet es, Härten zu mildern und berechtigte Interessen zu wahren. Eine solche bewusste Abweichung kann zwar die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten eines Staates nicht ändern, ist aber im innerstaatlichen Bereich massgebend und für das Bg verbindlich (BV 113 III).»

Dieser Entscheid hat zu anhaltender Kritik in der Lehre geführt[47].

Trotzdem wurde der Entscheid Schubert kürzlich durch das Bundesgericht bestätigt[48], ohne dass es auf die Diskussionen der Lehre eingegangen wäre.
Ebenso hat auch das Eidgenössische Versicherungsgericht in einem Fall entschieden, der allerdings mehr das Problem der unmittelbaren Anwendbarkeit als das des Vorranges des Völkerrechts betraf[49]:

«Obwohl sich die Rechtsprechung, wie erwähnt für den Vorrang des internationalen Rechts vor dem Landesrecht ausgesprochen hat, macht das Bundesgericht einen Vorbehalt für den Fall, dass der eidgenössische Gesetzgeber sich weigert, die internationalen Verpflichtungen der Schweiz anzuerkennen und sich in Kenntnis der widersprechenden Landesrechtsnormen für die letzteren entscheidet. In diesem Fall wendet das Bundesgericht die von der Bundesversammlung erlassenen Bestimmungen an (BGE 99 Ib 44 ff.). Kritisiert von mehreren Autoren (s. besonders die beiden oben erwähnten Artikel von Jacot-Guillarmod sowie Wildhaber, Bemerkungen zum Fall Schubert betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, Schweizerisches Jahrbuch für Internationales Recht 1974, 5.195 ff. und Hans Huber, ZbJV 1974, S. 493), wird diese Rechtsprechung hingegen von Grisel gutgeheissen, der bemerkt, dass sie nicht unberechtigt erscheine, da im Falle, in dem das Parlament wissentlich und willentlich die Pflichten seines Landes gegenüber anderen Staaten nicht anerkenne, das nationale dem internationalen Recht vorgehe und das Bg daran gebunden sei (S. 92).»

(…)

Es ist auch zuzugeben, dass die - übrigens seltenen - Fälle, in denen das Bundesgericht vom Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts abgewichen ist, heikle innenpolitische Bereiche betrafen[54]. Das Bundesgericht hat aber in anderen Fällen, die ebenfalls heikle Gebiete betrafen, dem Völkerrecht den Vorrang gegeben. Es darf daher nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Schweiz an Glaubwürdigkeit gegenüber dem Ausland einbüssen würde, wenn die Gerichte den Vorrang des Völkerrechts nur in für uns problemlosen Fällen anerkennen würden.


11. Tendenzen der Lehre

(...)

Die Lehre bejaht einhellig die Zulässigkeit des Prinzips der völkerrechtskonformen Auslegung des Landesrechts (diese Feststellung ist von besonderem Interesse, da diese Methode eine implizite Anerkennung des Prinzips vom Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht bedeutet). Die Lehre nimmt auch ausnahmslos an (einige Autoren gestützt auf Art. 113 Abs. 3 BV), dass der spätere völkerrechtliche Vertrag der Verfassung vorgeht[59].

(…)

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der überwiegende Teil der Lehre im Fall eines offenen Konfliktes zwischen einer Völkerrechtsregel und einem Bundesgesetz die Nichtanwendbarkeit der völkerrechtswidrigen Norm des Bundesgesetzes befürwortet[63]. Selbst die Autoren, die diesen Standpunkt nicht vertreten, anerkennen ihn doch als die in der Schweiz herrschende Lehre[64].

Schliesslich sei erwähnt, dass mehrere Autoren der Meinung sind, das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts - das sich, wie einige sagen, aus juristischen, logischen, politischen und ethischen Gründen rechtfertigt[65] - zähle zu den Grundsätzen des ungeschriebenen Verfassungsrechts[66].


V. VORRANG DES VÖLKERRECHTS UND GEWALTENTEILUNG: FOLGEN FÜR DIE JEWEILIGEN KOMPETENZEN DER STAATSORGANE

(…)

VI. KONSEQUENZEN DES VORRANGES DES VÖLKERRECHTS FÜR DIE PRAXIS DER BEHÖRDEN

15. Grundsatz: Die Verpflichtung, Völkerrecht zu respektieren, bindet sämtliche Staatsorgane

Die obenstehende Übersicht über die Praxis der Verwaltung (Ziff. 9), der Gerichte (Ziff. 10) und der Lehre (Ziff. 11) bestätigt, dass das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht im Grundsätzlichen wohl ein anerkanntes Prinzip der schweizerischen Rechtsordnung ist, es jedoch im Einzelfall an der entsprechenden Durchsetzung mangelt.

(..)

a. Der Bundesrat hat kürzlich wieder festgehalten, dass die Verwirklichung des Prinzips vom Vorrang des Völkerrechts allen Organen des Staates obliegt, die an seiner Durchführung teilhaben; dies nicht nur in den Beziehungen nach aussen, sondern auch im Innern[80]. Er hat im weiteren ausgeführt, dass der Erfüllung der Verträge «nicht allein dadurch Genüge getan wird, dass [die Staaten] ihre Verpflichtungen auf internationaler Ebene einhalten, sondern auch dadurch, dass auf nationaler Ebene die zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden, damit die eingegangenen Verpflichtungen ihre bestmöglichen Wirkungen entfalten können». Alle Organe des Staates könnten und müssten «einen nützlichen Beitrag zur Verwirklichung (…) [der Vertragsziele] leisten»[81].

i. Schliesslich ist die lex posterior - Regel nicht anwendbar, um einen Konflikt zwischen Gesetz und Staatsvertrag zu lösen. Das vertrat Burckhardt schon seit 1915 mit überzeugender Begründung. Die Völkerrechtsnorm ist nämlich von Natur aus anders und von übergeordnetem Rang (vgl. oben, Ziff. 3). Wenn man es als gegeben ansieht, dass völkerrechtliche Verträge den Staat als solchen und in seiner Gesamtheit binden, dann kann sein Landesrecht von einer monistischen Rechtsordnung nicht als gleich- oder sogar höherrangig betrachtet werden. Zweifellos hat es das Bundesgericht aus prinzipiellen Überlegungen als «sehr fraglich» bezeichnet, ob diese Methode im Fall eines Konfliktes zwischen Gesetz und Staatsvertrag anwendbar sei[94]


16. Konsequenzen des Prinzips vom Vorrang des Völkerrechts für den Gesetzgebungsprozess

Die Schaffung von Landesrecht und das Aushandeln von völkerrechtlichen Verträgen folgen eigenen Regeln, nämlich landesrechtlichen im ersten Fall, völkerrechtlichen im zweiten[97]. Die Stellungen des nationalen Parlaments und der Regierung sind jeweils völlig verschieden. Ziel der politischen Organe des Staates ist es, eine möglichst weitgehende Harmonie der landesrechtlichen und der völkerrechtlichen Normen im Stadium der Verhandlungen sicherzustellen, dies mit Rücksicht auf die Wahrung des Rechts und die juristische Transparenz (Einhaltung der für die Gesetzgebung geltenden landesrechtlichen Normen, Einhaltung der völkerrechtlichen Regeln für den Abschluss von Staatsverträgen).


Aus diesen Prämissen ergeben sich für den Bundesrat einige zwingende Folgen für seine Beteiligung am Rechtsetzungsverfahren:

a. Untersuchung und Erfassung möglicher Konflikte

Das für die Schweiz geltende Völkerrecht setzt der Gesetzgebung Schranken. Die Justizabteilung hat dies in einem Rechtsgutachten vom 1. Mai 1975 mit folgenden Worten unterstrichen[98]:

«Une suppression unilatérale, de la part du législateur, des avantages accordés par traité constituerait une violation du droit international pour la double raison que seule la dénonciation permet de mettre fin volontairement à un traité et que le droit de dénoncer un traité n'appartient, en droit suisse, pas au législateur, mais au gouvernement (sur ce dernier point, Aubert, Traité, op. cit. No 1324).»

Deshalb muss der Bundesrat in seinen Botschaften und Berichten an die Räte im Rahmen der Prüfung der Verfassungsmässigkeit der Gesetzgebungsvorhaben[99] (oder der geplanten Verfassungsänderungen) jeweils auch systematisch die möglichen Konflikte mit geltendem oder in Entstehung befindlichem Völkerrecht untersuchen. Das Parlament muss bei der Beratung einer Gesetzesvorlage sämtliche Aspekte und Bezüge zum Völkerrecht kennen. Als Folge eines Postulates des Nationalrates hat der Bundesrat ein spezielles Verfahren zur Prüfung der relevanten Verbindungen zum Europarecht vorgesehen[100]. Es wäre deshalb angemessen, den Art. 43 Abs. 2 GVG durch einen neuen Absatz zu ergänzen, der etwa so lauten könnte:

«Weiterhin behandelt der Bundesrat in einem besondern Abschnitt der Botschaften zu Gesetzen und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen die Fragen ihrer Übereinstimmung mit geltendem oder sich entwickelndem Völkerrecht.»

In diesem Zusammenhang muss hervorgehoben werden, dass es im Stadium des Abschlusses eines Staatsvertrages nicht möglich ist, sämtliche Probleme vorauszusehen, die sich bei seiner Anwendung ergeben könnten. Wenn allfällige Unvereinbarkeiten zur Zeit des Vertragsschlusses durch die politischen Instanzen nicht erkannt und beseitigt worden sind, dann liegt es an den Rechtsanwendungsorganen selbst, dem Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts vor anderslautendem Landesrecht Nachachtung zu verschaffen[101].

b. Vorschläge zu Gesetzesänderungen

Das einfachste Mittel ist es, das Landesrecht in Einklang mit den völkerrechtlichen Normen zu bringen, die die Schweiz binden. Diese Vorschläge zu Gesetzesänderungen sind oft die logische Folge der oben beschriebenen Untersuchungen.

c. Übergangslösungen

Für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Widerspruch des Landesrechts gegen das Völkerrecht entdeckt wird, und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung muss eine provisorische Lösung gefunden werden, welche die Verletzung von Völkerrecht verhindert. In einem solchen Fall bemüht sich der Bundesrat, die Verletzung von Völkerrecht durch Massnahmen zu verhindern, die letzten Endes der Nichtanwendung des völkerrechtswidrigen Bundesrechts gleichkommen. Die Ergreifung solcher vorläufiger Massnahmen kommt hauptsächlich dann in Frage, wenn die Anwendung eines neuen Staatsvertrages im Widerspruch zu geltendem Recht steht.

Dazu zwei Beispiele:
(…)
(...)

(...)

d. Information des Parlamentes über die offenstehenden Möglichkeiten und die Konsequenzen, die der Erlass völkerrechtswidriger interner Akte verursachen könnte
Es ist die Pflicht des Bundesrates, das Parlament in aller Klarheit über die ernsthaften Konsequenzen zu informieren, die der Erlass von völkerrechtswidrigen landesrechtlichen Normen nach sich ziehen könnte.

(…)


f. Behandlung von parlamentarischen Initiativen oder Volksinitiativen auf Verfassungsänderung

(...)

Eine Initiative jedoch, deren Annahme zum einseitigen Bruch beliebiger, die Schweiz bindender Staatsverträge führen könnte, wäre klar völkerrechtsverletzend. Der Kleinstaat Schweiz hat aber an der Einhaltung des Völkerrechts und an der Erhaltung einer internationalen Ethik und Moral ein überragendes Interesse. Es wäre zutiefst bedauerlich, wenn er sich aus freien Stücken unter die Rechtsbrecher reihen wollte.»[111]

(…)

«Der Bundesrat kann das Inkrafttreten einer von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative trotz entgegenstehendem Initiativtext ganz oder teilweise aufschieben, solange sie geltendem Staatsvertragsrecht widerspricht. Er muss in diesem Fall widersprechende Staatsverträge auf den frühestmöglichen Zeitpunkt kündigen oder anpassen.»


