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# 02.02.2010 <================================================> <=> <=>
Brief an die Mitglieder des Ministerkomitees des Europarats. <=> <=> Letter to the
Members of the Committee of Ministers of the Council <=> of Europe. <=>
Uster (Schweiz) 2. Februar 2010 Uster
(Switzerland) 2 February 2010
Absender
/ Sender : Nom de famille / Surname / Familienname : B L U N I E
R Prénom / First name / Vorname : M A R C E L Sexe / Sex /
Geschlecht : männlich Nationalité / Nationality /
Staatsangehörigkeit : Schweiz Domicile / Permanent address /
Ständige Anschrift : Breitigasse 13 , CH - 8610 Uster WebSite
: www.trennung-scheidung-kinder.ch Email :
mb.t-s-k@bluewin.ch
==
Meine
Muttersprache ist die deutsche Sprache. Es ist möglich dass meine
Übersetzung in die englische Sprache kleinere Fehler enthält. Bitte
beachten Sie den Original-Text in der deutschen Sprache.
My
mother tongue is german. It is
possible that my translation to the english language contains minor
errors. Please pay attention to the original text in the german
language.
==
Konferenz zur Reform des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Februar 2010 in
Interlaken in der Schweiz, Einhaltung der Europäischen
Menschenrechtskonvention durch die schweizer Regierung.
Conference
on the reform of the European Court of Human Rights in February 2010
in Interlaken, Switzerland, Compliance with the European
Convention on Human Rights by the Swiss government.
==
Sehr
geehrte Damen und Herren
Ladies and Gentlemen
==
Am
18. November 2009 hat die Schweiz für ein halbes Jahr den Vorsitz
des Ministerkomitees des Europarats übernommen. Die 3 Schwerpunkte
des Schweizer Vorsitzes sollen der Schutz der Menschenrechte und der
Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung der demokratischen Institutionen
sowie die Erhöhung der Transparenz und der Effizienz des Europarats
sein.
On 18 november
2009 Switzerland has taken the presidency of the Council of Europe
for six months. The 3
priorities of the Swiss presidency shall be the protection of human
rights and the rule of law, strengthening democratic institutions,
and increasing the transparency and the efficiency of the Council of
Europe.
==
Am 18. und 19. Februar 2010 wird in
Interlaken in der Schweiz eine Konferenz zur Reform des Europäischen
Gerichtshofs (EGMR) stattfinden. Das Ziel sei, die Verfahren beim
EGMR zu vereinfachen und zu beschleunigen. In einer
Medienmitteilung ist zu lesen, dass die Aussenministerin der Schweiz,
Frau Calmy-Rey, an der Konferenz am 12. Mai 2009 in Madrid gesagt
habe, an der folgenden Konferenz sollen die Mitgliedstaaten ihr
Engagement zur Einhaltung der Konvention zum Schutz der
Menschenrechte (EMRK) und zu deren möglichst effizienter Umsetzung
feierlich bekräftigen.
On 18 and 19 february
2010, a conference on reform of the European Court of Human Rights
(ECHR) will be held in Interlaken in Switzerland. The goal is
to simplify and accelerate the suits at law of the ECHR. In
a media release can be read, that the Foreign Minister of
Switzerland, Mrs Calmy-Rey, told the conference in Madrid on 12 may
2009 that at the next conference the member states should solemnly
reaffirm their commitments to comply with, and to the most efficient
implementation of the Convention for the Protection of Human Rights
(CPHR).
==
Wenn man von anderen Ländern
fordert, dass diese Länder Bestimmungen der EMRK einhalten sollen,
sollte man beispielhaft vorausgehen und dafür sorgen, dass die
Bestimmungen der Menschenrechtskonvention im eigenen Land
eingehalten werden. Das ist derzeit in der Schweiz leider nicht der
Fall.
When you arrogate from
other countries, that these countries should comply with provisions
of the CPHR, you should precede by example and ensure that the
provisions of the convention are respected in your own country.
Unfortunately this is currently not the case in
Switzerland.
==
Werden in der Schweiz Ehen
geschieden und sind dabei Kinder betroffen, macht das schweizerische
Gesetz es Frauen sehr einfach, Vätern das Sorgerecht und das
Erziehungsrecht durch ein Gericht entziehen zu lassen. Diese
gesetzliche Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen wird seit
vielen Jahren kritisiert. Mitte März 2006 sagte der frühere
schweizer Justizminister Herr Blocher : Das Scheidungsrecht werde
heftig und zu Recht kritisiert, obwohl es erst seit Januar 2000 in
Kraft sei. Vorallem bei der Frage des gemeinsamen Sorgerechts für
Kinder gebe es ernsthafte Probleme zu lösen. ( Zeitungsartikel im «
Zürcher Oberländer », vom 16. März 2006 ).
When in
Switzerland marriages are divorced and children are affected, the
swiss law makes it very easy for women, to deprive the fathers
custody and his right for education, by a court. This
statutory regulation of child custody in divorce cases has been
criticized for many years. In mid-March 2006, the former Swiss
Minister of Justice, Mr Blocher said : The divorce law is heavily and
rightly criticized, even though it exists only since January 2000.
Especially on the issue of joint custody of children there are
serious problems to solve. ( Newspaper article in the « Zürcher
Oberländer », dated 16 March 2006).
==
In einer Pressemitteilung des
schweizer Bundesrats vom 28. Januar 2009,
( http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-01-281.html ),
herausgegeben durch das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement, ist zu lesen :
« (...)
Heutige
Rechtslage... Nach geltendem Recht wird die elterliche Sorge im
Fall einer Scheidung entweder der Mutter oder dem Vater übertragen.
Das Gericht kann die elterliche Sorge aber auch bei beiden belassen,
sofern dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist, ein gemeinsamer
Antrag vorliegt und die Eltern dem Gericht eine Vereinbarung über
die Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten
vorlegen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht die
elterliche Sorge der Mutter zu. Sie können aber wie geschiedene
Eltern unter den gleichen Bedingungen das gemeinsame Sorgerecht
erlangen.
... von verschiedenen Seiten kritisiert
Diese
Rechtslage wird seit mehreren Jahren von Seiten der Politik, der
Wissenschaft und der Vätervereinigungen kritisiert. Sie
berücksichtige zu wenig das Wohl des Kindes, das für seine
gedeihliche Entwicklung auf beide Elternteile angewiesen ist. Zudem
würden Väter und Mütter nicht gleich behandelt. Mit der Scheidung
verliere ein Elternteil, meistens der Vater, seine Rolle als Erzieher
und Vertreter des Kindes. Häufig sei er nur noch ein mit einem
Besuchsrecht ausgestatteter Zahlvater. Das gemeinsame Sorgerecht
könne in seiner heutigen Form nur beschränkt Abhilfe schaffen. Da
es von einem gemeinsamen Antrag der Eltern abhänge, missbrauche ein
Ehegatte nicht selten seine Zustimmung, um anderweitige Vorteile zu
erlangen.
(...) Adresse für Rückfragen: Felix Schöbi,
Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 53 57 »
In
a press release of the Swiss Federal Council of 28 January
2009
(http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-01-281.html),
issued by the Federal Justice and Police Department, is stated :
« (...)
Current legal position ... Under
current law, parental authority in case of divorce is either the
mother or the father transferred. The court may retain parental
authority to both parents, when this is consistent with the welfare
of the child, when there is a common request and the parents
provide the court an agreement concerning the care of the child and
the distribution of maintenance costs. If the parents are not
married, the parental responsibility belongs to the mother. But they
can gain joint custody like divorced parents under the same
conditions.
... criticized from different sides This law
has been criticized for several years by policy-makers, scholarship
and the fathers' associations. It would consider
not enough the welfare of the child, who is dependent for its
successful development to both parents. In addition, fathers
and mothers would not treated equally. With the divorce, a parent,
usually the father, would lose his role as educator and
representative of the child. Often
he is only a paying father equipped with a visiting right. Joint
custody in its present form could provide only limited relief. Since
it depends on a joint request by parents, a spouse often could abuse
its consent to obtain other advantages.
(...) For
information please contact : Felix Schöbi, Federal Office of
Justice, Tel +41 31 322 53 57 »
==
Am
3. Dezember 2009 veröffentlichte der EGMR das Urteil «Zaunegger
gegen Deutschland», Beschwerde-Nr. 22028/04 . Dieses Urteil enthält
grundlegende Aussagen bezüglich der Regelung des Sorgerechts durch
Gerichte. Dieses Urteil zeigt deutlich, dass in der Schweiz bei
Gerichtsverfahren bezüglich Ehescheidungen, nicht in allen Fällen,
aber sehr oft, gegen Artikel 14 der EMRK verstossen wird. Pro Jahr
werden in der Schweiz etwa 3'500 bis 4'500 Vätern deren Sorgerecht
und deren Erziehungsrecht EMRK-widrig entzogen. Davon sind jährlich
über 6'000 Kinder betroffen.
On 3 December 2009 the ECHR
published the verdict «Zaunegger against Germany», Complaint-No.
22028/04. This court ruling contains basic statements about the
provision of custody by the courts. This court ruling clearly shows
that in Switzerland, court procedures with regard to divorce
proceedings, are, not in all cases, but very often, contrary to
Article 14 of the CPHR. Per year in Switzerland custodys and
educational rights of about 3,500 to 4,500 fathers are
CPHR-unlawfully deprived. Of these, about 6,000 children are affected
annually.
==
Ich engagiere mich stark dafür dass das
schweizerische Scheidungsrecht möglichst bald geändert wird, damit
möglichst viele Väter und Kinder, auch nach einer Ehescheidung,
trotzdem ein einigermassen normales Familienleben führen können.
Ende Januar 2008 habe ich beim EGMR die Beschwerde 4959/08
eingereicht, diese ist noch pendent. Dem schweizerischen Bundesamt
für Justiz, und damit anzunehmenderweise auch der schweizerischen
Ministerin für Justiz, ist diese Beschwerde bekannt, die ganze
Beschwerde kann man auf meiner Website
«www.trennung-scheidung-kinder.ch», auf der Unter-Seite Archiv_H ,
in deutscher Sprache lesen.
I am strongly involved that the
swiss divorce law will be changed as soon as possible so that as many
fathers and children, even after a divorce, can still bear a somewhat
normal family life. End of January 2008 I had filed to the ECHR the
complaint 4959/08, which is still pending. The Swiss Federal Office
of Justice, and thus also assumingly the Swiss Minister of Justice is
aware of this complaint, the whole complaint can be read on my
website «www.trennung-scheidung-kinder.ch» on the sub-page Archiv_H
, in german language.
==
Am 19. Januar 2010
veröffentlichte die schweizer «Aargauer Zeitung»
(http://www.aargauerzeitung.ch) einen Artikel «Neue Chance für
Väter», bezüglich diesem EGMR-Urteil «Zaunegger gegen
Deutschland». Darin wird mitgeteilt : «Für Felix Schöbi
vom Bundesamt für Justiz (BJ) bedeutet das Urteil eine Absage an den
Vorrang der Mutter bezüglich Sorgerecht: «Vater und Mutter müssen
mit Blick auf das Kind ohne Wenn und Aber gleich behandelt werden.»
Will die Schweiz nicht gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, muss also auch sie ihre
Sorgerechtsregelung EMRK-konform ausgestalten.»
On
19 January 2010 the swiss newspaper « Aargauer Zeitung »
( http://www.aargauerzeitung.ch ), published an article :
« New opportunity for fathers », regarding the
ECHR-court-ruling « Zaunegger against Germany ». It is
reported : « For
Felix Schöbi from the Federal Office of Justice (BJ), the verdict
means a repudiation of the primacy of the mother regarding custody,
« In view of the child, father and mother have to be treated
equally without any ifs and buts. « If Switzerland don't want
to impinge against the European Convention on Human Rights (CPHR), it
must therefore also make the custody provision conform to the
CPHR. »
==
Offensichtlich
vertritt man beim schweizerischen Bundesamt für Justiz die Meinung,
dass die derzeitige Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen gegen
die EMRK verstosse.
Obviously, by the Swiss Federal Office of
Justice, one takes the view that the current provision concerning
the custody in divorce cases, is contrary to the
CPHR.
==
Anscheinend hat Herr Schöbi vom Bundesamt für
Justiz auf meiner Website den Beschwerdepunkt Nummer 3 in meiner
EGMR-Beschwerde 4959/08 gelesen, ich beschwere mich damit beim EGMR
darüber, dass die schweizer Regelung des Sorgerechts bei
Ehescheidungen gegen Artikel 5 des 7. Protokolls der EMRK
( Gleichberechtigung der Ehegatten bei einer Scheidung )
verstosse. Wäre die Äusserung von Herrn Schöbi auf das Urteil
«Zaunegger gegen Deutschland» bezogen gewesen, hätte er wohl eher
bezüglich Diskriminierung als mit Gleichberechtigung
argumentiert.
Apparently Mr.
Schöbi from the Federal Office of Justice has read the point no. 3
of my ECHR-compliant 4959/08 on my website, where I complain to the
ECHR that the swiss provision of custody in divorce cases, may
impinge against article 5 of the seventh protocol of the CPHR
( equality of rights of spouses by divorcing ). If the
ventilation of Mr. Schöbi had been based on the verdict « Zaunegger
against Germany », he would probably argue about
discrimination rather than equality.
==
Es darf davon
ausgegangen werden, dass der schweizerischen Justizministerin Frau
Widmer-Schlumpf wohl bekannt ist, dass in der Schweiz
durchschnittlich jeden Tag bei Ehescheidungen durch Gerichte, bei
etwa 10 Sorgerechtszuteilungen gegen Artikel 14 der EMRK und
vermutlich auch gegen den Artikel 5 des 7. Protokolls der EMRK,
verstossen wird.
It may be
assumed that the Swiss Minister of Justice, Mrs. Widmer-Schlumpf well
knows that in Switzerland, on average, each day, in divorce cases,
courts impinge approximately in 10 cases against article 14 of the
CPHR, and presumably also against article 5 of the seventh protocol
of the CPHR.
==
Bundesbehörden in der
Schweiz arbeiten derzeit an einer neuen Regelung des Sorgerechts. Mit
diesem neuen Gesetz ist aber frühestens ab dem Jahr 2012 zu rechnen,
realistisch dürfte eher das Jahr 2014 sein.
Federal
authorities in Switzerland are currently working on a new law about
custody. This new law can be expected earliest in the year
2012, more realistic will be the year 2014.
==
Der
schweizer Regierung scheint es unwichtig zu sein, dass in den
nächsten Jahren, bis dieses neue Scheidungsgesetz in Kraft treten
würde, schätzungsweise noch etwa 15'000 Vätern deren Sorge- und
Erziehungsrechte EMRK-widrig entzogen werden, dass davon weitere etwa
23'000 Kinder betroffen sein werden.
It
seems to be unimportant to the swiss government, that in the next
years, until this new divorce act would come into force, the custody-
and education-rights of approximately about 15,000 fathers will be
deprived contrary to the CPHR, that about 23,000 more children will
be affected.
==
In der schweizer Bundesverfassung gibt
es den Artikel 165 ( Gesetzgebung bei Dringlichkeit )
:
1 Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten
keinen Aufschub duldet, kann von der Mehrheit der Mitglieder jedes
Rates dringlich erklärt und sofort in Kraft gesetzt werden. Es ist
zu befristen.
In
the Swiss Federal Constitution, there is the article 165
( legislation by urgency ) :
1
A federal law that can not be deferred coming into effect, can be
explained by the majority of the members of each council as urgently
and can immediately put into effect. It is to limit in
time.
==
Dem schweizerischen Bundesrat, welcher in der
Schweiz die exekutive Regierung darstellt, wäre es somit durchaus
möglich, das EMRK-widrige Scheidungsrecht durch eine kleine Änderung
des Gesetzes, sofort EMRK-konform zu machen. Innerhalb eines Jahres
müssten die Einwohner der Schweiz diese Änderung dieses Gesetzes
bei einer Abstimmung dann gutheissen. Dass diese Zustimmung durch das
Volk erfolgen würde, wäre in diesem Fall höchst
wahrscheinlich.
The Swiss
Federal Council, which is in Switzerland the Executive Government,
has therefore the possibility to make the CPHR-incompatible divorce
law, immediately CPHR-compliant by a small change in the law. Within
a year the residents of Switzerland would have to approve this change
of law in a vote. That such approval would be done by the people,
would be most probable in this case.
==
Entscheidungen
des schweizer Bundesrats beruhen auf Konkordanz. In der Praxis
bedeutet dies, dass jedes Mitglied seine eigenen Ansichten vertritt,
bzw. die Ansichten der politischen Partei welcher diese Person
angehört. Und so geschieht es, dass sich die Mitglieder dieses Rates
eher selten auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können, dass es
deshalb viele Jahre lang dauert, bis nötige Gesetzesänderungen
durch das Parlament gemacht werden, selbst dann wenn ein Gesetz, wie
das derzeitige Scheidungsrecht, offensichtlich EMRK-widrig ist.
Solche Gesetzesreformen enden dann nicht selten in Gesetzen
die wiederum Mängel haben, weil sie auf Kompromissen der
verschiedenen politischen Parteien beruhen, weil sich jede
politische Partei mit einem Artikel oder Paragraphen in diesem Gesetz
verewigen will.
Decisions of the Swiss Federal Council base on
concordance. In practice this means
that each member represents his own views, or the views of the
political party to which this person belongs to. And so it happens,
that members of this council rather rare achieve a common approach,
that it takes many years until necessary legislative amendments are
made by the parliament, even if a law, how the current divorce law,
is CPHR-contrary. Such
legislative reforms will end up not infrequently in laws which then
again have shortcomings because they are based on compromises of the
various political parties, because each political party wants to
immortalize itself with an article or a paragraph in this
law.
==
Immer dann wenn die schweizer Regierung
etwas nicht tun will, wird von Mitgliedern
des Bundesrats verkündet, man müsse « rechtsstaatliche
Prinzipien » einhalten. Im gegebenen Fall würde das bedeuten,
dass die jahrelange Missachtung von Völkerrecht richtig sein
soll.
Every time when the Swiss Government does not
want to do something, members of the Federal Council enunciate, one
must comply with « the rule of law ». In
the given case, this would mean, that the disregarding of
International Law, for years, should be correct.
==
Das
seit dem 1. Januar 2000 in Kraft stehende Scheidungsrecht wurde, im
Wesentlichen, ab etwa dem Jahr 1993 durch die Mitglieder des
damaligen Bundesrats entworfen, in Kenntnis darüber dass in der
Schweiz ab dem Jahr 1997 der Staatsvertrags « Übereinkommen
über die Rechte des Kindes », welches auch als UN-KRK oder
CRC bezeichnet wird, in Kraft treten würde.
The Divorce Law
which came on 1 January 2000 in
force, was essentially designed from about the year 1993 by members
of the then Federal Council, which were informed about, that in
Switzerland, starting in 1997, the treaty « Convention on the
Rights of the Child », also known as the UN-KRK or CRC,
would come into force.
==
Vermutlich scheut man eine
speditive Änderung des Scheidungsgesetzes auch deswegen, weil dies
ein Eingeständnis dafür wäre, dass die damaligen Mitglieder des
Bundesrates ein schlechtes Gesetz produziert haben, welches
vermutlich gegen mehrere völkerrechtliche Bestimmungen verstösst.
Wohl kaum ein Mitglied des Bundesrates möchte so etwas gerne einem
Bundesrats-Vorgänger antun.
Probably
one is also afraid of making a speedy amendment of the divorce act,
because it would be an admission that the then members of the Federal
Council have produced a bad law, which probably violates several
international provisions. Hardly a member of the Federal
Council would like to do something like this, to harm a
predecessor-member of the Federal Council.
==
Das
Problem mit dieser Regelung des Sorgerechts ist den Mitgliedern des
schweizerischen Bundesrats seit vielen Jahren bekannt. Wenn jemand
ein Problem kennt und nichts dagegen tut, ist diese Person ein Teil
des Problems.
The problem
with this provision of custody is known by the members of the Swiss
Federal Council for many years. If anyone knows a problem and
does not do something against it, this person is a part of the
problem.
==
Vorwiegend in der Stadt Zürich, aber auch
in der übrigen Schweiz, wurden zwischen 1892 und 1970 ( dann
abnehmend noch bis 1987 ) tausende Frauen zwangssterilisiert und
dutzende Männer zwangssterilisiert oder zwangskastriert. Das
Komitee des UNO-Menschenrechtsrates forderte - im Oktober 2009 -
die Schweiz bzw. deren Regierung auf, die Opfer der
Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen zwischen 1960 und 1987,
endlich zu entschädigen.
Mainly
in the city of Zurich, but also in the rest of Switzerland, from 1892
to 1970 ( then decreasing to 1987 ) thousands of women and
dozens of men were forcibly sterilized or castrated. The committee of
the UN Human Rights Council urged - in October 2009 -
Switzerland and its government, now finally to pay compensation to
the victims of forced sterilization and forced castrations from 1960
to 1987.
==
Die Aussenministerin der Schweiz,
Frau Calmy-Rey, wird an der Konferenz im Februar 2010 die
Mitgliedstaaten des Europarats auffordern, die Bestimmungen der EMRK
in ihren Ländern umzusetzen. Bitte fordern Sie die Regierung der
Schweiz deutlich und unmissverständlich auf, für andere Länder ein
Vorbild zu sein.
The Foreign
Minister of Switzerland, Mrs. Calmy-Rey, will participate in the
conference in February 2010 and will claim to implement the
provisions of the CPHR in their countries from the Member States of
the Council of Europe. Please arrogate clearly and
unmistakable from the Government of Switzerland to be an example for
other countries.