17. Praktische Folgen des Vorranges des Völkerrechts für die Rechtsanwendung

(…)

17.2. Folgen in Fällen eines Konfliktes zwischen Gesetz und Staatsvertrag

a. Feststellung des Widerspruchs des Landesrechts gegen das Völkerrecht durch das Rechtsanwendungsorgan

Ein Teil der Lehre betont heute, dass Art. 113 Abs. 3 BV dem Bundesgericht zwar verbietet, ein Bundesgesetz (oder einen Staatsvertrag) nicht anzuwenden, es aber nicht daran hindert, die Verfassungs- oder Völkerrechtswidrigkeit einer bundesrechtlichen Norm zu untersuchen[128]. Das Bundesgericht seinerseits hat bereits einen Schritt in diese Richtung getan, jedenfalls was die Beziehungen zwischen Verfassung und Gesetz betrifft, indem es in bestimmten Fällen die Mängel eines Gesetzes aufdeckte, das es anwenden musste[129]. In anderen Fällen hat es zwischen den Zeilen durchblicken lassen, dass ein Gesetz verfassungswidrig sei[130].

Man kann ohne weiteres annehmen, dass das Bundesgericht feststellen kann, ob eine bundesrechtliche Norm gegen geltendes Völkerrecht verstosse oder nicht, ohne damit gegen Sinn und Wortlaut von Art. 113 Abs. 3 BV zu verstossen. Dies tat es denn auch in der Vergangenheit regelmässig[131]. Die Feststellung der Völkerrechtswidrigkeit einer bundesrechtlichen Norm durch die Rechtsanwendungsorgane - speziell Bundesgericht und Bundesrat - ist selbst dann zulässig, wenn man von der Annahme ausgeht (siehe oben, Ziff. 12), die Rechtsanwendungsorgane dürften gemäss dem Prinzip der Gewaltenteilung (speziell nach Art. 113 Abs. 3 BV) den Gesetzgeber nicht korrigieren.

b. Nichtanwendung der völkerrechtswidrigen Norm im Einzelfall

Ist es mit Blick auf Art. 113 Abs. 3 BV vorstellbar, dass das Bundesgericht - oder ein anderes Rechtsanwendungsorgan - einer bundesrechtlichen Regel die Anwendung wegen eines Konflikts mit geltendem Völkerrecht versagt? Wir haben gezeigt, dass die herrschende Lehre dies gestützt auf eine ältere Praxis der Rechtsprechung (siehe oben, Ziff. 10) und im Widerspruch zu einigen neueren Urteilen bejaht (siehe oben, Ziff. 11).

Im Hinblick auf die Entwicklung der Praxis sind die beschränkten rechtlichen Wirkungen hervorzuheben, welche die Nichtanwendung von Bundesrecht im Einzelfall hat. Der Richter beschränkt sich in einem derartigen Fall darauf, die Verhältnisse in einem konkreten Einzelfall zu prüfen, überlässt aber die Aufgabe der generellen Harmonisierung von Landesrecht und Völkerrecht den politischen Organen. Man könnte daher diese Konstellation mit denjenigen Fällen vergleichen, in welchen das Bundesgericht im Rahmen der Prüfung der Verfassungsmässigkeit vorfrageweise einen kantonalen Rechtssatz als verfassungswidrig und im vorliegenden Fall als nicht anwendbar bezeichnet. Der fragliche Rechtssatz bleibt jedoch trotzdem in Kraft und kann von den kantonalen Behörden in anderen Fällen im Einklang mit der Bundesverfassung angewendet werden[132].

(…)

f. Inkaufnahme der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Eidgenossenschaft

Die Verletzung einer Völkerrechtsnorm durch die Schweiz - das heisst durch irgendeines ihrer Organe - kann letztlich zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Schweiz führen. Es obliegt in erster Linie dem Bundesrat, darüber zu wachen, dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz erfüllt werden. Zu betonen ist, dass das bewusste Akzeptieren einer völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Schweiz (die im Einzelfall in einer Schadenersatzzahlung besteht) nur als ultima ratio in Kauf genommen werden darf. Sie darf nur in Frage kommen, wenn die Staatsorgane trotz aller Bemühungen nicht in der Lage waren, dem die Schweiz bindenden Völkerrecht Folge zu leisten.

«««««««««« Ende des Auszugs »»»»»»»»»»


Obwohl dieses Dokument im Jahr 1989 ausgezeichnete Informazionen über die juristische Lehre und Vorgaben für die Politiker lieferte, wurden und werden fleissig Gesetze produziert, die entweder mit Sicherheit oder anzunehmenderweise, gegen Völkerrecht verstossen. Anstatt dafür zu sorgen dass Völkerrecht eingehalten wird, bemühen sich Staatsorgane, insbesondere Gerichte, Bürger möglichst daran zu hindern Völkerrecht durchzusetzen.
Beispielsweise erklärte das Obergericht des Kantons Zürich in seinem Urteil LC060073 im Jahr 2007 : « Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass Art. 5 und 18 CRC nicht direkt anwendbar sind und sich somit daraus keine gesetzliche Grundlage für die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge ableiten lässt. Ebenso verhält es sich mit den vom Beschwerdeführer zitierten Bestimmungen der EMRK sowie der Bundesverfassung, aus welchen sich kein direkter Anspruch ableiten lässt und welche auch keinen direkten Zusammenhang mit der Regelung der Elternrechte im Falle einer Scheidung aufweisen. »

Ohne Übertreibung darf wohl gesagt werden, dass die Bundesräte der letzten 20 Jahre bezüglich der Einhaltung von Völkerrecht, kläglich versagt haben, dass sie ihre Aufgaben nicht wahrgenommen haben.
Das EJPD produziert immer wieder Gesetzesentwürfe die zunehmend erheblich kritisiert werden, von denen angenommen werden darf, dass sie teilweise Völkerrecht widersprechen. Das scheint beim EJPD aber niemanden zu interessieren. Es wäre wohl angebracht, dass insbesondere die Bundesrätinnen Widmer-Schlumpf und Calmy-Rey dieses Dokument aus dem Jahr 1989 mal lesen sollten.

Bezüglich der offensichtlichen EMRK-widrigkeit der schweizer Sorgerechtsregelung sollten die derzeitigen Bundesräte insbesondere den Abschnitt 16 c dieses Dokuments lesen :

16. Konsequenzen des Prinzips vom Vorrang des Völkerrechts für den Gesetzgebungsprozess

c. Übergangslösungen
Für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Widerspruch des Landesrechts gegen das Völkerrecht entdeckt wird, und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung muss eine provisorische Lösung gefunden werden, welche die Verletzung von Völkerrecht verhindert. In einem solchen Fall bemüht sich der Bundesrat, die Verletzung von Völkerrecht durch Massnahmen zu verhindern, die letzten Endes der Nichtanwendung des völkerrechtswidrigen Bundesrechts gleichkommen. Die Ergreifung solcher vorläufiger Massnahmen kommt hauptsächlich dann in Frage, wenn die Anwendung eines neuen Staatsvertrages im Widerspruch zu geltendem Recht steht.

Dazu zwei Beispiele:

(…) (...)

Einen Vorschlag für eine provisorische Lösung des Problems ( zusätzlicher Absatz 4 zum Artikel ZGB 133 ) findet man auf dieser WebSite.

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# 16.04.2010
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<=> Projekt « Ponderosa-Ranch » . Eine Vision.
<=> Project « Ponderosa-Ranch » . A Vision.
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Meine Muttersprache ist die deutsche Sprache. Es ist möglich dass meine Übersetzung in die englische Sprache kleinere Fehler enthält. Bitte beachten Sie den Original-Text in der deutschen Sprache.

My mother tongue is german. It is possible that my translation to the english language contains minor errors. Please pay attention to the original text in the german language.

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Erfolg haben kann man, wenn man sich für eine Sache interessiert, etwas Lebenserfahrung hat, etwas intelligent ist, Geduld hat, die richtigen Mittel einsetzt, die jeweils angemessenen Vorgehensweisen wählt, die Gunst der Stunde nützt, und konsequent auf ein Ziel zusteuert.
One can be successful, if one is interested in a matter, has some life experience, has some intelligence, has patience, uses the right means, selects the appropriate procedures, benefits the right time, and constantly heads for the target.

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Ich würde in meinem Leben, unter Anderem, gerne noch ein grosses Projekt realisieren dem ich den vorläufigen Namen « Ponderosa-Ranch » geben würde.

I would like to realise in my life, among other things, a big project to which I would give the provisional name « Ponderosa-Ranch ».

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Es wäre das Land mehrerer Bauernhöfe sowie auch angrenzendes Bauland zu kaufen, vorausgesetzt dass alles Land zusammen in passende Zonen umgezont ( Richtplan ) und ein privater Gestaltungsplan gutgeheissen würde.

The country of several farmsteads would be to buy, as well as adjacent building land, provided that all the land together is in an appropriate legal zone ( structure plan ) and a private design plan would be approved.

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Auf diesem Land soll eine lockere Mischung aus Landwirtschaft, Naturpark und einfacheren Unterkünften entstehen, welche sowohl normale Landwirtschaft aber auch Vielfalt an Pflanzen und Tieren, moderne Technik, sowie die Lebens- und Freizeitgestaltung von Menschen sinnvoll unter einen Hut bringen würde.

On this land, a loose mixture of agriculture, wildlive park and simpler accommodations should be created, which would bring both normal farming but also diversity of plants and animals, modern technology, and also living and leisure activities of peoples, useful under one roof.

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Ich denke an normale Landwirtschaft auf den Bauernhöfen, an viele Schrebergärten, an Land das reserviert und geschützt ist für Pflanzen und Tiere, an die Haltung diverser Tierarten, an viele Pflanzenarten, an Förderung seltener Pflanzen und Tiere, an Solar- und Biogas-Anlagen usw. .

I think of normal agriculture on the farms, of many allotment gardens, of land which is reserved and protected for plants and animals, of husbandry of various animal species, of many species of plants, of support of rare plants and animals, of solar- and biogas-constructions, etc. .

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Einfachere Unterkünfte würden es nicht so begüterten Familien, würden es Alleinerziehenden mit Kindern, würden es auch älteren Personen ermöglichen, ihre Wochenenden- und Ferien-Freizeit in einer naturnahen und schönen Umgebung zu verbringen, dort auf Wunsch auch mithelfen zu können, dort allenfalls auch sinnvolle Beschäftigung zu finden.

Simpler houses would make it possible to not affluent families, to single parents with children, also to older peoples, to spend their weekends and vacation times in a natural and beautiful surrounding, where they on request could help, where they also could find meaningful employment.

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Da ich selbst geh-behindert bin, denke ich dabei natürlich auch etwas an behinderte Personen.

Because I am handicapped ( difficulty in walking ), I am thinking, of course, somewhat to handicapped persons.

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Eine eigene Schmalspur-Eisenbahn ( Plangenehmigungsverfahren durch das Bundesamt für Verkehr ), ohne Oberleitung, hybrid- oder dampf-betrieben, welche auch über rollstuhlgängige Passagierwagen verfügt, soll landschaftlich schön eingebettet von einem Mini-Bahnhof zum nächsten Mini-Bahnhof durch das ganze Gelände führen.

A own narrow gauge railway ( needs approval by the Federal Office of Transport ), without overhead contact line, hybrid-or steam-operated, which also has wheelchair-accessible passenger cars, should nice embedded in the landscape, navigate from one mini-station to the next mini-station through the whole site.

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Mit dieser Eisenbahn würden Personen- und Gütertransporte sowie Vergnügungsfahrten für Besuchergruppen durchgeführt.

This railway would be used for passenger and freight transports, as well as pleasure trips for groups of visitors.

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Das ganze Projekt soll ohne jegliche Kredite finanziert werden.

The whole project should be financed without any credit.

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Der ganze Betrieb soll nach der Fertigstellung für die Zukunft dann energietechnisch und finanziell selbsttragend sein.

Concerning energy and finance, after the completion, the whole corporation should be self-supporting.

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Für einen grossen Teil der Projektdurchführung würde eine Mann- bzw. Frau-schaft von pensionierten Fachleuten aus allen nötigen Gebieten zusammengebracht : Projektorganisazion und Controlling, Juristen, Finanzen, Technik, Raumplanung, Architekten, Gartenbauer, Bauern, usw. , berufs- und lebenserfahrene Personen die ihr Wissen, ihr Können und ihre Begeisterung einbringen wollen.

For a large part of the implementation of the project, a team of retired men and women, professionals in all necessary areas, would brought together : Project organisation and controlling, law, finance, engineering, spatial planning, architects, horticulturists, farmers, etc., professional and experienced peoples which like to bring in their knowledge, their skill and their enthusiasm.

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Es ginge nicht darum, viel Geld zu verlochen, sondern mit einer profesionellen Projektorganisazion und einer professionellen Projektleitung ein grosses Projekt erfolgreich durchzuziehen um etwas aussergewöhnliches und zukunftsweisendes zu schaffen.

It would not be the target to lose lot of money, but to successfully manage a large project with a professional project organisation and a professional project management, in order to create something extraordinary and pioneering.

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Das gäbe zwar viel, viel Arbeit, wäre aber auch sehr interessant.

That would require very much of work, but also would be very interesting.

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Keinen Platz in diesem Projekt hätten Personen die nur Geld erhalten wollen, viel bla bla bla machen, aber nicht gescheites liefern.

Peoples which just make a lot of blah, blah, blah, which just want to get money, which not deliver something useful, would have no place in this project.

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Im Jahr 1985 erhielt ich am Neu-Technikum in Buchs ( SG ) das Diplom Elektronik-Ingenieur HTL, hatte seither mit Elektronik kaum mehr etwas zu tun, machte aber berufliche Erfahrungen auf verschiedenen Gebieten.

In the year 1985 I received on the new-technical-school in Buchs ( Canton SG ) the diploma electronics engineer HTL ( Higher Technical Academy ), since then had hardly anything to do with electronics, but made occupational experiences in different fields.

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Das ingenieurhafte Vorgehen, zuerst eine Situazion zu analysieren, dann zu schauen was ist möglich, und dann das Angestrebte mit den nötigen Mitteln und der nötigen Hartnäckigkeit um- und durchzusetzen, kam und kommt mir bei diesem Sorgerechts-Prozess zu Gute.

The approach of an engineer, first to analyse a situation, then to look what is possible, and then to enforce the achievement of the target with the necessary means and the necessary tenacity, also was and is useful on this lawsuit concerning custody.

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Ich denke dass ich die Fähigkeit hätte, mit einer guten Mannschaft zusammen das Projekt « Ponderosa-Ranch » erfolgreich durchzuführen.

I think that I, together with a good team, would have the ability to successfully perform the project « Ponderosa-Ranch ».

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Ein ähnliches Vorhaben in kleinerem, privatem Rahmen zu realisieren, - ein hübsches Haus mit grossem Garten - , würde mir auch gefallen. Am liebsten würde ich dies aber als Teilprojekt des grösseren Projekts, miteinander und örtlich nebeneinander, aber finanziell voneinander klar getrennt, realisieren.

To realise a similar project in a smaller, private compass - a nice house with large garden - I also would like. But best I would like to realise this as part of the larger project, together and local side by side, but clearly separated from each other financially.

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Es wäre schön, ab und zu das rhythmische Zischen einer Dampflokomotive zu hören und fröhliche Personen vorbeifahren zu sehen.

It would be nice to hear from time to time the rhythmic hiss of a steam locomotive and to see happy people driving past.

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Möglicherweise kennt der/die eine oder andere Leser/in dieses Gedicht des deutschen Dichters Theodor Fontane welches hier auszugsweise wiedergegeben wird :

Maybe the one or the other reader knows this poem from the german poet Theodor Fontane which is rendered here partly :

Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland,
ein Birnbaum in seinem Garten stand,
und kam die goldene Herbsteszeit,
und die Birnen leuchteten weit und breit,
da stopfte, wenn's Mittag vom Turme scholl,
der von Ribbeck sich beide Taschen voll,
und kam in Pantinen ein Junge daher,
so rief er: «Junge, wiste ne Beer?»
Und kam ein Mädel, so rief er: «Lütt Dirn,
kumm man röwer, ick hebb ne Birn!»

Mister Ribbeck at ((Castle)) Ribbeck in the Havel-land,
a pear tree in his garden has grown,
and came the golden autumn time,
and the bulbs shone far and wide,
then stuffed, when it tolled midday from the tower,
Mister Ribbeck both his pockets full,
and came in clogs a boy from somewhere,
he shouted, « Boy, you want a pear ? »
And came a girl , he called : « Honest maid,
come over here, I have a pear ! »

So ging es viele Jahre, bis lobesam
der von Ribbeck auf Ribbeck zu sterben kam.
Er fühlte sein Ende, 's war Herbsteszeit,
wieder lachten die Birnen weit und breit;
da sagte von Ribbeck: «Ich scheide nun ab.
Legt mir eine Birne mit ins Grab.»

So it happend many years, until vowed
Mister Ribbeck at ((Castle)) Ribbeck came to die.
He felt his end, it was autumn-time,
again pears laughed far and wide;
then Mister Ribbeck said: « I am now departing.
Lay a pear in my grave. »

( )

Und die Jahre gehen wohl auf und ab,
längst wölbt sich ein Birnbaum über dem Grab,
und in der goldenen Herbsteszeit
leuchtet's wieder weit und breit.
Und kommt ein Jung übern Kirchhof her,
so flüstert's im Baume; «Wiste ne Beer?»
Und kommt ein Mädel, so flüstert's: «Lütt Dirn,
kumm man röwer, ick gew di ne Birn.»

And the years go well up and down,
long ago a pear tree arching over the grave,
and in the golden autumn-time
it shines again far and wide.
And if a boy walks over the graveyard,
it whispers in the tree; « You want a pear ? »
And if a girl comes, it whispers,« Honest maid,
come over here, I give you a pear. »

So spendet Segen noch immer die Hand
des von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland.

This way donate benefactions still the hand
from Mister Ribbeck at Ribbeck in the Havel-land.


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Wenn man ein so grosses Projekt realisieren möchte, ist es von Vorteil wenn man Handlungsfreiheit hat und nicht hundert Köche ( bzw. Teilhaber ) dreinreden können. Sonst wird man nie fertig und / oder, es gibt nichts gescheites.

If one wants to realise such a large project, it is advantageous if one has freedom of action and not one hundred cooks ( or partners ) can interfere. Otherwise, the matter will never be finished and / or, it will be nothing clever.

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Wenn die Sache mal realisiert ist, kleinere Fehler noch korrigiert wurden, alles sich einigermassen eingespielt hat und gut funkzioniert, sollte die rechtliche Struktur des Betriebs dann auf Langfristigkeit ausgerichtet werden.

If the matter is realised, minor errors have been corrected, for everything the rules are quite clear, and everything works quite well, the legal structure of the corporation should be aligned to the long term.

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Geeignet dafür wäre möglicherweise die rechtliche Struktur einer Stiftung, während der Realisierungsphase mit der minimalen Anzahl, danach mit einer grösseren Anzahl Stiftungsräte.

Suitable for this would probably be the legal structure of a foundation, during the implementation phase with the minimum number, then with a larger number of members of the council of the foundation.

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Die Realisierung dieses Projekts würde es mir auch ermöglichen, unserer Tochter berufliche Möglichkeiten zu eröffnen.

The realisation of this project would also allow me to open up career opportunities for our daughter.

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In der Natur und mit der Natur zu arbeiten, gefällt ihr.

She likes working in nature and with the nature.

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Ob sie dann dort arbeiten möchte oder beruflich etwas ganz anderes tun will, das wäre dann allerdings ihre eigene Entscheidung.

Whether she would want to work there or if she occupational would do something completely different, that would be, however, her own decision.

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Gesucht werden Sponsoren ...

I'm looking for sponsors ...

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Dass die finanziellen Mittel zusammenkommen um meine Vision realisieren zu können, scheint fast unmöglich zu sein, wahrscheinlich sterbe ich an Altersschwäche bevor ich diese Vision verwirklichen könnte.

That the financial resources could be found to realise my vision seems to be almost impossible, I probably die of old age before I could realise that vision.

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Als ich vor ein paar Jahren nicht akzeptierte wie in diesem Land mit Menschen umgegangen wird und den Entschluss fasste, mein Sorge- und Erziehungsrecht mit juristischen Mitteln durchzusetzen um damit auch die rechtliche Situazion anderer Leute zu verbessern, schien dies auch fast unmöglich zu sein.

When I a few years back not accepted how in this country peoples are dealt badly and I took the decision to put through my custody and education right by legal means, in order to improve the legal situation of other peoples too, this also seemed to be almost impossible.

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Dieses Bild zeigt den Balkon meiner Mietwohnung, im August 2009. Ich hatte Salatgurken, Tomaten und Blumen. Leider habe ich nicht mehr Platz.

This picture shows the balkony of my flat, in august 2009. I had cucumbers, tomatoes and flowers. Unfortunately there's not more space.


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# 16.04.2010
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<=>
<=> Informazion und Beschwerde an das Ministerkomitee
<=> des Europarats
<=> Information and Complaint to the Commitee of Ministers
<=> of the Council of Europe

(( Im Brief den ich nach Strassburg sandte, waren leider ein paar Schreibfehler vorhanden, insbesondere Verwechslungen von CPHR mit ECHR, diese sind hier korrigiert. ))
(( In the letter which I sent to Strasbourg, unfortunately some write-errors were included, especially confusions of CPHR and ECHR, these are corrected here. ))


Uster ( Schweiz ) 13. April 2010
Uster ( Switzerland ) 13 April 2010

An den
Generalsekretär des Europarates
Europarat
F-67075 STRASBOURG CEDEX

To the
Secretary General of the Council of Europe
Council of Europe
F-67075 STRASBOURG CEDEX

INFORMATION UND BESCHWERDE
INFORMATION AND COMPLAINT

an das Ministerkomitee des Europarats
to the Committee of Ministers of the Council of Europe



DER INFORMANT , THE INFORMANT , DER BESCHWERDEFÜHRER , THE COMPLAINANT


Familienname / Surname : B L U N I E R

Vorname / First name : M A R C E L

Geschlecht / Sex : männlich / male

Staatsangehörigkeit / Nationality : Schweiz / Switzerland

Geburtsdatum / Date of birth : 25. Dezember 1959 / 25 December 1959

Ständige Anschrift / Permanent address : Breitigasse 13 , CH - 8610 Uster

Email : mb.t-s-k@bluewin.ch

WebSite : www.trennung-scheidung-kinder.ch


DIE HOHE VERTRAG-SCHLIESSENDE PARTEI / THE HIGH CONTRACTING PARTY

Der Staat gegen den die Beschwerde gerichtet ist / The
name of the State against which the complaint is directed : Schweiz / Switzerland


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Meine Muttersprache ist die deutsche Sprache. Es ist möglich dass meine Übersetzung in die englische Sprache kleinere Fehler enthält. Bitte beachten Sie den Original-Text in der deutschen Sprache.