==
Herzlichen
Dank , Thank you very much , Merci du fond du cœur , Mille grazie ,
Muchisimas Gracias , Hartelijk dank , Muitíssimo obrigado ,
Hjärtligt tack , Serdecznie dziskuje , Kiitos , Nagyon köszönöm ,
Aciu labai.
High Level Conference on
the Future of the European Court of Human Rights
Interlaken
Declaration
19. February 2010
==
Hochrangige
Konferenz zur Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte
Interlaken
Erklärung
19.
Februar 2010
==
The High Level Conference meeting
at Interlaken on 18 and 19 February 2010 at the initiative of the
Swiss Chairmanship of the Committee of Ministers of the Council of
Europe («the Conference»):
Die Tagung der hochrangigen
Konferenz in Interlaken am 18. und 19. Februar 2010 auf Initiative
des schweizer Präsidiums des Ministerkomitees des Europarates («die
Konferenz») :
==
PP 1 Expressing the strong
commitment of the States Parties to the Convention for the Protection
of Human Rights and Fundamental Freedoms («the Convention») and the
European Court of Human Rights («the Court»);
PP 1 bringt
das starke Engagement der Vertragsstaaten zur Konvenzion zum Schutze
der Menschenrechte und Grundfreiheiten (« der Konvenzion ») und dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (« dem Gerichtshof »)
zum Ausdruck ;
==
PP 2 Recognising the
extraordinary contribution of the Court to the protection of human
rights in Europe;
PP 2 würdigt den ausserordentlichen Beitrag
des Gerichtshofs zum Schutz der Menschenrechte in Europa ;
==
PP
3 Recalling the interdependence between the supervisory mechanism
of the Convention and the other activities of the Council of Europe
in the field of human rights, the rule of law and democracy;
PP
3 weist auf die Wechselbeziehung
zwischen dem Überwachungsmechanismus des Übereinkommens und den
anderen Aktivitäten des Europarates hin, im Bereich der
Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ;
==
PP
4 Welcoming the entry into force of Protocol No. 14 to the
Convention on 1 June 2010;
PP 4 begrüsst
das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 14 zur Konvenzion am 1.
Juni 2010 ;
==
PP 5 Noting with satisfaction the
entry into force of the Treaty of Lisbon, which provides for the
accession of the European Union to the Convention;
PP
5 vermerkt mit Genugtuung das
Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, welcher den Beitritt der
Europäischen Union zur Konvenzion vorsieht ;
==
PP
6 Stressing the subsidiary nature of the supervisory mechanism
established by the Convention and notably the fundamental role which
national authorities, i.e. governments, courts and parliaments, must
play in guaranteeing and protecting human rights at the national
level;
PP 6 betont den subsidiären (( ergänzenden,
unterstützenden )) Charakter des Überwachungsmechanismusses
durch die Konvenzion und insbesondere die grundlegende Rolle welche
die nazionalen Behörden, d.h. die Regierungen, die Gerichte und die
Parlamente, bei der Gewährleistung und dem Schutz der Menschenrechte
auf nazionaler Ebene spielen müssen ;
==
PP
7 Noting with deep concern that the number of applications brought
before the Court and the deficit between applications introduced and
applications disposed of continues to grow;
PP 7 stellt
mit tiefer Besorgnis fest, dass die Zahl der dem Gerichtshof
überbrachten Beschwerden und der Minusbetrag zwischen den dem
Gericht übergebenen und den behandelten Beschwerden, weiter anwächst
;
==
PP 8 Considering that this situation causes
damage to the effectiveness and credibility of the Convention and its
supervisory mechanism and represents a threat to the quality and the
consistency of the case-law and the authority of the Court;
PP
8 erwägt dass diese Situazion der Effektivität und der
Glaubwürdigkeit der Konvenzion und seines Überwachungsmechanismusses
Schaden zufügt und eine Gefahr für die Qualität und die
Beständigkeit der Rechtsprechung und der Autorität des Gerichtshofs
darstellt ;
==
PP 9 Convinced that over and above
the improvements already carried out or envisaged additional measures
are indispensable and urgently required in order to:
PP 9 ist
überzeugt, dass über die bereits durchgeführten oder vorgesehenen
Verbesserungen hinaus, zusätzliche Massnahmen notwendig und dringend
erforderlich sind um :
==
i. achieve a balance between
the number of judgments and decisions delivered by the Court and the
number of incoming applications;
i. ein Gleichgewicht
zwischen der Anzahl der Urteile und Entscheidungen des Gerichtshofs,
und der Anzahl der eingehenden Bewerbungen zu erreichen ;
==
ii.
enable the Court to reduce the backlog of cases and to adjudicate new
cases within a reasonable time, particularly those concerning serious
violations of human rights;
ii. dem Gericht zu ermöglichen,
den Rückstau der Fälle zu reduzieren und neue Fälle innerhalb
einer akzeptablen Frist zu entscheiden, insbesondere diejenigen
welche schwere Verstösse gegen die Menschenrechte betreffen
;
==
iii. ensure the full and rapid execution of
judgments of the Court and the effectiveness of its supervision by
the Committee of Ministers;
iii. die vollständige und rasche
Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs und die Wirksamkeit der
Überwachung durch das Ministerkomitee sicherzustellen ;
==
PP
10 Considering that the present Declaration seeks to establish a
roadmap for the reform process towards long-term effectiveness of the
Convention system;
PP 10 zieht in Betracht, dass die
vorliegende Erklärung einen Fahrplan für den Reformprozess für die
langfristige Wirksamkeit des Konvenzions-Systems zu etablieren sucht
;
==
The Conference
Die
Konferenz
==
(1)
Reaffirms the commitment of the States Parties to the Convention to
the right of individual petition;
(1) bekräftigt die
Verpflichtung der Vertragsstaaten der Konvenzion, das Recht auf
individuelle Klage zu gewähren ;
==
(2)
Reiterates the obligation of the States Parties to ensure that the
rights and freedoms set forth in the Convention are fully secured at
the national level and calls for a strengthening of the principle of
subsidiarity;
(2) bekräftigt die Pflicht der
Vertragsstaaten, sicherzustellen dass die in der Konvenzion
dargelegten Rechte und Freiheiten, auf nazionaler Ebene in vollem
Umfang sichergestellt sind und fordert eine Stärkung des Grundsatzes
der Subsidiarität ;
==
(3)
Stresses that this principle implies a shared responsibility between
the States Parties and the Court;
(3) betont, dass dieser
Grundsatz eine geteilte Verantwortung zwischen den Vertragsstaaten
und dem Gerichtshof voraussetzt ;
==
(4)
Stresses the importance of ensuring the clarity and consistency of
the Court’s case-law and calls, in particular, for a uniform and
rigorous application of the criteria concerning admissibility and the
Court's jurisdiction;
(4) betont die Bedeutung der
Sicherstellung der Deutlichkeit und der Stetigkeit der Rechtsprechung
des Gerichtshofes und ruft insbesondere zu einer einheitlichen und
strengen Anwendung der Kriterien betreffend der Zulässigkeit und der
Rechtssprechung des Gerichtshofs auf ;
==
(5) Invites
the Court to make maximum use of the procedural tools and the
resources at its disposal;
(5) fordert den Rechnungshof auf,
die verfahrensrechtlichen Instrumente und die Mittel maximal zu
nutzen und darüber zu verfügen ;
==
(6) Stresses the
need for effective measures to reduce the number of clearly
inadmissible applications, the need for effective filtering of these
applications and the need to find solutions for dealing with
repetitive applications;
(6) betont die Notwendigkeit für
wirksame Massnahmen zur Verringerung der Zahl der offensichtlich
unzulässigen Beschwerden, die Notwendigkeit für eine wirksame
Filterung dieser Beschwerden und die Notwendigkeit, Lösungen für
den Umgang mit sich wiederholenden Beschwerden zu finden ;
==
(7)
Stresses that full, effective and rapid execution of the final
judgments of the Court is indispensable;
(7) betont, dass
umfassende, effektive und schnelle Ausführung der endgültigen
Urteile des Gerichtshofs unverzichtbar ist ;
==
(8)
Reaffirms the need for maintaining the independence of the judges and
preserving the impartiality and quality of the Court;
(8)
bekräftigt die Notwendigkeit der Wahrung der Unabhängigkeit der
Richter und die Erhaltung der Unparteilichkeit und der Qualität des
Gerichts ;
==
(9) Calls for enhancing the
efficiency of the system to supervise the execution of the Court’s
judgments;
(9) fordert die
Steigerung der Effizienz des Systems zur Überwachung der Umsetzung
der Urteile des Gerichtshofs ;
==
(10) Stresses
the need to simplify the procedure for amending Convention provisions
of an organisational nature
(10)
betont die Notwendigkeit, das Verfahren zur Änderung von
Bestimmungen der Konvenzion die organisatorischer Art sind, zu
vereinfachen ;
==
(11) Adopts the following
Action Plan as an instrument to provide political guidance for the
process towards long-term effectiveness of the Convention system.
(11) zieht den folgenden
Akzionsplan hinzu, als ein Instrument zur politischen Führung des
Prozesses hin zu langfristiger Effektivität des
Konvenzions-Systems.
==
Action
Plan
Akzionsplan
==
A. Right of
individual petition
A. Recht auf Individualbeschwerde
==
1.
The Conference reaffirms the fundamental importance of the right of
individual petition as a cornerstone of the Convention system which
guarantees that alleged violations that have not been effectively
dealt with by national authorities can be brought before the
Court.
1. Die Konferenz
bekräftigt die grundlegende Bedeutung des Rechts auf individuelle
Beschwerde als einen Eckpfeiler des Konvenzions-Systems, welcher
garantiert, dass angebliche Verstösse die durch die nazionalen
Behörden noch nicht effektiv behandelt worden sind, vor den
Gerichtshof gebracht werden können.
==
2. With
regard to the high number of inadmissible applications, the
Conference invites the Committee of Ministers to consider measures
that would enable the Court to concentrate on its essential role of
guarantor of human rights and to adjudicate well-founded cases with
the necessary speed, in particular those alleging serious violations
of human rights.
2. Mit Blick auf die hohe
Zahl unzulässiger Beschwerden, ersucht die Konferenz das
Ministerkomitee, Massnahmen zu erwägen, die es dem Gerichtshof
ermöglichen würden, sich auf seine wesentliche Rolle als Garant der
Menschenrechte zu konzentrieren und gutbegründete Fälle mit der
gebotenen Eile zu beurteilen, insbesondere diejenigen welche schwere
Verletzungen der Menschenrechte
behaupten.
==
3.
With regard to access to the Court, the Conference calls upon the
Committee of Ministers to consider any additional measure which might
contribute to a sound administration of justice and to examine in
particular under what conditions new procedural rules or practices
could be envisaged, without deterring well-founded applications.
3.