My mother tongue is german. It is possible that my translation to the english language contains minor errors. Please pay attention to the original text in the german language.

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Sehr geehrte Damen und Herren

Dear Madams or Sirs , Ladies and Gentlemen

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Am 2. März 1973 veröffentlichte das schweizer Bundesgericht ein Urteil ( BGE 99 Ib 39 ) in welchem folgender Grundsatz enthalten war :
Wenn ein ( neueres ) Bundesgesetz einem ( älteren ) Staatsvertrag widerspricht und der Gesetzgeber ausdrücklich den Widerspruch zwischen Staatsvertrag und innerstaatlicher Norm in Kauf genommen hat, so ist das Bundesgericht an das Bundesgesetz gebunden.
Dieses Urteil wurde in der Schweiz als « Schubert-Urteil » bekannt, da ein Mann aus Österreich mit dem Namen Schubert Kläger war. Dieser Grundsatz den das Bundesgericht in diesem Urteil aufstellte, wird seit dem als « Schubert-Praxis » bezeichnet.

On 2 March 1973 the Swiss Federal Court issued a judgement ( BGE 99 Ib 39 ) in which the following principle was included :
If a ( newer ) federal law contradicts an ( older ) treaty and the legislator has expressly accepted the contradiction between the treaty and the national law, the Federal Court is tied to the federal law. This ruling became known in Switzerland as the « Schubert-judgement » because a man from Austria named Schubert was the plaintiff. This principle which the Federal Court in that case established, since then is denoted as « Schubert-practice ».

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Dieser Grundsatz wurde allerdings schon im Urteil 94 I 669 des Bundesgerichts vom 22. November 1968 angewendet ( Erwägung 6a ). ( http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-leitentscheide1954.htm , « Index BGE ab 80 »  , 94 , I , 669 ). Deswegen müsste diese Praxis des Bundesgerichts eher « Frigerio-Praxis » heissen.

This principle, however, was already applied in the federal court judgement 94 I 669 of 22 November 1968 ( consideration 6a ). ( http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-leitentscheide1954.htm , « Index BGE ab 80 »  , 94 , I , 669 ). Because of this, this practice of the Federal Court rather ought to be called « Frigerio-practice ».

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Im Jahr 1974 trat in der Schweiz die Konvenzion zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, bzw. die Europäische Menschenrechts-Konvenzion ( EMRK ) in Kraft.

In the year 1974, in Switzerland, the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, respectively the European Convention on Human Rights ( CPHR ) came into force.

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Im Jahr 1988 trat in der Schweiz das ( Zusatz- ) Protokoll Nr. 7 zur EMRK in Kraft.

In the year 1988, in Switzerland, the ( additional- ) protocol No. 7 to the CPHR came into force.

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Am 26. April 1989 veröffentlichten das schweizer Bundesamt für Justiz und die schweizer Direktion für Völkerrecht gemeinsam ein Dokument in deutscher und französischer Sprache, betreffend « Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung. Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen des Vorrangs des Völkerrechts. » ( http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/53/53.54.html ).

On 26 April 1989, the Swiss Federal Office of Justice and the Swiss Directorate of International Law published together a document in german and french about the « Relationship between international law and state law under the swiss legal order. Legal basis and consequences of the primacy of international law. » ( http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/53/53.54.html ).

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In diesem Dokument wurden alle juristischen Aspekte bezüglich dem Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, wurden die Auswirkungen des Völkerrechts auf das Landesrecht, wurden die Auswirkungen des Völkerrechts auf die Gesetzgebung, sehr ausführlich und gut verständlich dargelegt, in Bezug auf den absehbar im Jahr 1990 in Kraft tretenden Staatsvertrag « Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge ».

In this document, all legal aspects regarding the relationship between international law and natonal law, the impact of international law on the state law, the impact of international law on legislation, were very detailed and easily understandable set out, in relation to the foreseeable in the year 1990 in force coming treaty, « The Vienna Convention on the Law of Treaties »

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Im Jahr 1990 trat in der Schweiz der Staatsvertrag « Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge » in Kraft. Dieser Staatsvertrag enthält zwei ganz wesentliche Bestimmungen :
Art. 26 Pacta sunt servanda : Ist ein (( Staats- )) Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Art. 27 Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen : Eine Vertragspartei kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen.

In the year 1990, in Switzerland, the treaty, « The Vienna Convention on the Law of Treaties » came into force. This treaty contains two very important rules :
Article 26 Pacta sunt servanda : If a treaty is in force, it's binding the contracting parties and is to fulfil in good faith.
Article 27 National law and observance of contracts : A contracting party may not invoke on provisions of its national law to justify the non-fulfilment of a treaty.

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Ab dem Jahr 1990 war es also ganz klar, bestand kein Zweifel darüber, dass staatsrechtliche Verträge welche das schweizer Volk in Abstimmungen angenommen hatte und welche deshalb in der Schweiz in Kraft traten, eingehalten werden müssten, auch die EMRK.

Since the year 1990 it was quite clear, there was no doubt, that treaties which the Swiss habitants had accepted on votings, and which therefore in Switzerland came into force, ought to be respected, including the CPHR.

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Im September 1992 trat in der Schweiz der Staatsvertrag «Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte», der sogenannte UNO-Pakt-2 in Kraft.

In September 1992, in Switzerland, the treaty, « International Pact on Civil and Political Rights » the so-called UN-Pact-2, came into force.

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In einem Gutachten der Direktion für Völkerrecht ( VPB 60.136 ) vom 11. November 1995, http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/60/60.136.html , ist festgehalten :
« Nach der heute vorherrschenden Auffassung geht älteres Staatsvertragsrecht grundsätzlich auch dem jüngeren Bundesgesetzesrecht vor ( gemäss dem Grundsatz «Völkerrecht bricht Landesrecht» ). Das bedeutet unter anderem, dass ein Land seine völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht einfach durch den späteren Erlass von landesrechtlichen Bestimmungen umgehen kann. »

In a experts' report of the Directorate of International Law ( VPB 60.136 ) of 11 November 1995, http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/60/60.136.html , is stated :
« The prevailing conception today is, that older treaty law on principle has primacy to the younger federal law too ( according to the principle of « international law breaks national law » ). This means, among other things, that a country cannot obviate its obligations under international law simply by later enacting national law.

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Der Staatsvertrag «Übereinkommen über die Rechte des Kindes», bzw. die UN-Kinderrechts-Konvenzion ( UN-KRK ), trat im März 1997 in der Schweiz in Kraft.

In March 1997, in Switzerland, the treaty « Convention on the Rights of the Child », respectively the UN-Convention on the Rights of the Child ( CRC ), came into force.

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In Deutschland trat am 1. Juli 1998 die rechtliche Regelung in Kraft welche den Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts bei Ehescheidungen verankerte.

In Germany, on 1 July 1998, the legal provision which anchored the principle of joint custody on divorces, came into force.

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Am 1. Januar 2000 trat in der Schweiz das derzeitige Scheidungrecht in Kraft.

On 1 January 2000, in Switzerland, the current divorce law came in force.

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Obwohl die « Schubert-Praxis » spätestens ab dem Inkrafttreten des Staatsvertrags « Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge » nicht mehr hätte angewendet werden dürfen, wird in der Schweiz trotzdem weiter danach gehandelt, urteilen schweizer Gerichte weiter nach dieser Praxis.

Although the « Schubert-practice » at the latest since the entry into force of the treaty « The Vienna Convention on the Law of Treaties » should not have been applied, Switzerland regardless continues to act in that way, swiss courts continue to follow this practice.

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Etwas positives kann man doch sagen : Ein Parlamentarier der Schweizerischen Volkspartei SVP hatte verlangt, dass die sogenannte « Schubert-Praxis » als Artikel in die schweizer Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Der Nazionalrat lehnte dies aber am 3. März 2010 massiv mit 114 gegen 53 Stimmen ab.

Something positive can be said though : A member of the Swiss Parliament of the « Schweizerische Volkspartei SVP » (( Swiss People's Party )) had demanded that the so-called « Schubert-practice » should be included in the swiss Federal Constitution. But the National Council rejected this on 3 March 2010 with a massive 114 votes to 53.

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Am 9. März 2010 veröffentlichte das Eidgenössische Justiz- und Polizidepartement ( EJPD ) eine Medienmitteilung
( http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2010/2010-03-09.html )
betreffend einem vom Bundesrat am 5. März 2010 verabschiedeten Bericht. In dieser Medienmitteilung wird die Ansicht des Bundesrats bezüglich dem Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht bekanntgegeben. Es ist enthalten :

On 9 March 2010 the Swiss Federal Department of Justice and Police ( EJPD ) published a media release
( http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2010/2010-03-09.html )
concerning a report which was approved by the Federal Council on 5 March 2010.
In this release, the view of the Federal Council is announced, regarding the relationship between international law and state law. It includes :

==

«
Die geltende Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht hat sich grundsätzlich bewährt.
(...)
Die Schweiz gehört zu den Staaten mit einer monistischen Tradition:
Das Völkerrecht gilt unmittelbar innerstaatlich und ist direkt anwendbar, wenn es genügend präzis ist. Grundsätzlich geht das Völkerrecht dem Landesrecht vor, soweit nicht Grundprinzipien der Verfassung oder Kerngehalte der Grundrechte tangiert sind. Weicht der Gesetzgeber bewusst vom Völkerrecht ab, ist das Bundesgericht an diesen Entscheid gebunden (sog. Schubert-Praxis). Eine Ausnahme besteht bei internationalen Grundrechtsnormen, wie sie sich insbesondere in der EMRK finden. Generell sollen Konflikte durch eine völkerrechtskonforme Auslegung des Landesrechts möglichst vermieden werden.

Kein Wechsel zum Dualismus
Eine Abkehr von dieser bewährten Ordnung brächte keine greifbaren Vorteile. Ein Wechsel zum dualistischen System, wo Völkerrecht in Landesrecht transformiert werden muss, um innerstaatlich zu gelten, würde die Schweiz nicht von der Pflicht entbinden, internationale Verpflichtungen einzuhalten.
»

«
The applicable rule of the relationship between international law and state law has proven itself in principle.
(...)
Switzerland belongs to the states with a monistic tradition :
International law is directly applicable nationally and is directly applicable if it has sufficient precision. Principally international law has primacy to the state law, unless basic principles of the Constitution or core contents of fundamental rights are concerned. If the legislator conscious abberrates from international law, the Federal Court is bound to this decision ( known as Schubert-practice ). An exception exists for basic international legal norms, as they are found especially in the CPHR. In general, conflicts should be avoided by an interpretation of domestic law which is conform to international law.

No change to the dualism
Turning away from this proven order would bring no tangible benefits. A change to the dualistic system, where international law has to be transformed into national law, would not dispense Switzerland from the duty to comply with international obligations.
»

==

In dieser Pressemitteilung wird zwar bekanntgegeben, dass Völkerrecht grundsätzlich dem Landesrecht vorgehen soll. Gleichzeitig wird aber auch bekanntgegeben, die geltende Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht habe sich grundsätzlich bewährt.
Diese geltende Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht besteht unter anderem darin, dass die « Schubert-Praxis » spätestens seit dem Jahr 1990 als der Staatsvertrag « Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge » in der Schweiz in Kraft trat, völkerrechtswidrig angewendet wird.