Hinsichtlich dem Zugang zum
Gericht, fordert die Konferenz das Ministerkomitee auf, jede weitere
Massnahme die zu einer einwandfreien Rechtspflege beitragen könnte
zu erwägen und insbesondere zu prüfen, unter welchen Bedingungen
neue verfahrensrechtliche Vorschriften oder Verfahren in Betracht
gezogen werden könnten, ohne gutbegründete Beschwerden
abzuschrecken.
==
B.
Implementation of the Convention at the national level
B.
Erfüllung des Übereinkommens auf nazionaler Ebene
==
4.
The Conference
recalls that it is first and foremost the responsibility of the
States Parties to guarantee the application and implementation of the
Convention and consequently calls upon the States Parties to commit
themselves to:
4. Die Konferenz erinnert daran, dass es zuerst
und in erster Linie die Verantwortung der Vertragsparteien ist, die
Anwendung und die Erfüllung der Konvenzion zu garantieren, und
fordert deshalb die Vertragsstaaten auf, sich dazu zu verpflichten
:
==
a)
continuing to increase, where appropriate in co-operation with
national human rights institutions or other relevant bodies, the
awareness of national authorities of the Convention standards and to
ensure their application;
a) gegebenenfalls in Zusammenarbeit
mit nazionalen Menschenrechts-Instituzionen oder anderen zuständigen
Körperschaften, die Kenntnis der nazionalen Behörden der Normen des
Übereinkommens weiter zu steigern und ihre Anwendung sicherzustellen
;
==
b)
fully executing the Court’s judgments, ensuring that the necessary
measures are taken to prevent further similar violations ;
b)
die Urteile des Gerichtshofes in vollem Umfang zu vollziehen,
sicherzustellen dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden
um weitere ähnliche Verstösse zu verhindern ;
==
c)
taking into account the Court's developing case-law, also with a view
to considering the conclusions to be drawn from a judgment finding a
violation of the Convention by another State, where the same problem
of principle exists within their own legal system;
c) die
sich weiterentwickelnde Rechtsprechung des Gerichtshofs
einzubeziehen, auch mit einer Prüfung die Rückschlüsse zu
berücksichtigen, welche aus einem Urteil nach einer entdeckten
Verletzung der Konvenzion durch einen anderen Staat gezogen werden
müssen, wo das gleiche grundsätzliche Problem in deren eigenem
Rechtssystem besteht ;
==
d)
ensuring, if necessary by introducing new legal remedies, whether
they be of a specific nature or a general domestic remedy, that any
person with an arguable claim that their rights and freedoms as set
forth in the Convention have been violated has available to them an
effective remedy before a national authority providing adequate
redress where appropriate;
d) zu garantieren, nötigenfalls
durch die Einführung neuer Rechtsmittel einer bestimmten Art oder
eines allgemeinen innerstaatlichen Rechtsmittels, dass jeder Person,
die einen plausiblen Anspruch geltend macht, dass ihre in der
Konvenzion festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden seien,
ein wirksames Rechtsmittel vor einer nazionalen Behörde zur
Verfügung steht, mit welchem eine angemessene Entschädigung
erhalten werden kann, wo dies angebracht ist ;
==
e)
considering the possibility of seconding national judges and, where
appropriate, other high-level independent lawyers, to the Registry of
the Court;
e) die Möglichkeit der Abordnung von nazionalen
Richtern und gegebenenfalls anderen hochrangigen unabhängigen
Juristen, an die Registratur des Gerichts zu erwägen ;
==
f)
ensuring review of the implementation of the recommendations adopted
by the Committee of Ministers to help States Parties to fulfil their
obligations.
f) die Überprüfung der Umsetzung der durch das
Ministerkomitees verabschiedeten Empfehlungen zu gewährleisten um
den Vertragsstaaten zu helfen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
==
C.
Filtering
C. Filterung
==
6. The Conference:
6. Die Konferenz :
==
a)
calls upon States Parties and the Court to ensure that comprehensive
and objective information is provided to potential applicants on the
Convention and the Court’s case-law, in particular on the
application procedures and admissibility criteria.
a) fordert
die Vertragsstaaten und das Gericht auf, sicherzustellen dass
potenzielle Beschwerdeführer umfassende und objektive Informazion
über die Konvenzion und die Rechtsprechung des Gerichtshofes
erhalten, insbesondere über die Beschwerdeverfahren und die
Zulässigkeitskriterien.
==
D. Repetitive
applications
D. Wiederholte Beschwerden
==
7.
The Conference:
7. Die Konferenz :
==
a)
calls upon States Parties to:
a) fordert die Vertragsstaaten
auf :
==
i. facilitate, where appropriate, within the
guarantees provided for by the Court and, as necessary, with the
support of the Court, the adoption of friendly settlements and
unilateral declarations;
i. gegebenenfalls die Übernahme von
freundlichen Streitfallregelungen und unilateralen (( einseitigen ))
Erklärungen zu erleichtern, im Rahmen der vom Gerichtshof
abgegebenen Garantien, und so weit erforderlich mit Unterstützung
des Gerichtshofs ;
==
ii.
cooperate with the Committee of Ministers, after a final pilot
judgment, in order to adopt and implement general measures capable of
remedying effectively the structural problems at the origin of
repetitive cases.
ii. nach einem endgültigen Piloturteil mit
dem Ministerkomitee zusammenzuarbeiten, um allgemeine Massnahmen
anzunehmen und umzusetzen, die befähigen, strukturelle Probleme
effektiv am Ursprungspunkt der wiederholten Fälle zu
beseitigen.
==
b) stresses the need for the
Court to develop clear and predictable standards for the “pilot
judgment” procedure as regards selection of applications, the
procedure to be followed and the treatment of adjourned cases, and to
evaluate the effects of applying such and similar procedures;
b)
betont dass der Gerichtshof klare
und vorhersehbare Standarts für das «Pilot-Urteils»-Verfahren
benötigt, hinsichtlich der Auswahl von Beschwerden, dem zu folgenden
Verfahren und der Behandlung aufgeschobener Fälle, sowie der
Auswertung der Auswirkungen solcher und ähnlicher Verfahren
;
==
c) calls upon the Committee of Ministers
to:
c) fordert das Ministerkomitee auf :
==
i.
consider whether repetitive cases could be handled by judges
responsible for filtering (see above Section C);
i. zu
erwägen ob wiederholte Fälle von für das Filtern verantwortlichen
Richtern vorgenommen werden könnten ( siehe vorgängig Sekzion
C ) ;
==
ii. bring about a cooperative approach
including all relevant parts of the Council of Europe in order to
present possible options to a State Party required to remedy a
structural problem revealed by a judgment.
ii. einen
kooperativen Lösungsvorschlag aller zuständigen Teile des
Europarats vorzubringen, um für einen Vertragsstaat mögliche
Opzionen zu präsentieren, die erforderlich sind um strukturelle
Probleme die durch ein Urteil aufgedeckt wurden, zu beseitigen.
==
E.
The Court
E. Der Gerichtshof
==
9. The
Conference, acknowledging the responsibility shared between the
States Parties and the Court, invites the Court to:
9. Die
Konferenz, anerkennend die Verantwortung welche zwischen den
Vertragsstaaten und dem Gerichtshof geteilt wird, fordert den
Gerichtshof auf :
==
a) avoid reconsidering questions
of fact or national law that have been considered and decided by
national authorities, in line with its case-law according to which it
is not a fourth instance court;
a)
das Überprüfen von Fragen bezüglich Tatsachen oder nazionalem
Gesetz, die bereits durch nazionale Behörden überprüft wurden, zu
vermeiden, in Übereinstimmung mit seiner Rechtssprechung, wonach es
keine vierte Gerichtsinstanz ist.
==
10. With
a view to increasing its efficiency, the Conference invites the Court
to continue improving its internal structure and working methods and
making maximum use of the procedural tools and the resources at its
disposal. In this context, it encourages the Court in particular to:
10. Im Hinblick auf
eine Erhöhung seiner Leistungsfähigkeit, ersucht die Konferenz den
Gerichtshof weiterzufahren mit der Verbesserung seiner internen
Struktur und seiner Arbeitsmethoden, sowie die verfahrensrechtlichen
Instrumente und die Mittel maximal zu nutzen und darüber zu
verfügen. In diesem Zusammenhang fordert er das Gericht
insbesondere auf zu :
==
a) make use of the possibility
to request the Committee of Ministers to reduce to five members the
number of judges of the Chambers, as provided by Protocol No. 14;
a) von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, beim
Ministerkomitee zu beantragen, die Anzahl der Richter der Kammern auf
5 Mitglieder zu reduzieren, gemäss dem Protokoll Nr. 14 ;
==
F.
Supervision of execution of judgments
F. Aufsicht über
die Umsetzung von Urteilen
==
11. The
Conference stresses the urgent need for the Committee of Ministers
to:
11. Die Konferenz betont die dringende
Notwendigkeit, dass das Ministerkomitee :
==
a)
develop the means which will render its supervision of the execution
of the Court’s judgments more effective and transparent. In this
regard, it invites the Committee of Ministers to strengthen this
supervision by giving increased priority and visibility not only to
cases requiring urgent individual measures, but also to cases
disclosing major structural problems, attaching particular importance
to the need to establish effective domestic remedies;
a)
Mittel entwickelt, welche seine Aufsicht über die Umsetzung von
Urteilen des Gerichtshofs effektiver und transparenter machen wird.
In diesem Zusammenhang wird das Ministerkomitee aufgefordert, diese
Überwachung zu verstärken indem erhöhte Priorität und
Sichtbarkeit nicht nur für dringende individuelle Massnahmen
angewendet wird, sondern auch für Fälle die grössere strukturelle
Probleme aufzeigen, besondere Bedeutung beimessend der Wichtigkeit
der Notwendigkeit, effektive innerstaatliche Rechtsmittel
festzulegen.
==
b)
review its working methods and its rules to ensure that they are
better adapted to present-day realities and more effective for
dealing with the variety of questions that arise.
b)
seine Arbeitsmethoden und seine
Regeln überprüft um sicherzustellen dass diese besser an heutige
Realitäten angepasst und effektiver sind, um mit der Vielzahl der
auftauchenden Fragen umzugehen.
==
Implementation
Umsetzung
==
In
order to implement the Action Plan, the Conference:
Um den
Akzionsplan umzusetzen :
== (1)
calls upon the States Parties, the Committee of Ministers, the Court
and the Secretary General to give full effect to the Action Plan;
(1) fordert die Konferenz die Vertragsstaaten, das
Ministerkomitee, den Gerichtshof und den Generalsekretär auf, den
Akzionsplan voll zu unterstützen ;
==
(2)
calls in particular upon the Committee of Ministers and the States
Parties to consult with civil society on effective means to implement
the Action Plan;
(2)
fordert die Konferenz insbesondere das Ministerkomitee und die
Vertragsstaaten auf, mit der Zivilgesellschaft über wirksame
Möglichkeiten zu sprechen, den Akzionsplan umzusetzen ;
==
(3)
calls upon the States Parties to inform the Committee of Ministers,
before the end of 2011, of the measures taken to implement the
relevant parts of this Declaration;
(3) fordert die Konferenz
die Vertragsstaaten auf, das Ministerkomitee vor Ende 2011 darüber
zu informieren, welche Massnahmen ergriffen wurden um die wichtigen
Teile dieser Deklarazion umzusetzen ;
==
(4) invites
the Committee of Ministers to follow-up and implement by June 2011,
where appropriate in co-operation with the Court and giving the
necessary terms of reference to the competent bodies, the measures
set out in this Declaration that do not require amendment of the
Convention;
(4) fordert die Konferenz das Ministerkomitee
auf, bis Juni 2011 diejenigen Massnahmen welche in dieser Deklarazion
enthalten sind und die keine Änderungen der Konvenzion erfordern,
gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof, fortzusetzen
und durchzuführen, und den zuständigen Körperschaften die nötigen
Auskunftsfristen zu gewähren ;
==
(5) invites the
Committee of Ministers to issue terms of reference to the competent
bodies with a view to preparing, by June 2012,
specific proposals for measures requiring amendment of the
Convention; these terms of reference should include proposals for a
filtering mechanism within the Court and the study of measures making
it possible to simplify the amendment of the Convention;
(5)
fordert die Konferenz das Ministerkomitee auf, den zuständigen
Körperschaften Auskunftsfristen zuzuteilen um, bis Juni 2012,
konkrete Vorschläge für Massnahmen vorzubereiten die Änderungen
der Konvenzion voraussetzen, diese Auskunftsfristen sollten
Vorschläge für einen Filtermechanismus innerhalb des Gerichtshofs
enthalten und die Untersuchung der Massnahmen die eine Vereinfachung
der Änderung der Konvenzion möglich machen sollen ;
==
(6)
invites the Committee of Ministers to evaluate, during the years 2012
to 2015, to what extent the implementation of Protocol No. 14 and of
the Interlaken Action Plan has improved the situation of the Court.
On the basis of this evaluation, the Committee of Ministers should
decide, before the end of 2015, on whether there is a need for
further action. Before the end of 2019, the Committee of Ministers
should decide on whether the measures adopted have proven to be
sufficient to assure sustainable functioning of the control mechanism
of the Convention or whether more profound changes are necessary;
(6) fordert die Konferenz das Ministerkomitee auf, in den
Jahren 2012 bis 2015 auszuwerten, in welchem Umfang die Umsetzung des
Protokolls Nr. 14 und des Interlaken-Akzionsplans die Lage des
Gerichtshofs verbessert hat. Auf
der Grundlage dieser Bewertung sollte das Ministerkomitee vor Ende
2015 beschliessen, ob es einen Bedarf für weitere Massnahmen gibt.
Vor Ende 2019 sollte das Ministerkomitee entscheiden, ob die
herangezogenen Massnahmen sich als erfolgreich erwiesen haben um das
nachhaltige funkzionieren des Kontrollmechanismusses der Konvenzion
zu gewährleisten oder ob noch tiefergreifendere Änderungen
notwendig wären ;
==
(7) asks the Swiss
Chairmanship to transmit the present Declaration and the Proceedings
of the Interlaken Conference to the Committee of Ministers;
(7)
bittet das schweizer Präsidium die vorliegende Erklärung und das
Vorgehen der Interlaken-Konferenz dem Ministerkomitee zu übermitteln
;
==
(8) invites the future Chairmanships of the
Committee of Ministers to follow-up on the implementation of the
present Declaration.
(8) ladet die zukünftigen
Präsidentschaften des Ministerkomitees dazu ein, die Umsetzung der
vorliegenden Erklärung
weiterzuführen.
Sehr geehrte Damen
und Herren des schweizerischen Bundesrates
Sehr geehrte Damen
und Herren des Bundesamtes für Justiz
Am 18. und 19.
Februar 2010 fand in Interlaken eine Konferenz des Ministerkomitees
des Europarats statt. Bundesrätin Calmy-Rey, Vorsteherin des
Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten
( EDA ) und derzeit Präsidentin des Ministerkomitees des
Europarates, sowie Bundesrätin Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements ( EJPD ),
haben die Ministerkonferenz gemeinsam präsidiert. Die Ergebnisse
dieser Konferenz wurden im Dokument « Interlaken Declaration »
vom 19. Februar 2010 zusammengefasst.
Ich habe die wichtigeren
Teile der « Interlaken-Deklaration » in die deutsche
Sprache übersetzt, Sie können diese Übersetzung auf meiner
WebSite, auf der Unterseite «Seite_1» finden.
Bezüglich
dieser Deklarazion gab es an dieser Konferenz keine formelle
Abstimmung, das Dokument wurde im Konsensverfahren per Akklamation
angenommen.
Anfang Juni 2009 hat der Bundesrat einen Entwurf
für eine neue Pflegekinderverordnung unter dem neuen Namen
Kinderbetreuungsverordnung ( Pavo ) zur Vernehmlassung
versandt. Mitte September 2009 wurde bekannt dass politische Parteien
den Verordnungsentwurf als viel zu weit gehend kritisierten, als zu
sehr in das Familienleben eingreifend. Ich vermute deshalb dass
wesentliche Teile dieses Entwurfs gegen Völlkerrecht sowie gegen die
Bundesverfassung verstossen hätten, im Wesentlichen gegen EMRK
Artikel 8 sowie UN-KRK Artikel 5 .
Derzeit ist von mir eine
Individualbeschwerde bezüglich der schweizer Sorgerechtsregelung
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR )
hängig. Den vorgängigen innerstaatlichen Scheidungsprozess bzw.
Sorgerechtsprozess führte ich selbst. Unübersehbar in den Akten
ist, dass schweizer Gerichte, vom Bezirks- bis zum Bundesgericht,
ganz und gar nicht motiviert waren, etwas von « EMRK » zu
hören oder zu lesen. Richter gaben sich grosse Mühe, stark zu
betonen, dass man aus Bestimmungen des Völkerrechts, bezüglich
Sorgerecht, keine Rechte ableiten könne. Beispielsweise erklärte
das Obergericht des Kantons Zürich in seinem Urteil : «
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass Art. 5 und 18 CRC nicht
direkt anwendbar sind und sich somit daraus keine gesetzliche
Grundlage für die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge
ableiten lässt. Ebenso verhält es sich mit den vom Beschwerdeführer
zitierten Bestimmungen der EMRK sowie der Bundesverfassung, aus
welchen sich kein direkter Anspruch ableiten lässt und welche auch
keinen direkten Zusammenhang mit der Regelung der Elternrechte im
Falle einer Scheidung aufweisen. » Der Zweck dieser Argumentazion
war anzunehmenderweise, die von mir bereits bei Prozessbeginn
angekündigte Individualbeschwerde zu verhindern.
Am 3.
Dezember 2009 veröffentlichte der EGMR das Urteil « Zaunegger
gegen Deutschland » , Beschwerde-Nr. 22028/04 . Aufgrund dieses
Urteils des EGMR darf ohne jegliche Übertreibung angenommen werden,
dass meine Individualbeschwerde ein Erfolg werden wird.
Natürlich
wurde an der Interlaken-Konferenz von beiden Bundesrätinnen betont,
dass sich die Schweiz selbstverständlich für die Umsetzung der
Bestimmungen der EMRK stark einsetze. Schaut man etwas genauer hin,
darf man daran allerdings grosse Zweifel haben.
In Ihrer
Eröffnungsrede an der Interlaken-Konferenz äusserte Frau
Bundesrätin Widmer-Schlumpf : « Die Stärkung des
Subsidiaritätsprinzips spielt bei der Lösung unseres Problems eine
zentrale Rolle. (...) In dem Mass, wie die Umsetzung der EMRK auf
nationaler Ebene verwirklicht ist, kann der Gerichtshof seine
Kontrolle zurücknehmen, im Vertrauen darauf, dass die
innerstaatlichen Gerichte die konventionsrechtlichen Vorgaben mit
Sorgfalt in ihre Prüfung einbezogen haben.» .
Etwas in eine
Prüfung einzubeziehen bedeutet keineswegs, dass man es auch
befolgt.
Weiter ist der Eröffnungsrede zu entnehmen : « Ziff.
3 des Aktionsplans spricht von neuen prozessualen Regeln oder
Praktiken, die den Zugang zum Gerichtshof regeln. Wir sind der
Meinung, dass wir bald über solche Möglichkeiten sprechen sollten,
insbesondere über die Einführung von Gerichtskosten. So
problematisch es wäre, berechtigte Beschwerden daran scheitern zu
lassen, dass die Beschwerdeführer das Geld nicht aufbringen, so
unproblematisch scheint die Vermeidung von klar unzulässigen
Beschwerden, deren Beurteilung niemandem etwas nützt, auch nicht dem
Beschwerdeführer selbst. »
Einige Leute in der Schweiz
würden es wohl sehr gerne sehen, wenn möglichst viele berechtigte
Beschwerden auf solche Weise verhindert würden. Die
Konferenzteilnehmer waren da aber ganz anderer Meinung, setzen auf
Aufklärung anstatt Verhinderung, siehe Punkt 6 a) der
Deklarazion.
Ich befasse mich nun schon seit mehrereren Jahren
mit dem Thema der Umsetzung der Bestimmungen der EMRK in der Schweiz.
Alles berücksichtigend ist für mich unübersehbar, dass in der
Schweiz sowohl von Seite der Politik, der Regierung und der Justiz,
zwar nicht durchgehend, aber in grossem Masse, die EMRK als
Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten betrachtet wird, dass
diverse Behörden wohl zwar schöne Sprüche machen, insgeheim die
Umsetzung der EMRK in der Schweiz aber massiv hintertreiben, bzw. zu
verhindern versuchen. Das ist mein persönlicher Eindruck und
meine persönliche Meinung, andere Leute können selbstverständlich
eine ganz andere Meinung haben und diese auch äussern.
Wie
dem auch sei, die Schweiz wird daran gemessen, was sie effektiv
bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen der EMRK im eigenen Land
tut, und - wann - sie das tut.
Bisher schien die Meinung
vorzuherrschen, dass EGMR-Entscheide welche andere Länder betreffen,
von schweizer Behörden nicht beachtet werden müssen. Der Punkt 4
c) der Interlaken-Deklarazion widerspricht dem nun aber klar und
deutlich. Die Vertragsstaaten müssen in Frage kommende Urteile des
EGMR, auch wenn diese nicht das eigene Land betreffen, daraufhin
prüfen, ob in diesem Urteil eine Verletzung der Konvenzion bezüglich
einem grundsätzlichen Problem, das auch im eigenen Rechtssystem
besteht, behandelt wurde, und müssen daraus Rückschlüsse
ziehen.
Das Urteil im Fall « Zaunegger gegen
Deutschland » zeigt deutlich, dass bei Anwendung der
schweizerischen Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen, also bei
Anwendung des Artikels ZGB 133, nicht in jedem Fall, aber sehr oft,
gegen Artikel 14 der EMRK ( das Diskriminierungsverbot )
verstossen wird. Pro Jahr betrifft dies mehrere tausend Fälle.