In this press release is indeed announced that international law generally should have primacy to the state law. Contemporary is also announced that the current regulation of the relationship between international law and state law had proved fundamentally.
This established regulation of the relationship between international law and state law consists of, among others, that the « Schubert-practice », at least since the year 1990, as « The Vienna Convention on the Law of Treaties » in Switzerland came into force, is utilised adversely to international law.

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Die Schweiz hält sich nur dann an Völkerrecht, wenn eher unwichtige Angelegenheiten oder die Grundrechte der EMRK ( Recht auf Leben, Verbot der Folter, ... ) betroffen sind. Wenn es um andere Angelegenheiten geht, wird die Anwendung von Völkerrecht so weit wie möglich verweigert. Dies ist die schweizer Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht, diese Regelung wird vom schweizer Bundesrat offensichtlich für gut befunden.
Auch schweizer Gerichte bemühen sich sehr, die Anwendung von Völkerrecht zu verhindern. Beispielsweise hat das Obergericht des Kantons Zürich in meinem Scheidungsprozess, im Urteil LC060073 im Jahr 2007 folgendes geschrieben :

« Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass Art. 5 und 18 CRC nicht direkt anwendbar sind und sich somit daraus keine gesetzliche Grundlage für die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge ableiten lässt. Ebenso verhält es sich mit den vom Beschwerdeführer zitierten Bestimmungen der EMRK sowie der Bundesverfassung, aus welchen sich kein direkter Anspruch ableiten lässt und welche auch keinen direkten Zusammenhang mit der Regelung der Elternrechte im Falle einer Scheidung aufweisen. »


Switzerland observes international law only, if rather unimportant matters or the basic rights of the CPHR ( right to live, prohibition of torture, ... ) are concerned. When other matters are concerned, the usage of international law is refused as far as possible. This is the swiss regulation of the relationship between international law and national law, this regulation obviously is esteemed as good by the swiss Federal Council.
Even swiss courts make every endeavor to refuse the application of international law. For example, in my divorce proceedings, the Court of the Canton of Zurich has written, in the judgement LC060073 in the year 2007 :

« In summary consequently is to conclude, that Article 5 and 18 CRC are not directly applicable and therefore therefrom no statutory basis for a regulation of joint parental authority can be deduced. The same is true with the provisions, cited by the complainant, of the CPHR and the Federal Constitution, from which can be concluded no direct claim and which also have no direct connection with the regulation of parental rights in cases of divorce. »

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Der Zweck dieser Argumentation war anzunehmenderweise, die von mir bereits bei Prozessbeginn angekündigte Individualbeschwerde zu verhindern.

Assumingly the purpose of this argument was to hinder the individual complaint which I announced at the start of the suit at law.

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Am Anfang des Monats Februar dieses Jahres sandte ich einen Brief an die Mitglieder des Ministerkomitees des Europarats, bezüglich der am 18. und 19. Februar 2010 in Interlaken in der Schweiz stattfindenden Konferenz zur Reform des EGMR.
Möglicherweise habe ich mit meinem Brief nur auf verschiedenes hingewiesen, was das Ministerkomitee ohnehin schon beabsichtigte. Wenn ich die Interlaken-Erklärung lese, habe ich aber doch etwas den Eindruck, dass das Ministerkomitee meinen Brief erhalten hat.

At the beginning of February this year, I sent a letter to the members of the Committee of Ministers of the Council of Europe, regarding the conference on reform of the ECHR on 18th and 19th February 2010 in Interlaken in switzerland.
Maybe I adverted in my letter just on various things, which the Committee of Ministers intended to do already. But when I read the Interlaken Declaration, I have somewhat the impression that the Committee of Ministers has received my letter.

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Werden in der Schweiz Ehen geschieden und sind dabei Kinder betroffen, macht das schweizerische Gesetz es Frauen sehr einfach, Vätern das Sorgerecht und das Erziehungsrecht durch ein Gericht entziehen zu lassen. Diese gesetzliche Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen wird seit vielen Jahren kritisiert. Mitte März 2006 sagte der frühere schweizer Justizminister Herr Blocher : Das Scheidungsrecht werde heftig und zu Recht kritisiert, obwohl es erst seit Januar 2000 in Kraft sei. Vorallem bei der Frage des gemeinsamen Sorgerechts für Kinder gebe es ernsthafte Probleme zu lösen. ( Zeitungsartikel im « Zürcher Oberländer », vom 16. März 2006 ).

When in Switzerland marriages are divorced and children are affected, the swiss law makes it very easy for women, to deprive the fathers custody and his right for education, by a court. This statutory regulation of child custody in divorce cases has been criticized for many years. In mid-March 2006, the former Swiss Minister of Justice, Mr. Blocher said : The divorce law is heavily and rightly criticized, even though it exists only since January 2000. Especially on the issue of joint custody of children there are serious problems to solve. ( Newspaper article in the « Zürcher Oberländer », dated 16 March 2006 ).

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Am 3. Dezember 2009 veröffentlichte der EGMR das Urteil «Zaunegger gegen Deutschland», Beschwerde-Nr. 22028/04 . Dieses Urteil enthält grundlegende Aussagen bezüglich der Regelung des Sorgerechts durch Gerichte. Dieses Urteil zeigt deutlich, dass in der Schweiz bei Gerichtsverfahren bezüglich Ehescheidungen, nicht in allen Fällen, aber sehr oft, gegen Artikel 14 der EMRK verstossen wird. Pro Jahr werden in der Schweiz etwa 3'500 bis 4'500 Vätern deren Sorgerecht und deren Erziehungsrecht EMRK-widrig entzogen. Davon sind jährlich über 6'000 Kinder betroffen.

On 3 December 2009 the ECHR published the verdict « Zaunegger against Germany », Complaint-No. 22028/04. This court ruling contains basic statements about the provision of custody by the courts. This court ruling clearly shows that in Switzerland, court procedures with regard to divorce proceedings, are, not in all cases, but very often, contrary to Article 14 of the CPHR. Per year in Switzerland custodys and educational rights of about 3,500 to 4,500 fathers are CPHR-unlawfully deprived. Of these, about 6,000 children are affected annually.

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Ich engagiere mich stark dafür dass das schweizerische Scheidungsrecht möglichst bald geändert wird, damit möglichst viele Väter und Kinder, auch nach einer Ehescheidung, trotzdem ein einigermassen normales Familienleben führen können. Ende Januar 2008 habe ich beim EGMR die Beschwerde 4959/08 eingereicht, diese ist noch pendent. Die ganze Beschwerde kann man auf meiner Website «www.trennung-scheidung-kinder.ch», auf der Unter-Seite Archiv_H , in deutscher Sprache lesen.

I am strongly involved that the swiss divorce law will be changed as soon as possible so that as many fathers and children, even after a divorce, can still bear a somewhat normal family life. End of January 2008 I had filed to the ECHR the complaint 4959/08, which is still pending. The whole complaint can be read on my website «www.trennung-scheidung-kinder.ch» on the sub-page « Archiv_H » , in german language.

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Am 27. Februar 2010 sandte ich einen Brief an den schweizer Bundesrat, diesen Brief können Sie auf meiner WebSite in deutscher Sprache lesen.

In diesem Brief wies ich unter anderem darauf hin :

- dass das Urteil « Zaunegger gegen Deutschland » seit knapp drei Monaten bekannt ist, dass dieses Urteil in der Schweiz allerdings noch keine Auswirkung gezeigt hat.

- dass Artikel 165 der Bundesverfassung es jedem Rat ermöglicht, Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes sofort zu ändern.

- dass auf meiner WebSite ein Vorschlag enthalten ist, wie man das Problem mit der schweizerischen Sorgerechtsregelung mit einem zusätzlichen Absatz 4 zum Artikel 133 ( provisorisch ) beseitigen könnte, diese Lösung würde es denjenigen Vätern denen ihr Sorgerecht EMRK-widrig entzogen wurde, auch ermöglichen, ihr Sorgerecht wieder zu erlangen.

- dass die Zusammenarbeit mit dem Ministerkomitee des Europarats, der Bundesrätin Widmer-Schlumpf in diesem Fall wohl leicht fallen sollte, da die derzeitige Präsidentin des Ministerkomitees des Europarats, Frau Bundesrätin Calmy-Rey, ja im gleichen Haus arbeitet und wöchentlich auch an der Bundesratssitzung teilnimmt.

- da Frau Calmy-Rey derzeit auch Präsidentin des Ministerkomitees des Europarats ist, dürfe wohl davon ausgegangen werden, dass sie Frau Widmer-Schlumpf als Vorsteherin des EJPD selbstverständlich massiv dazu dränge, die durch die schweizer Justiz gestützt auf Artikel ZGB 133 verübten täglichen EMRK-Verletzungen, sofort abzustellen.

- dass ich erwarte dass das Problem mit der Sorgerechtsregelung durch eine kleine Änderung des ZGB beseitigt wird.

- dass ich dem Ministerkomitee des Europarats eine Mitteilung ( Beschwerde ) sende, falls diese Änderung bis am 20. März dieses Jahres nicht erfolgt sein sollte.



On 27 February 2010 I sent a letter to the Swiss Federal Council, you can read this letter on my website in german language.

In this letter I pointed out, among other things :

- that the verdict « Zaunegger against Germany » is known for almost three months, that this judgement in Switzerland however has still shown no effect.

- that article 165 of the Federal Constitution allows it to each Council, to amend provisions of the swiss Federal Law immediately.

- that there is a proposal included on my website, as one might eliminate the problem with the swiss custody provision with an additional paragraph 4 to the Article 133 ( provisional ), this solution would also allow those fathers which had their child custodies CPHR-adversely deprived, to regain their child custodies.

- that the cooperation of the Federal Councillor Mrs. Widmer-Schlumpf with the Committee of Ministers in this case should be rather easy, because the current madam president of the Committee of Ministers, the Federal Councillor Mrs. Calmy-Rey, works in the same house and weekly participates in the Federal Council meeting.

- because Mrs. Calmy-Rey is currently also madam president of the Committee of Ministers, it may be assumed that she urges massively Mrs. Widmer-Schlumpf, which is the provost of the EJPD, to terminate immediately the daily CPHR violations, supported on the swiss Article 133 ZGB ( Zivilgesetzbuch, Civil Code ).

- that I expect that the problem with the custody provision will be remedied by a small amendment to the Civil Code.

- that I send the Committee of Ministers an impartation ( complaint ), if the change until 20 March of this year is not done.

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Mit Brief vom 12. März erhielt ich von der Vorstehering des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Frau Widmer-Schlumpf folgende schriftliche Antwort :

By letter dated 12 March I received a written reply from the provost of the Federal Department of Justice and Police, Mrs. Widmer-Schlumpf :

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««««« »»»»»

Sehr geehrter Herr Blunier

Für Ihre Zuschrift vom 27. Februar danke ich Ihnen. Sie gehen darin auf das Thema Sorgerecht ein, zu dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall «Zaunegger gegen Deutschland» Ende 2009 einen wegweisenden Entscheid fällte.

Das von Ihnen erwähnte Urteil bedeutet in der Tat eine Absage an den Vorrang der Mutter bezüglich Sorgerecht nach der Scheidung: Vater und Mutter müssen gleich behandelt werden. Will die Schweiz nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK verstossen, wird sie ihre Sorgerechtsregelung EMRK-konform ausgestalten müssen.

Das erwähnte Urteil und alle anderen relevanten Elemente werden in der laufenden Revision, einer Teilrevision des Zivilgesetzbuchs, zu berücksichtigen sein. Gemäss den Zielen des Bundesrats für 2010 wird der Bundesrat die Botschaft dazu im zweiten Halbjahr verabschieden, damit sich anschliessend das Parlament mit dem Geschäft befassen kann.

Freundliche Grüsse

Sig. Eveline Widmer-Schlumpf

««««« »»»»»

Dear Mr. Blunier

I thank you for your letter of 27 February. You address the theme child custody, to which the European Court of Human Rights ( ECHR ) in the case « Zaunegger against Germany » made a path-breaking decision in late 2009.

The verdict you mentioned, means in fact a cancellation of the primacy of the mother, concerning custody after divorce. Father and mother must be treated equally. If Switzerland does not want to impinge against the European Convention on Human Rights CPHR, it will have to arrange its legal provision of custody conform to the CPHR.

The mentioned verdict and all other relevant elements will have to be factored in the current revision, a partial revision of the Civil Code. According to the objectives of the Federal Council for 2010, the Federal Council will pass its message in the second half of the year, therewith the parliament can deal with the matter afterwards.

Kind regards

Signature Eveline Widmer-Schlumpf

««««« »»»»»

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Offensichtlich ist dem Bundesrat bekannt, dass die derzeitige Regelung des Sorgerechts gegen die EMRK verstösst.
Offensichlich hat der Bundesrat nicht die Absicht, dieses Problem sofort zu beseitigen. Somit kann es noch mehrere Jahre dauern, bis dieser Missstand abgestellt wird.
Die Schweiz hätte zwar durchaus die Möglichkeit das Problem sofort zu beseitigen, will sich aus irgend einem Grund aber nicht an vertragliche Pflichten halten.

Obviously the Federal Council is aware, that the current provision of custody impinges against the CPHR.
Obviously the Federal Council does not intend to remedy this problem immediately. Consequently it can take several years until this abuse will be turned off.
Although switzerland has absolutely the opportunity to immediately remedy the problem, it does, for some reason, not want to observe contractual obligations.

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Die EMRK trat in der Schweiz im Jahr 1974 in Kraft. Im Jahr 1988 trat in der Schweiz das Protokoll Nr. 7 zur EMRK in Kraft. Im Jahr 1990 trat in der Schweiz der Staatsvertrag « Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge » in Kraft. Im September 1992 trat in der Schweiz der Staatsvertrag «Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte», der sogenannte UNO-Pakt-2 in Kraft. Der Staatsvertrag «Übereinkommen über die Rechte des Kindes», bzw. die UN-Kinderrechte-Konvenzion, trat im März 1997 in der Schweiz in Kraft.

In the year 1974, in Switzerland, the CPHR came into force. In the year 1988, in Switzerland, the protocol No. 7 to the CPHR came into force. In the year 1990, in Switzerland, the treaty, « The Vienna Convention on the Law of Treaties » came into force. In September 1992, in Switzerland, the treaty, « International Pact on Civil and Political Rights » the so-called UN-Pact-2, came into force. In March 1997, in Switzerland, the treaty « Convention on the Rights of the Child », respectively the UN-Convention on the Rights of the Child ( CRC ), came into force.

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Das schweizer Volk hat in mehreren Volksabstimmungen jeweils seinen Willen bekanntgegeben dass diese Staatsverträge in der Schweiz angewendet werden sollen. Die Einwohner dieses Landes gingen dabei sicher davon aus, dass diese Staatsverträge von den schweizer Behörden dann auch nach Treu und Glauben angewendet werden.

Swiss peoples have announced in a number of popular votes its respectively intention, that these treaties should be applied in Switzerland. The inhabitants of this country certainly expected, that these treaties will also be applied in good faith by the Swiss authorities.

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Seit 20 Jahren aber weigern sich schweizer Politiker, diese Staatsverträge nach Treu und Glauben umzusetzen. Seit 20 Jahren betrügen schweizer Politiker das schweizer Volk, betrügen den Europarat, betrügen insbesondere das Ministerkomitee, betrügen die ganze Welt. Durch die Anerkennung dieser Staatsverträge erweckt die Schweiz auf der ganzen Welt den Eindruck, ein fortschrittliches Land zu sein welches internazionale Verträge achtet und anwendet. Schaut man genauer hin, merkt man, dass dies in wichtigen Angelegenheiten gar nicht zutreffend ist, dass schweizer Politiker die Anwendung der Bestimmungen dieser Staatsverträge vorsätzlich hintertreiben.

But since 20 years swiss politicians refuse to implement these treaties in good faith. Since 20 years swiss politicians deceive the swiss people, deceive the Council of Europe, deceive in particular the Committee of Ministers, deceive the whole world. By acknowledging these treaties, switzerland brought to the world the impression of being a progressive country which respects and applies international treaties. Looking more closely, one realises, that this in important matters is not true, that swiss politicians intentionally thwart the application of the provisions of these treaties.

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Wer ein politisches Amt ausübt, darf, insbesondere in einem Land das sich als « Demokratie » bezeichnet, sein Amt nicht dazu missbrauchen, um grundlegende und weitreichende Leitlinien welche das Volk beschlossen hat, unwirksam zu machen oder sogar ins Gegenteil zu verdrehen. Speziell dann nicht wenn es um die Menschenrechte geht.

Who exercises a political office, must not, especially in a country that calls itself a « democracy », misuse his office to make ineffectual fundamental and far-reaching guidelines which were determined by the peoples, or even turning them into its opposite. Especially not when human rights are concerned.

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Ich bin der Meinung dass alle Politiker welche für diese Zustände in der Schweiz verantwortlich sind, vor ein internazionales Strafgericht gestellt und dann ins Gefängnis geworfen werden sollten.

My opinion is, that all politicians who are responsible for these states in Switzerland, should be tried to an international criminal court and then should be flinged into prison.

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Leider ist es so, dass gemäss dem Staatsvertrag « Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs » eine Strafverfolgung wegen Nicht-Befolgung von Staatsverträgen, durch den internationalen Strafgerichtshof ( noch ) nicht möglich ist. Ich werde mich bemühen, die verantwortlichen Personen wegen Missbrauchs des Amtes, vor schweizer Strafgerichte zu bringen, - zu gegebener Zeit - .

Unfortunately its this way, that under the treaty « Roman Statute of the international criminal court », a criminal prosecution by the international criminal court for neglecting of treaties, is not ( yet ) possible. I will endeavor, to try the responsible persons to swiss criminal courts, because of misuse of political offices, - in due course - .

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Vorwiegend in der Stadt Zürich, aber auch in der übrigen Schweiz, wurden zwischen 1892 und 1970 ( dann abnehmend noch bis 1987 ) tausende Frauen zwangssterilisiert und dutzende Männer zwangssterilisiert oder zwangskastriert. Das Komitee des UNO-Menschenrechtsrates forderte - im Oktober 2009 - die Schweiz bzw. deren Regierung auf, die Opfer der Zwangssterilisazionen und Zwangskastrazionen zwischen 1960 und 1987, endlich zu entschädigen.

Mainly in the city of Zurich, but also in the rest of Switzerland, from 1892 to 1970 ( then decreasing to 1987 ) thousands of women and dozens of men were forcibly sterilized or castrated. The committee of the UN Human Rights Council urged - in October 2009 - Switzerland and its government, now finally to pay compensation to the victims of forced sterilization and forced castrations from 1960 to 1987.

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Es ist mir nicht bekannt, dass sich am Entscheid des Parlaments, diesbezüglich Entschädigungen zu verweigern, etwas geändert hätte.

As far as I know, the parliament did not change its decision, to refuse in this case paying compensation.


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Ende Januar 2008 reichte ich beim EGMR eine Individualbeschwerde ein, die aus 7 einzelnen Teil-Beschwerden besteht. Diese Individualbeschwerde hat die Nummer 4959/08 Blunier ./. Schweiz und ist auf meiner WebSite in deutscher Sprache vorhanden. Mit der ersten Teil-Beschwerde beschwere ich mich darüber, dass schweizer Bürger Bestimmungen des Völkerrechts und sogar auch Bestimmungen der schweizerischen Bundesverfassung, innerstaatlich vor Gericht nicht durchsetzen können, weil es in der Schweiz kein Gericht gibt welches die Kompetenz hat, Artikel des Bundesrechts ausser Kraft zu setzen.

End of January 2008, I had filed to the ECHR an individual complaint, which consists of 7 sub-complaints. This individual complaint has the number 4959/08 Blunier. /. Switzerland and is available on my website in german language. With the first sub-complaint I complain about the fact, that swiss citizens cannot enforce by national courts, provisions of international law and even not provisions of the Swiss Federal Constitution, because there is no court in Switzerland which has the competence to override articles of the federal law.

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In der Interlaken-Erklärung ist enthalten :

The Interlaken-Declaration includes :

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(2) Reiterates the obligation of the States Parties to ensure that the rights and freedoms set forth in the Convention are fully secured at the national level and calls for a strengthening of the principle of subsidiarity;

(2) bekräftigt die Pflicht der Vertragsstaaten, sicherzustellen dass die in der Konvenzion dargelegten Rechte und Freiheiten, auf nazionaler Ebene in vollem Umfang sichergestellt sind und fordert eine Stärkung des Grundsatzes der Subsidiarität ;

(...)

B. Implementation of the Convention at the national level
B. Erfüllung des Übereinkommens auf nationaler Ebene

4. The Conference recalls that it is first and foremost the responsibility of the States Parties to guarantee the application and implementation of the Convention and ...

4. Die Konferenz erinnert daran, dass es zuerst und in erster Linie die Verantwortung der Vertragsparteien ist, die Anwendung und die Erfüllung der Konvenzion zu garantieren, ...

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In der Schweiz gibt es kein Gericht welches die Kompetenz hat, völkerrechtswidrige Bestimmungen des Bundesrechts ausser Kraft zu setzen, das heisst, es gibt kein ( richtiges ) Verfassungsgericht und kein Völkerechtsgericht. Das schweizer Bundesgericht hat diese Kompetenz nicht und wendet die sogenannte « Schubert-Praxis » an. Einwohnern der Schweiz ist es deshalb nicht möglich, Völkerrecht auf innerstaatlicher Ebene wirklich durchzusetzen, man ist gezwungen sich beim EGMR zu beschweren.

In Switzerland, there is no court which has the authority to override provisions of the federal law which impinge against international law, that means, there is no ( real ) Constitutional Court and no Court for International Law. The swiss Federal Court has not this authority and applies the so-called « Schubert-practice ». It is therefore not possible for inhabitants of switzerland, to really enforce international law on national level, one is compelled to complain to the ECHR.

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In meinem Brief vom 27. Februar 2010 an den Bundesrat stellte ich die Frage : « Wie gedenkt man denn dieses Subsidiaritätsprinzip umzusetzen, und wann ?. » . Eine Antwort auf diese Frage habe ich von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf allerdings nicht erhalten.

In my letter of 27 February 2010 to the Federal Council, I asked the question on the Federal Council: « How will this subsidiarity principle transformed, and when ?». An answer to this question I though did not receive from the Federal Councillor Mrs. Widmer-Schlumpf.

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Solange es in der Schweiz kein Verfassungs- / Völkerrechts- Gericht gibt, wird die Schweiz dieses Subsidiaritätsprinzip nicht erfüllen. Die politischen Parteien der Schweiz sind nicht daran interessiert dass die Schweiz ein Verfassungs- und Völkerrechts-Gericht erhalten würde, sie befürchten wohl zurecht dass ihr Einfluss dadurch abnehmen würde. Deshalb ist absehbar, dass es viele, viele Jahre dauern wird, bis die Schweiz dieses Subsidiaritätsprinzip erfüllen würde, wenn dies denn überhaupt jemals geschehen würde.

As long as there is in switzerland no Constitutional-Court and/or International-Law-Court, switzerland will not abide this principle of subsidiarity. Political parties in switzerland are not interested that switzerland would get a constitutional and international-law-court, they fear probably rightly, that their influence would decrease as the result. Therefore, it is foreseeable that it would take many, many years until switzerland would comply this principle of subsidiarity, if this would ever happen at all.