Im
Fall « Zaunegger gegen Deutschland » lag in Deutschland
eine sehr ähnliche rechtliche Situazion vor wie derzeit in der
Schweiz beim Artikel 133 des ZGB ( fehlende
Einzelfallprüfung ). Aufgrund der Interlaken-Deklarazion hat
die Schweiz nun klar die Verpflichtung aus dieser entdeckten
Verletzung der Konvenzion durch einen anderen Staat, die Konsequenzen
daraus zu ziehen. Es ist Pflicht der Schweiz, sofort Massnahmen zu
treffen, damit weitere Verletzungen der Konvenzion unterbleiben. Hier
liegt ein strukturelles Problem vor, es ist Pflicht der Schweiz den
Ursprungspunkt des Problems zu beseitigen ( => Punkt 7 a) ii
der Interlaken-Deklarazion ), damit der EGMR in den nächsten
drei oder vier Jahren, bis ein neues Scheidungsrecht in Kraft tritt,
aus der Schweiz, weil Gerichte den Artikel ZGB 133 angewendet haben,
nicht hunderte Beschwerden wegen Verletzung des Artikels 14 der EMRK
erhalten wird, allenfalls auch wegen Verletzung des Artikels 5 des
siebten Protokolls der EMRK, allenfalls auch wegen Verletzung des
Artikels 8 der EMRK.
Artikel 165 der Bundesverfassung
ermöglicht es jedem Rat, Bestimmungen des schweizerischen
Bundesgesetzs sofort zu ändern. Auf meiner WebSite finden Sie einen
Vorschlag wie man das Problem mit der schweizerischen
Sorgerechtsregelung mit einem zusätzlichen Absatz 4 zum Artikel 133
( provisorisch ) beseitigen könnte, diese Lösung würde
es denjenigen Vätern denen ihr Sorgerecht EMRK-widrig entzogen
wurde, auch ermöglichen, ihr Sorgerecht wieder zu erlangen. Wie Sie
dieses Problem aber genau lösen, ist eigentlich Ihr Problem.
Das
Urteil « Zaunegger gegen Deutschland » ist seit knapp
drei Monaten bekannt, Auswirkung hat dieses Urteil in der Schweiz
allerdings noch nicht gezeigt.
Die Zusammenarbeit mit dem
Ministerkomitee des Europarats sollte Frau Widmer-Schlumpf in diesem
Fall wohl leicht fallen, da die Präsidentin des Ministerkomitees ja
im gleichen Haus arbeitet und wöchentlich auch an der
Bundesratssitzung teilnimmt. Da Frau Calmy-Rey derzeit auch
Präsidentin des Ministerkomitees des Europarats ist, darf wohl davon
ausgegangen werden, dass sie Frau Widmer-Schlumpf als Vorteherin des
EJPD selbstverständlich massiv dazu drängt, die durch die schweizer
Justiz verübten täglichen EMRK-Verletzungen gestützt auf Artikel
ZGB 133, sofort abzustellen.
Ich erwarte dass das Problem mit
der Sorgerechtsregelung durch eine kleine Änderung des ZGB beseitigt
wird. Sollte diese Änderung bis am 20. März dieses Jahres
nicht erfolgt sein, sende ich dem - Ministerkomitee - des
Europarats eine Mitteilung ( Beschwerde ), in welcher ich
darauf hinweise, dass die Schweiz zwar durchaus die Möglichkeit
hätte das Problem sofort zu beseitigen, sich aus irgend einem Grund
aber nicht an die vertraglichen Pflichten halten will. Dieses
Dokument würde dann, auf dem offiziellen Weg, vom Generalsekretär
des Europarats wohl an die Präsidentin des Ministerkomitees
weitergeleitet, also von Strassburg nach Bern an Frau Calmy-Rey,
welche dieses Dokument dann an die anderen 46 Vertragsstaaten
weiterzuleiten hätte. Es gibt auch noch inoffizielle Wege, wie man
den Mitgliedern des Ministerkomitees Informazionen zukommen lassen
kann. Es würde wohl gar keinen guten Eindruck erwecken, wenn
ausgerechnet derjenige Vertragsstaat welcher derzeit das Präsidium
des Ministerkomitees ausübt, sich weigert, eine erforderliche
Gesetzesänderung vorzunehmen damit Verletzungen der EMRK
unterbleiben und damit der EGMR von unnötigen Beschwerden verschont
bleibt.
In Ihrer Eröffnungsrede betonte Frau Bundesrätin
Widmer-Schlumpf : « Die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips
spielt bei der Lösung unseres Problems eine zentrale Rolle. Es ist
die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Konvention auf
innerstaatlicher Ebene umzusetzen, gestützt auf klare und kohärente
Leitlinien der Rechtsprechung des Gerichtshofs.» . Wie soll das
Subsidiaritätsprinzip auf innerstaatlicher Ebene umgesetzt werden,
bzw. Verstösse gegen Bestimmungen der EMRK auf innerstaatlicher
Ebene verhindert werden, solange es in der Schweiz kein richtiges
Bundes-Verfassungs-Gericht gibt, welches dazu die nötige Kompetenz
hätte ?. Das Bundesgericht in Lausanne könnte derzeit zwar
feststellen dass in einem Rechtsfall ein Verstoss gegen die EMRK
vorläge, das Bundesgericht muss eine EMRK-widrige bundesrechtliche
Bestimmung aber trotzdem anwenden, das heisst das Bundesgericht muss
bewusst gegen die EMRK verstossen. Wie gedenkt man denn dieses
Subsidiaritätsprinzip umzusetzen, und wann ?.
In
Ihrer Eröffnungsrede an der Interlaken-Konferenz äusserte Frau
Bundesrätin Widmer-Schlumpf : « Ziff. 3 des Aktionsplans
spricht von neuen prozessualen Regeln oder Praktiken, die den Zugang
zum Gerichtshof regeln. Wir sind der Meinung, dass wir bald über
solche Möglichkeiten sprechen sollten, insbesondere über die
Einführung von Gerichtskosten. So problematisch es wäre,
berechtigte Beschwerden daran scheitern zu lassen, dass die
Beschwerdeführer das Geld nicht aufbringen, so unproblematisch
scheint die Vermeidung von klar unzulässigen Beschwerden, deren
Beurteilung niemandem etwas nützt, auch nicht dem Beschwerdeführer
selbst. »
Voraussetzung damit man sich beim EGMR
beschweren kann, ist, dass sämtliche innerstaatlichen Gerichte die
in der Sache angerufen werden können, sich zuvor mit der Sache auch
befassten. Ein Bundesgerichtsentscheid kostet mindestens 2'000
Franken, dazu kommen meistens noch Anwaltskosten. Da das
Bundesgericht eine bundesrechtliche Bestimmung nicht ausser Kraft
setzen kann, die bundesrechtliche Bestimmung auch dann anwenden muss,
wenn diese der EMRK widerspricht, ist es eigentlich völlig sinnlos,
im Falle der bundesrechtlichen Bestimmung ZGB Artikel 133, überhaupt
an das Bundesgericht zu gelangen. Dass eine solche Klage beim
Bundesgericht nicht erfolgreich sein wird, ist vorher schon klar. Der
einzige Effekt ist, dass man, um die Zulässigkeitskriterien zu
erfüllen und sich dann beim EGMR beschweren zu dürfen, mindestens
2'000 Franken plus Anwaltskosten bezahlen und ein paar Monate auf den
Bundesgerichtsentscheid warten muss. Somit kann gesagt werden, dass
die Schweiz das Prinzip, berechtigte Beschwerden an den EGMR, durch
Aufbürdung von Kosten zu verhindern, schon lange anwendet. Das
scheint aber noch nicht zu genügen, « man » will die
Hürden noch höher setzen. Die Frage ist, welche Personen Frau
Widmer-Schlumpf denn gemeint hat, als sie in der Eröffnungsrede
sagte : « Wir sind der Meinung, dass
wir bald über solche Möglichkeiten sprechen sollten,
insbesondere über die Einführung von Gerichtskosten. »
Zur
folgenden Angelegenheit passt der Punkt 4 d) des Aktionsplans der
Interlaken-Deklarazion :
Vorwiegend in der Stadt Zürich, aber
auch in der übrigen Schweiz, wurden zwischen 1892 und 1970 ( dann
abnehmend noch bis 1987 ) tausende Frauen zwangssterilisiert und
dutzende Männer zwangssterilisiert oder zwangskastriert. Das Komitee
des UNO-Menschenrechtsrates forderte - im Oktober 2009 - die Schweiz
bzw. deren Regierung auf, die Opfer der Zwangssterilisazionen und
Zwangskastrazionen zwischen 1960 und 1987, endlich zu
entschädigen.
Mit freundlichen Grüssen
Sig.
M. Blunier
Dieser Brief wird auf meiner WebSite
veröffentlicht.
#
17.03.2010 <================================================> <=> <=>
Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht <=> <=>
Am
9. März 2010 veröffentlichte das Eidgenössische Justiz- und
Polizidepartement ( EJPD ) eine Medienmitteilung
( http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2010/2010-03-09.html )
betreffend einem vom Bundesrat am 5. März 2010 verabschiedeten
Bericht. In dieser Medienmitteilung wird die Ansicht des Bundesrats
bezüglich dem Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht
bekanntgegeben. Es ist enthalten :
«
Die
geltende Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht
hat sich grundsätzlich bewährt. (...) Die Schweiz gehört zu
den Staaten mit einer monistischen Tradition: Das Völkerrecht
gilt unmittelbar innerstaatlich und ist direkt anwendbar, wenn es
genügend präzis ist. Grundsätzlich geht das Völkerrecht dem
Landesrecht vor, soweit nicht Grundprinzipien der Verfassung oder
Kerngehalte der Grundrechte tangiert sind. Weicht der Gesetzgeber
bewusst vom Völkerrecht ab, ist das Bundesgericht an diesen
Entscheid gebunden (sog. Schubert-Praxis). Eine Ausnahme besteht bei
internationalen Grundrechtsnormen, wie sie sich insbesondere in der
EMRK finden. Generell sollen Konflikte durch eine
völkerrechtskonforme Auslegung des Landesrechts möglichst vermieden
werden.
Kein Wechsel zum Dualismus Eine Abkehr von dieser
bewährten Ordnung brächte keine greifbaren Vorteile. Ein Wechsel
zum dualistischen System, wo Völkerrecht in Landesrecht
transformiert werden muss, um innerstaatlich zu gelten, würde die
Schweiz nicht von der Pflicht entbinden, internationale
Verpflichtungen einzuhalten.
»
Im
Dokument : Gemeinsame Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz und
der Direktion für Völkerrecht, vom 26. April 1989 ,
http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/53/53.54.html , ist enthalten
:
Im Dualismus stellen Völkerrecht und Landesrecht zwei
unterschiedliche, getrennte Rechtsordnungen dar, die sich jede an
unterschiedliche Adressaten richten, keine Verbindungen untereinander
haben und zwischen denen es infolgedessen auch keine direkten
Konflikte geben kann. Gemäss dieser Auffassung braucht es einen
besonderen Akt, damit eine Norm des Völkerrechts in das Landesrecht
übergehen kann (Transformations- oder Adoptionstheorie). Die
Transformation der völkerrechtlichen Regel in das Landesrecht
verleiht dem Vertrag Gesetzesrang. Zur Lösung von Konflikten
zwischen den zwei Arten von Normen kann die lex-Posterior-Regelung
( das Prinzip, dass die neuere Norm der älteren Norm gleicher
Stufe vorgeht ), angewendet werden.
Im Monismus besteht
zwischen Landesrecht und Völkerrecht Einheit und Wechselwirkung, da
diese beiden Ordnungen als offene Systeme betrachtet werden. Der
Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages durch einen Staat lässt
den Vertrag vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an Bestandteil der
Rechtsordnung des Staates werden. Der Monismus anerkennt allgemein
den Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht als eine
hierarchische Überordnung, die auf der Natur der völkerrechtlichen
Norm basiert. Diese Hierarchie schliesst die Anwendung der lex
posterior - Regel zur Lösung von Konflikten zwischen den zwei Arten
von Normen aus.
In der obgenannten Medienmitteilung
äussert der Bundesrat, die Schweiz gehöre zu den Staaten mit einer
monistischen Tradition. Schaut man sich die Sache genauer an, bemerkt
man allerdings dass dies, abgesehen von Kleinigkeiten, nicht
zutreffend ist, dass die Schweiz sich in den vergangenen 20 Jahren
sehr dualistisch verhalten hat. Völkerrecht gilt in der Schweiz
nämlich nur, wenn es direkt ( unmittelbar ) anwendbar und
wenn es genügend präzis formuliert sei, zudem ist Völkerrecht in
der Schweiz nur dann wirksam bzw. durch das Bundesgericht
durchsetzbar, wenn - nicht - landesrechtliche Bestimmungen betroffen
sind, bei denen der Gesetzgeber bewusst vom Völkerrecht abgewichen
ist ( Schubert-Praxis ).
Die Schubert-Praxis ist
eine vom schweizer Bundesgericht eingeführte Ausnahme vom Vorrang
des Völkerrechts vor Schweizer Bundesgesetzen. Im Schubert-Urteil
vom 2. März 1973 stellte das Bundesgericht folgenden Grundsatz auf :
Wenn ein (neueres) Bundesgesetz einem (älteren) Staatsvertrag
widerspricht und der Gesetzgeber ausdrücklich den Widerspruch
zwischen Staatsvertrag und innerstaatlicher Norm in Kauf genommen
hat, so sei das Bundesgericht an das Bundesgesetz gebunden.
In
den vergangenen 20 Jahren ist diese - Ausnahme - allerdings zur Regel
geworden.
Auszüge
aus dem Dokument : Gemeinsame Stellungnahme des Bundesamtes für
Justiz und der Direktion für Völkerrecht, vom 26. April 1989 ,
http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/53/53.54.html
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Anfang des Auszugs »»»»»»»»»»
4. Der Vorrang des Völkerrechts im allgemeinen
Völkerrecht und in der völkerrechtlichen Gerichtspraxis
Im
allgemeinen Völkerrecht drückt sich der Grundsatz vom Vorrang des
Völkerrechts in drei grundlegenden Prinzipien aus: 1. In der
Verpflichtung des Staates, die ihn bindende völkerrechtliche Norm zu
erfüllen (Grundsatz pacta sunt servanda, Art. 26 der Wiener
Vertragsrechtskonvention vom 23. Mai 1969, nachfolgend VRK); 2. im
Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 26 VRK); und 3. im Verbot für
alle Vertragsparteien, sich auf innerstaatliches Recht zu berufen, um
die Nichterfüllung eines Vertrages zu rechtfertigen - eine Regel,
die sich übrigens direkt aus den zwei ersten Grundsätzen ableitet
(Art. 27 VRK).
(..)
Es ist hervorzuheben, dass der
Grundsatz nicht nur für die Gesetzgebung, sondern auch für das
Verfassungsrecht eines Staates gilt.
(...)
5. Monismus
und Dualismus im Licht der Verpflichtung, völkerrechtliche Verträge
nach Treu und Glauben zu erfüllen
(...)
Obschon die
Staaten im Prinzip frei sind, die Beziehungen zwischen Völkerrecht
und Landesrecht zu regeln, «wie es ihnen beliebt», setzt ihnen das
Völkerrecht doch exakte Grenzen, die im Ergebnis auf folgende
unbedingte Verpflichtung hinauslaufen: Die völkerrechtliche Norm ist
nach Treu und Glauben zu erfüllen, wie es Art. 26 und 27 VRK
vorschreiben. Die Lehre stimmt dem zu. Der Grundsatz von Treu und
Glauben bildet in dieser Hinsicht das entscheidende
Element.
(...)
Die völkerrechtliche Verpflichtung,
Verträge nach Treu und Glauben zu erfüllen, stellt damit in der
internationalen Rechtsordnung das Fundament des Vorranges des
Völkerrechts vor dem Landesrecht dar. Die nationalen
Rechtsordnungen, ob in dualistischer oder monistischer Tradition
stehend, können sich nicht auf die beschränkten
Sanktionsmöglichkeiten des Völkerrechts im innerstaatlichen Bereich
berufen, um absichtlich Völkerrechtsverletzungen zu begehen oder zu
tolerieren - zum Beispiel durch den Erlass einseitiger
gesetzgebender, administrativer oder richterlicher Akte, die gegen
den entsprechenden Staat bindendes Völkerrecht verstossen.
Zumindest für Staaten mit monistischer Tradition bedeutet das
traditionelle Institut der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit nur
die ultima ratio (siehe unten, Ziff. 17.2). Dieses Institut kann
die Staatsorgane (Legislative, Exekutive und Justiz) nicht von ihrer
gemeinsamen Verantwortung entbinden, die völkerrechtlichen
Verpflichtungen des Staates strikte einzuhalten und im Rahmen ihrer
jeweiligen Kompetenzen darauf zu achten, dass sich das nationale
Recht nach dem Völkerrecht richtet und nicht umgekehrt.
(...)
6.
Rechtliche Grundlagen des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und
Landesrecht
(...)
Zwar ist nicht auszuschliessen, dass
im Landesrecht Normen geschaffen werden, die gegen Völkerrecht
verstossen[16]. Es stimmt ebenso, dass das Völkerrecht nicht die
Nichtigkeit einer völkerrechtswidrigen landesrechtlichen Norm
vorschreibt. Man darf aber, wie oben (Ziff. 5) erwähnt, aus den
beschränkten Sanktionsmöglichkeiten des Völkerrechts im
innerstaatlichen Bereich nicht schliessen, dass es nicht dem
Landesrecht vorgeht.
Aufgrund des Prinzips der Herrschaft des
Rechts («prééminence du droit», «rule of law») sind
Staatsorgane und Bürger dem objektiven Recht unterworfen. Die
Staatsorgane sind auch an von ihnen selbst gesetztes Landesrecht und
Völkerrecht gebunden. Wie Hangartner erläutert[17], verlangt das
Prinzip vom Vorrang des Rechts, dass eine gewisse Anzahl Axiome
respektiert werden, welche die Basis der Rechtsordnung bilden: Das
Prinzip der Widerspruchslosigkeit; das Prinzip der Hierarchie für
Normen unterschiedlichen Ranges; das Prinzip, dass die neuere Norm
der älteren Norm gleicher Stufe vorgeht (lex posterior); das
Prinzip, dass die speziellere Norm der gleichzeitig erlassenen
allgemeinen Norm vorgeht. Aus diesem objektiven Legalitätsprinzip
leitet sich systematisch das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts
vor dem Landesrecht ab. Auf anderer Stufe gilt dieses Prinzip in Form
des Vorranges von Bundesrecht vor dem interkantonalen und kantonalen
Recht. Hangartner formuliert das so: «Im Bundesstaat geht das
Bundesrecht dem interkantonalen Recht und dem kantonalen Recht aller
Stufen vor (<Bundesrecht bricht kantonales Recht> …), das
interkantonale Recht dem kantonalen Recht (…). Das Völkerrecht
geht dem nationalen Recht vor.»
(...)
8.
Stellung des Völkerrechts in der schweizerischen Rechtsordnung
Die
schweizerische Rechtsordnung - sie umfasst die Gesamtheit der
kantonalen, interkantonalen, eidgenössischen und völkerrechtlichen
Normen, die auf die Rechtssubjekte dieser Ordnung (Organe des Staates
und Einzelne) anwendbar sind - ist monistisch. In der Tat sind, wie
dies das Bundesgericht und der Bundesrat oft und in Übereinstimmung
mit der Lehre[20] erwähnt haben, die Normen des Völkerrechts
(vertragliche, gewohnheitsrechtliche oder einseitige) von dem
Zeitpunkt an, in dem sie für unser Land rechtskräftig werden, ein
fester Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung. Von diesem
Moment an und solange, wie sie für die Schweiz in Kraft sind, müssen
alle Staatsorgane (politische, administrative und richterliche
Instanzen) sie einhalten und anwenden. Der Einzelne kann sich auf sie
berufen, um aus ihnen Rechte und Pflichten zulasten des Staates oder
Anderer abzuleiten. Völkerrechtliche Verträge können indessen
für den Einzelnen nur dann Pflichten begründen, wenn sie publiziert
worden sind[21].
Wie Bundesgericht[22] und Bundesrat[23]
übereinstimmend festhalten, setzt die Anrufung von völkerrechtlichen
Normen durch Einzelne vor Gericht voraus, dass die Normen «wenn man
sie im Gesamtzusammenhang sowie im Lichte von Gegenstand und Zweck
des Vertrages betrachtet, unbedingt und eindeutig genug formuliert
sind, damit sie eine direkte Wirkung erzeugen und in einem konkreten
Fall angewendet werden beziehungsweise die Grundlage für eine
Entscheidung darstellen können». Weil Verträge heute meistens
zur direkten Anwendung in den internen Rechtsordnungen bestimmt sind,
muss diese direkte Anwendbarkeit auch weitgehend zugelassen werden,
denn sie bildet oft einen wichtigen Bestandteil der internen
Erfüllung der Verträge[24]. Tatsächlich ist, wie der Bundesrat
neulich hervorgehoben hat, «die unmittelbare Anwendbarkeit [von
Verträgen] geeignet, [ihre] konkrete Bedeutung im Bewusstsein der
Bürger stärker zu verankern und dadurch im Ergebnis die
Verwirklichung der Abkommensziele zu fördern. Gerade die
Wachsamkeit der an der Wahrung ihrer (…) [Rechte] interessierten
Einzelnen stellt ein zusätzliches wirksames Mittel dar, um die (…)
[interne Wirkung dieser Verträge] zu gewährleisten.»[25] Wenn
völkerrechtliche Verträge nicht direkt anwendbar sind, weil sie
zuwenig bestimmt sind oder die unmittelbare Anwendbarkeit
ausschliessen, so müssen sie von den zuständigen nationalen
Instanzen auf dem Gesetzgebungs- oder Verordnungsweg konkretisiert
werden.