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Die Richter des schweizer Bundesgerichts werden durch die Bundesversammlung gewählt ( Artikel 5 des Bundesgerichtsgesetzes ), also von Politikern. Bundesrichter welche ihr Amt längere Zeit ausüben wollen, müssen wiedergewählt werden, von diesen Politikern. Wer als Bundesrichter sein Amt längere Zeit ausüben will, tut also gut daran, das zu tun, was den politischen Parteien und den Politikern gefällt, bzw. tut gut daran, nichts zu tun was den Politikern stark missfällt. Die Richter des schweizerischen Bundesgerichts sind weit davon entfernt, unabhängig zu sein.

The judges of the supreme swiss Federal Court are elected by the Federal Assembly ( Article 5 of the federal law concerning the federal court ), that means, of politicians. Federal judges who wish to exercise their office for longer time, have to be re-elected, from these politicians. Who wants to exercise his office as a federal judge for an extended period of time, does well to do what pleases the political parties and the politicians, respectively does well, to do nothing that the politicians strongly dissytisfies. The judges of the swiss supreme Federal Court are far away from being independent.

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Bereits im Urteil 94 I 669 vom 22. November 1968 argumentierte das Bundesgericht : « Bei der Auslegung staatsvertraglicher Abmachungen ist die Praxis der politischen und administrativen Behörden für die Gerichte nicht verbindlich. Sie ist aber für die eigene Meinungsbildung des Richters nicht unbeachtlich. » .

Already in the verdict 94 I 669 from 22 November 1968 the Federal Court argued : « When stipulations of treaties are interpreted, the practice of political and administrative authorities are not binding for the courts. But it is not irrelevant for the building of the own opinion of the judge. ».

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Am 18. Februar 2010 sagte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in ihrer Eröffnungsrede zur Interlaken-Konferenz :
«
Erlauben Sie mir, aus der Sicht der Schweiz noch auf einzelne Reformschritte einzugehen, über die im Vorfeld viel diskutiert worden ist.
Ziff. 3 des Aktionsplans spricht von neuen prozessualen Regeln oder Praktiken, die den Zugang zum Gerichtshof regeln. Wir sind der Meinung, dass wir bald über solche Möglichkeiten sprechen sollten, insbesondere über die Einführung von Gerichtskosten. So problematisch es wäre, berechtigte Beschwerden daran scheitern zu lassen, dass die Beschwerdeführer das Geld nicht aufbringen, so unproblematisch scheint die Vermeidung von klar unzulässigen Beschwerden, deren Beurteilung niemandem etwas nützt, auch nicht dem Beschwerdeführer selbst.
»

On 18 February 2010, Federal Councillor Mrs. Widmer-Schlumpf said in her opening speech at the Interlaken Conference :
«
Allow me, from the view of switzerland, furthermore to elaborate on reform steps which have been discussed much in advance.
Cipher 3 of the Action Plan talks of new procedural rules or practices that regulate access to the Court. It's our opinion that we soon should be talking about such possibilities, in particular the implementation of legal charges. So problematic it would be to let abort legitimate complaints, because the complainants cannot raise the money, as unproblematic seems to be the avoidance of clearly inadmissible complaints, which judgements nobody benefit, not even the complainant himself.
»

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Schweizer Politiker erachten es also mit den Menschenrechten vereinbar, dass Staaten berechtigte Beschwerden bezüglich Menschenrechten unterdrücken dürfen.
Erfreulicherweise hatte die Mehrheit der Vertreter der anderen Mitgliedstaaten eine gegenteilige Meinung.

Swiss politicians deem it as compatible with human rights, that states may suppress legitimate complaints regarding human rights. Fortunately, the majority of the delegates of the other member states, had a contrary opinion.

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In der Interlaken-Erklärung ist unter Punkt 7 festgehalten, dass der EGMR sogenannte Pilot-Urteile fällen sollte. Gerne hoffe ich, dass meine Individualbeschwerde zu einem solchen Pilot-Urteil führen wird, weil sie dazu geeignet ist, speziell bezüglich dem Subsidiaritätsprinzip.
Die Schweiz wird anzunehmenderweise wohl nicht der einzige Staat sein, welcher Völkerrecht nur sehr unwillig und sehr langsam umsetzt. Völkerechts-Gerichte würden auch in anderen Ländern die Umsetzung der EMRK stark beschleunigen, vorausgesetzt, dass diese Gerichte wirklich unabhängig sind.

In the Interlaken Declaration, under point 7 is stated, that the ECHR should make so-called pilot judgments. I hope willingly that my individual complaint will lead to such a pilot-judgment, because it is convenient, especially concerning the principle of subsidiarity.
Assumingly, switzerland will not be the only state which will implement international law just very reluctantly and very slowly. International-Law-Courts would speed up strongly the implementation of the CPHR in other countries too, provided, that these courts are truly independent.

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Die Geschehnisse um das schweizerische Bankgeheimnis zeigen folgendes : Zuerst lehnen schweizer Politiker jegliche Änderungen strikte ab. Wenn der Druck aus dem Ausland zunimmt, fängt man an zu diskutieren. Steigt der Druck aus dem Ausland noch mehr, beginnt man kleine Gesetzesänderungen in Betracht zu ziehen. Steigt der Druck aus dem Ausland noch mehr, fügt man sich langsam. Und dann geschieht etwas erstaunliches : Plötzlich vertreten immer mehr Politiker die Meinung : das was man früher gemacht habe, sei eigentlich falsch gewesen.
In der Physik kennt man Trägheitskräfte und Trägheitsmomente, solche gibt es auch in der Politik. Es braucht Energie damit etwas in Bewegung gerät, es braucht Energie um etwas zu stoppen.

The events about the swiss confidentiality in banking show the following : First, swiss politicians reject strictly any changes. If the pressure increases from abroad, one start to discuss. If the pressure from abroad increases even more, one begins to consider about small changes in the law. If the pressure from abroad increases even more, one submits slowly.
And then something amazing happens : Suddenly more and more politicians represent the opinions : that what one has done previously, actually should have been wrong.
In physics, there are known inertial forces and moments of inertia, which also exist in politics. It takes energy to set something in motion, it takes energy to stop something.

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Es wäre für die Bewohner der Schweiz sehr erfreulich, wenn die Schweiz, durch Anwendung von massivem Druck durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates, durch den EGMR, durch den Generalsekretär und durch die anderen Mitgliedsstaaten, allenfalls auch durch andere internazionale Organisazionen, gezwungen würde, speditiv ein wirklich unabhängiges Völkerrechts-Gericht einzuführen, welches dem derzeitigen Bundesgericht übergeordnet wäre und die Kompetenzen hätte :

For the inhabitants of switzerland it would be very pleasing, when switzerland, by means of usage of massive pressure, would be constrained by the Parliamentary Assembly of the Council of Europe, by the ECHR, by the Secretary-General and by the other Member States, possibly also by other International Organizations, to expeditiously establish a truly independent international-law-court, which would override the current supreme Federal Court and would have the competences :

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- völkerrechts-widrige und/oder bundesverfassungs-widrige Bestimmungen des schweizerischen Bundesrechts ausser Kraft zu setzen,

- to terminate provisions of the swiss federal law which impinge against provisions of the international law and/or provisions of the federal constitution,

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- dem Gesetzgeber Termine zu setzen, bis wann neues Gesetz vorhanden sein muss,

- to set time limits to the legislator, until then new law has to be present,

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- frühere Bundesgerichtsentscheide aus völkerrechtlicher Sicht zu überarbeiten und daraus Konsequenzen bezüglich der Anwendung betroffener gesetzlicher Bestimmungen zu ziehen,

- to review earlier verdicts of the federal court, and to draw conclusions from it, regarding the application of affected provisons of the law,

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- neue gesetzliche Bestimmungen, sofort, ! unabhängig von Rechtsfällen !, bezüglich deren Vereinbarkeit mit Völkerrecht zu überprüfen.

- to vet new legal provisions, immediately, ! regardless of legal cases !, regarding its conformity with international law,

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- alle Urteile des EGMR, auch wenn diese nicht direkt die Schweiz betreffen, zu analysieren und dafür zu sorgen, dass der Gesetzgeber nötige Gesetzesänderungen unverzüglich vornimmt.

- to analyse all verdicts of the ECHR, also if these do not pertain switzerland directly, and to make sure, if necessary, that the legislator carries out changes of the law immediately.

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Selbstverständlich darf das Ministerkomitee keinen Einfluss auf die Rechtssprechung des EGMR bezüglich einem bestimmten Fall ausüben. Es ist aber wohl nicht verboten, dass Richter des EGMR die Texte auf meiner WebSite lesen.
Falls das Ministerkomitee mir eine Antwort auf diese Informazion und Beschwerde hier zukommen lassen würde, würde ich diese Antwort auf meiner WebSite veröffentlichen, wo sie dann von den Richtern des EGMR gelesen werden könnte.

For sure, the Committee of Ministers must not exercise any influence on the jurisprudence of the ECHR regarding a specific case. But it is probably not vetoed, that judges of the ECHR read texts on my website.
If the Committee of Ministers would send me an answer on this information and complaint here, I would publish this response on my website, where then it could be read by the judges of the ECHR.

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Herzlichen Dank , Thank you very much , Merci du fond du cœur , Mille grazie , Muchisimas Gracias , Hartelijk dank , Muitíssimo obrigado , Hjärtligt tack , Serdecznie dziskuje , Kiitos , Nagyon köszönöm , Aciu labai     for your efforts.


Mit freundlichen Grüssen

Yours sincerely


Sig. M. Blunier



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Beiliegend erhalten Sie eine CD, auf dieser CD ist ein PDF-Dokument gespeichert. Dieses PDF-Dokument enthält sowohl diesen Brief, als auch meinem Brief an den Bundesrat, und dessen Antwort.

Enclosed is a CD, stored on this CD is a PDF-Document. This PDF-Document contains as well this letter, as my letter to the Federal Council, and the reply of the Federal Council.


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Dieser Brief ist auf meiner WebSite veröffentlicht.

This letter is published on my website.

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P.S :
Bitte lesen Sie - nebenbei - auf meiner WebSite, auf der Unter-Seite « Seite_1 », den Text bezüglich meiner Lebens-Vision « Projekt Ponderosa-Ranch ». Vielleicht kennen Sie ja jemanden, der jemand anderen kennt, der so etwas unterstützen würde.

Postscript :
Please read - by the way - on my website, on the sub-page « Seite_1 », the text about my Life-Vision « Project Ponderosa-Ranch ». Maybe you know somebody, who knows somebody, who would sponsor something like this.

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Wenn Sie diesen Brief als PDF-Dokument erhalten möchten, senden Sie mir eine
Mail an  mb.t-s-k@bluewin.ch  und ich sende Ihnen das Dokument als Anhang.

If you want to have this letter as a PDF-document, please send me a mail to
mb.t-s-k@bluewin.ch  and i'll send you the document as an attachment.



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# 8.08.2010
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<=> Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 3.8.2010,
<=> und Kommentar dazu. »
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Bundesverfassungsgericht :
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010
– 1 BvR 420/09 –

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts am 1. Juli 1998 wurde nicht miteinander verheirateten Eltern erstmals unabhängig davon, ob sie zusammenleben, durch § 1626a BGB die Möglichkeit eröffnet, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies ihrem Willen entspricht und beide Elternteile entsprechende Sorgeerklärungen abgeben (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB); anderenfalls bleibt die Mutter alleinige Sorgerechtsinhaberin für das nichteheliche Kind. Auch eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge von der Mutter auf den Vater kann nach § 1672 Abs. 1 BGB bei dauerhaftem Getrenntleben der Eltern nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen. Gegen ihren Willen kann der Vater eines nichtehelichen Kindes nur dann das Sorgerecht erhalten, wenn der Mutter wegen Gefährdung des Kindeswohls die elterliche Sorge entzogen wird, ihre elterliche Sorge dauerhaft ruht oder wenn sie stirbt.

Bereits im Jahr 2003 wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB sich dann als unvereinbar mit dem Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG erweisen würde, wenn sich herausstellen sollte, dass es - entgegen der Annahme des Gesetzgebers - in größerer Anzahl aus Gründen, die nicht vom Kindeswohl getragen sind, nicht zur gemeinsamen Sorgetragung von Eltern nichtehelicher Kinder kommt (BVerfGE 107, 150 ff.). Dem Gesetzgeber wurde ein entsprechender Prüfungsauftrag erteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009, dass der grundsätzliche Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der Alleinsorge an die Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz des Wohls eines nichtehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig sei (vgl. EGMR, Nr. 22028/04).

Der Beschwerdeführer ist Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes. Die Eltern trennten sich noch während der Schwangerschaft der Mutter. Der gemeinsame Sohn lebt seit seiner Geburt im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Der Beschwerdeführer erkannte die Vaterschaft an. Eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge wurde von der Mutter verweigert. Als diese einen Umzug mit dem Kind beabsichtigte, beantragte der Beschwerdeführer beim Familiengericht die teilweise Entziehung des Sorgerechts der Mutter und die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihn selbst; hilfsweise stellte er den Antrag, ihm das alleinige Sorgerecht zu übertragen oder die Zustimmung der Mutter zu einer gemeinsamen Sorge zu ersetzen. Das Familiengericht wies die Anträge in Anwendung der geltenden Rechtslage mit der Begründung zurück, dass es zur Übertragung des Sorgerechts oder Teilen davon an der erforderlichen Zustimmung der Mutter fehle. Gründe für eine Entziehung des Sorgerechts der Mutter lägen nicht vor. Die hiergegen beim Oberlandesgericht eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht.

Der Gesetzgeber greift jedoch dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls eingeräumt ist.

Die Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, der die Teilhabe an der gemeinsamen Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, stellt ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG dar. Der Gesetzgeber setzt das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist.

Denn die dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme des Gesetzgebers hat sich nicht als zutreffend erwiesen. Neuere empirische Erkenntnisse bestätigen nicht, dass Eltern die Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung in der Regel nutzen und die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert sowie von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter verfolgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen. Vielmehr verständigen sich lediglich knapp über die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder darauf, Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge abzugeben. Zum anderen ist nach durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen.

Auch die Regelung in § 1672 Abs. 1 BGB, der die Übertragung der Alleinsorge für ein nichteheliches Kind von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, stellt einen schwerwiegenden und nicht gerechtfertigten Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG dar. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Eröffnung einer gerichtlichen Übertragung der Alleinsorge auf den Vater andererseits schwerwiegend in das Elternrecht der Mutter eingreift, wenn dem väterlichen Antrag im Einzelfall stattgegeben wird. Denn der Mutter wird die bisher von ihr ausgeübte Sorge gänzlich entzogen, und zwar nicht, weil sie bei ihrer Erziehungsaufgabe versagt hat und dadurch das Kindeswohl gefährdet ist, sondern weil in Konkurrenz zu ihr der Vater sein Recht reklamiert, an ihrer Stelle für das Kind zu sorgen.
Zudem ist mit einem Sorgerechtswechsel regelmäßig auch ein Wechsel des Kindes vom Haushalt der Mutter in den des Vaters verbunden, wodurch insbesondere das Bedürfnis des Kindes nach Stabilität und Kontinuität berührt wird. Unter Berücksichtigung dessen und in Abwägung der grundrechtlich geschützten Interessen beider Eltern ist es zwar mit Art. 6 Abs. 2 GG nicht vereinbar, dem Vater mangels Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallprüfung den Zugang auch zur alleinigen Sorge zu verwehren. Eine Übertragung der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater des nichtehelichen Kindes ist jedoch nur gerechtfertigt, wenn es zur Wahrung des väterlichen Elternrechts keine andere Möglichkeit gibt, die weniger in das mütterliche Elternrecht eingreift, und wenn gewichtige Kindeswohlgründe vorliegen, die den Sorgerechtsentzug nahelegen. Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob eine gemeinsame Sorgetragung beider Eltern als weniger einschneidende Regelung in Betracht kommt. Sofern dies der Fall ist, hat eine Übertragung der Alleinsorge zu unterbleiben. Ansonsten ist dem Vater die Alleinsorge zu übertragen, wenn zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

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Kommentar dazu :

Mit diesem Entscheid reagiert das deutsche Bundesverfassungsgericht klar und deutlich auf den Entscheid des EGMR-Entscheids « Zaunegger gegen Deuschland » vom 3. Dezember 2009.

Noch im Jahr 2004 behauptete das deutsche Bundesverfassungsgericht im Fall Zaunegger bezüglich dem Kindeswohl aber genau das Gegenteil :
Auszug aus dem Urteil « Zaunegger gegen Deutschland » : « Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt dass der Gesetzgeber zu Recht davon ausgehen konnte, dass ein gemeinsame Sorgerecht welches gegen den Willen eines Elternteils ausgeübt wurde, für ein uneheliches Kind mehr Nachteile als Vorteile bringe. Ein gemeinsames Sorgerecht verlange ein Mindesmass an Übereinstimmung zwischen den Eltern. Wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht willens seien zu kooperieren, könne das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widersprechen. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass der Wille ein gemeinsames Sorgerecht auszuüben, welchen die Eltern durch Heirat klar ausdrücken, auch ihren Willen zur Kooperation zeigt. Unverheiratete Eltern könnten ihren Willen zur Kooperation durch eine gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung ausdrücken. »

Nach dem Entscheid des EGMR erkennt das deutsche Bundesverfassungsgericht nun plötzlich, dass die frühere Regelung dem Kindeswohl widerspreche, erkennt nun aufgrund einer - unerklärlichen Eingebung -, dass die bisherige Regelung des Sorgerechts im Bundesgesetzbuch bezüglich unverheirateten Eltern, dem Absatz 2 des Artikels 6 des deutschen Grundgesetzes widerspreche. Peinlich, peinlich, peinlich.


Sieht man sich in meinem Fall den Entscheid des schweizer Bundesgerichts an, sieht man, dass das schweizerische Bundesgericht bezüglich gemeinsamem Sorgerecht und Kindeswohl genau so argumentiert wie das deutsche Bundesverfassungsgericht im Jahr 2004. Für Raselli und Co. wird die Sache langsam immer peinlicher, vertreten die Richter des Bundesgerichts doch offensichtlich Meinungen die völkerrechtswidrig sind. Sie sollten sich bald mal überlegen, ob sie nicht « aus gesundheitlichen Gründen » als Bundesrichter zurücktreten, diese Leute haben den Zug bezüglich Kindeswohl schon vor 10 Jahren total verschlafen.
Es wird interessant sein, zu sehen wie das Bundesgericht seine Rechtssprechung bezüglich gemeinsamem Sorgerecht und Kindeswohl, um 180 Grad drehen wird. Bundesrichter haben mit ihren Sorgerechts-Entscheiden den Karren derart tief in den Dreck gezogen, dass es für das Bundesgericht wohl unmöglich sein wird, diesbezügliche Bundesgerichtsentscheide der vergangenen 15 Jahre noch irgendwie zu rechtfertigen. Das wird für das Bundesgericht eine sehr peinliche Sache die ich sehr erfreut mitverfolgen werde.


Peinlich wird sie Sache auch für diverse Bundesräte und peinlich wird die Sache auch für die schweizerischen politischen Parteien welche dafür verantwortlich sind dass auf den 1. Januar 2000 wider besseres Wissen völkerrechtswidriges Gesetz in Kraft gesetzt wurde.


Jährlich werden in der Schweiz etwa 3'500 bis 4'500 weiteren Vätern deren Sorgerechte EMRK-widrig entzogen, durchschnittlich täglich also in etwa 10 Fällen. Davon sind jährlich über 6'000 Kinder betroffen.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nun eine Übergangsregelung definiert, die so lange gilt, bis der deutsche Gesetzgeber das Gesetz verbessert hat, was von der deutschen Regierung gerade ende Juli angekündigt wurde. In der Schweiz könnte der Bundesrat gestützt auf Artikel 165 der Bundesverfassung eine Übergangsregelung in Kraft setzen, bis das Parlament nach langen Streitereien sich auf eine neue Regelung geeinigt haben wird, die dann möglicherweise schon wieder völkerrechtswidriges enthält, bevor sie in Kraft tritt. Wie man aber weiss, bzw. in Zeitungen zu lesen ist und im Fernsehen zu hören ist, pflegt ja jeder Bundesrat und pflegt ja jede Bundesrätin sein bzw. ihr eigenes Gärtchen, sind diese Leute unfähig, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, dieses Land zu regieren bzw. zu führen. Sie verwalten es nur.


In Deutschland wird die Gesetzesänderung bezüglich dem Sorgerecht voraussichtlich im Herbst dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen und damit in Kraft treten. Deutschland braucht für diese Gesetzesänderung die aufgrund des EGMR-Entscheids vom 3. Dezember 2009 nötig wird, also weniger als 1 Jahr. Das kann man als erträglich bezeichnen. In der Schweiz wird das neue Gesetz bezüglich Sorgerecht anzunehmenderweise vielleicht im Jahr 2013 in Kraft treten. Das ist unerträglich und eine Schande für einen Staat.


Interessant ist unter Anderem auch die Feststellung des deutschen Bundesverfassungsgerichts : « Zum anderen ist nach durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen. »


In einem Artikel auf der Seite 4 der Aargauer Zeitung vom Dienstag 19. Januar 2010 : « Neue Chance für Väter » ging es darum, ob geschiedene Väter mit der zukünftigen gesetzlichen Regelung das Sorgerecht wieder erlangen können sollen. «Väter, denen kein Sorgerecht zusteht, sollen die Möglichkeit haben, dieses wieder zu erlangen», äussert darin Herr Schöbi vom EJPD. Alfred Heer (SVP/ZH) äussert in diesem Artikel allerdings die Meinung : «Die alten Fälle sollte man lassen, wie sie sind.»
Es ist natürlich bequem für Politiker und Parlamentarier, zuerst ein Gesetz zu produzieren, das dann bewirkt, dass im Laufe der Jahre etwa 50'000 Vätern deren Sorgerechte völkerrechtswidrig entzogen werden, dass etwa 70'000 Kinder kaum mehr Kontakt mit den Vätern haben, dass auf Deutsch gesagt ein riesengrosser Mist produziert wurde, und dann, wenn es gründlich schief gegangen ist, die Meinung zu äussern : «Die alten Fälle sollte man lassen, wie sie sind.»
Diejenigen Parlamentarier die diesen riesengrossen Mist produziert haben, sollten ihren Hut nehmen und gehen.
In der gleichen Art wird ja schon vorgegangen bezüglich Verdingkindern, bezüglich der Opfer der Zwangssterilisazionen und Zwangskastrazionen und der Opfer des Kindesentzuges in der Schweiz durch die Organisazion « Pro Juventute ». Einfach nicht mehr erwähnen, solange bis möglichst alle Betroffenen gestorben sind und keinen Schadenersatz mehr durchsetzen können. Danach wird dann ein « formelles Bedauern » über das Geschehene ausgedrückt.

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