IV. DER VORRANG DES VÖLKERRECHTS IN DER
VERFASSUNGSRECHTLICHEN PRAXIS
Die Organe des Bundes -
hauptsächlich der Bundesrat und das Bundesgericht - haben den
Vorrang des Völkerrechts mehrfach bestätigt.
In seiner
Antwort vom 12. Oktober 1968 auf die Interpellation von Nationalrat
Korner[26] hob Bundesrat Spühler, Vorsteher des Politischen
Departements, im Namen des Gesamtbundesrates hervor, dass es für die
Regelung der Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht
«unumgänglich [scheint], vom Vorrange des Völkerrechts auszugehen.
Ebenso wie wir von unseren ausländischen Vertragspartnern erwarten,
dass sie sich an die mit uns geschlossenen Verträge halten, ebenso
müssen wir selbst vertragstreu bleiben. Die internationale Ethik,
Friedensordnung und nicht zuletzt der Gedanke der Rechtsstaatlichkeit
erheischen gebieterisch eine solche Lösung.» Der Bundesrat führte
weiter aus: «Wenn das schweizerische Landesrecht nicht im Einklang
steht mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen, so müssen wir
unser Recht so umgestalten, dass es dem Völkerrecht entspricht. Kein
Staat kann sich seinen Völkerrechtspflichten dadurch entziehen, dass
er sich auf abweichendes inländisches Gesetzes- oder
Verfassungsrecht beruft.»
Der Bundesrat rief das Prinzip vom
Vorrang des Völkerrechts in seiner Botschaft vom 29. Oktober 1986
betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Überstellung
verurteilter Personen[27] klar in Erinnerung. Unter weiteren
Beispielen sei auch der Bericht vom 29. Juni 1988 über die Friedens-
und Sicherheitspolitik der Schweiz erwähnt, in welchem der Bundesrat
sagt: «Indem die Schweiz den Vorrang des Völkerrechts vor dem
Landesrecht anerkennt und durch ihre Rechtsprechung garantiert,
beweist sie anschaulich ihre Sorge um die Achtung des
Völkerrechts.»[28]
10. Mangelnde Einheitlichkeit der
Gerichtspraxis
(...)
Bei den Fällen offener
Konflikte findet sich der schwerwiegendste Verstoss gegen das Prinzip
vom Vorrang des Völkerrechts im berühmt gewordenen Entscheid
Schubert von 1973, der zum Bundesbeschluss von 1961 /1970 über
die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch
Personen im Ausland gefällt worden ist[46]:
«Damit wird
grundsätzlich der Vorrang des internationalen Rechts anerkannt -
gleichgültig, ob es älter oder weniger alt als die landesrechtliche
Norm ist. Die Möglichkeit einer bewussten Abweichung seitens des
Gesetzgebers gestattet es, Härten zu mildern und berechtigte
Interessen zu wahren. Eine solche bewusste Abweichung kann zwar die
völkerrechtlichen Rechte und Pflichten eines Staates nicht ändern,
ist aber im innerstaatlichen Bereich massgebend und für das Bg
verbindlich (BV 113 III).»
Dieser Entscheid hat zu
anhaltender Kritik in der Lehre geführt[47].
Trotzdem wurde
der Entscheid Schubert kürzlich durch das Bundesgericht
bestätigt[48], ohne dass es auf die Diskussionen der Lehre
eingegangen wäre. Ebenso hat auch das Eidgenössische
Versicherungsgericht in einem Fall entschieden, der allerdings mehr
das Problem der unmittelbaren Anwendbarkeit als das des Vorranges des
Völkerrechts betraf[49]:
«Obwohl sich die Rechtsprechung,
wie erwähnt für den Vorrang des internationalen Rechts vor dem
Landesrecht ausgesprochen hat, macht das Bundesgericht einen
Vorbehalt für den Fall, dass der eidgenössische Gesetzgeber sich
weigert, die internationalen Verpflichtungen der Schweiz anzuerkennen
und sich in Kenntnis der widersprechenden Landesrechtsnormen für die
letzteren entscheidet. In diesem Fall wendet das Bundesgericht die
von der Bundesversammlung erlassenen Bestimmungen an (BGE 99 Ib 44
ff.). Kritisiert von mehreren Autoren (s. besonders die beiden
oben erwähnten Artikel von Jacot-Guillarmod sowie Wildhaber,
Bemerkungen zum Fall Schubert betreffend das Verhältnis von
Völkerrecht und Landesrecht, Schweizerisches Jahrbuch für
Internationales Recht 1974, 5.195 ff. und Hans Huber, ZbJV 1974, S.
493), wird diese Rechtsprechung hingegen von Grisel gutgeheissen, der
bemerkt, dass sie nicht unberechtigt erscheine, da im Falle, in dem
das Parlament wissentlich und willentlich die Pflichten seines Landes
gegenüber anderen Staaten nicht anerkenne, das nationale dem
internationalen Recht vorgehe und das Bg daran gebunden sei (S.
92).»
(…)
Es ist auch zuzugeben, dass die - übrigens
seltenen - Fälle, in denen das Bundesgericht vom Prinzip vom Vorrang
des Völkerrechts abgewichen ist, heikle innenpolitische Bereiche
betrafen[54]. Das Bundesgericht hat aber in anderen Fällen, die
ebenfalls heikle Gebiete betrafen, dem Völkerrecht den Vorrang
gegeben. Es darf daher nicht ausser Acht gelassen werden, dass die
Schweiz an Glaubwürdigkeit gegenüber dem Ausland einbüssen würde,
wenn die Gerichte den Vorrang des Völkerrechts nur in für uns
problemlosen Fällen anerkennen würden.
11.
Tendenzen der Lehre
(...)
Die Lehre bejaht einhellig
die Zulässigkeit des Prinzips der völkerrechtskonformen Auslegung
des Landesrechts (diese Feststellung ist von besonderem Interesse, da
diese Methode eine implizite Anerkennung des Prinzips vom Vorrang des
Völkerrechts vor dem Landesrecht bedeutet). Die Lehre nimmt auch
ausnahmslos an (einige Autoren gestützt auf Art. 113 Abs. 3 BV),
dass der spätere völkerrechtliche Vertrag der Verfassung
vorgeht[59].
(…)
Zusammenfassend kann gesagt werden,
dass der überwiegende Teil der Lehre im Fall eines offenen
Konfliktes zwischen einer Völkerrechtsregel und einem Bundesgesetz
die Nichtanwendbarkeit der völkerrechtswidrigen Norm des
Bundesgesetzes befürwortet[63]. Selbst die Autoren, die diesen
Standpunkt nicht vertreten, anerkennen ihn doch als die in der
Schweiz herrschende Lehre[64].
Schliesslich sei erwähnt, dass
mehrere Autoren der Meinung sind, das Prinzip vom Vorrang des
Völkerrechts - das sich, wie einige sagen, aus juristischen,
logischen, politischen und ethischen Gründen rechtfertigt[65] -
zähle zu den Grundsätzen des ungeschriebenen
Verfassungsrechts[66].
V. VORRANG DES VÖLKERRECHTS UND
GEWALTENTEILUNG: FOLGEN FÜR DIE JEWEILIGEN KOMPETENZEN DER
STAATSORGANE
(…)
VI. KONSEQUENZEN DES VORRANGES DES
VÖLKERRECHTS FÜR DIE PRAXIS DER BEHÖRDEN
15. Grundsatz: Die
Verpflichtung, Völkerrecht zu respektieren, bindet sämtliche
Staatsorgane
Die obenstehende Übersicht über die Praxis der
Verwaltung (Ziff. 9), der Gerichte (Ziff. 10) und der Lehre (Ziff.
11) bestätigt, dass das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts vor
dem Landesrecht im Grundsätzlichen wohl ein anerkanntes Prinzip der
schweizerischen Rechtsordnung ist, es jedoch im Einzelfall an der
entsprechenden Durchsetzung mangelt.
(..)
a. Der
Bundesrat hat kürzlich wieder festgehalten, dass die Verwirklichung
des Prinzips vom Vorrang des Völkerrechts allen Organen des Staates
obliegt, die an seiner Durchführung teilhaben; dies nicht nur in den
Beziehungen nach aussen, sondern auch im Innern[80]. Er hat im
weiteren ausgeführt, dass der Erfüllung der Verträge «nicht
allein dadurch Genüge getan wird, dass [die Staaten] ihre
Verpflichtungen auf internationaler Ebene einhalten, sondern auch
dadurch, dass auf nationaler Ebene die zur Verfügung stehenden
Mittel eingesetzt werden, damit die eingegangenen Verpflichtungen
ihre bestmöglichen Wirkungen entfalten können». Alle Organe des
Staates könnten und müssten «einen nützlichen Beitrag zur
Verwirklichung (…) [der Vertragsziele] leisten»[81].
i.
Schliesslich ist die lex posterior - Regel nicht anwendbar, um einen
Konflikt zwischen Gesetz und Staatsvertrag zu lösen. Das vertrat
Burckhardt schon seit 1915 mit überzeugender Begründung. Die
Völkerrechtsnorm ist nämlich von Natur aus anders und von
übergeordnetem Rang (vgl. oben, Ziff. 3). Wenn man es als gegeben
ansieht, dass völkerrechtliche Verträge den Staat als solchen und
in seiner Gesamtheit binden, dann kann sein Landesrecht von einer
monistischen Rechtsordnung nicht als gleich- oder sogar höherrangig
betrachtet werden. Zweifellos hat es das Bundesgericht aus
prinzipiellen Überlegungen als «sehr fraglich» bezeichnet, ob
diese Methode im Fall eines Konfliktes zwischen Gesetz und
Staatsvertrag anwendbar sei[94]
16.
Konsequenzen des Prinzips vom Vorrang des Völkerrechts für den
Gesetzgebungsprozess
Die Schaffung von Landesrecht und das
Aushandeln von völkerrechtlichen Verträgen folgen eigenen Regeln,
nämlich landesrechtlichen im ersten Fall, völkerrechtlichen im
zweiten[97]. Die Stellungen des nationalen Parlaments und der
Regierung sind jeweils völlig verschieden. Ziel der politischen
Organe des Staates ist es, eine möglichst weitgehende Harmonie der
landesrechtlichen und der völkerrechtlichen Normen im Stadium der
Verhandlungen sicherzustellen, dies mit Rücksicht auf die Wahrung
des Rechts und die juristische Transparenz (Einhaltung der für die
Gesetzgebung geltenden landesrechtlichen Normen, Einhaltung der
völkerrechtlichen Regeln für den Abschluss von
Staatsverträgen).
Aus diesen Prämissen ergeben sich
für den Bundesrat einige zwingende Folgen für seine Beteiligung am
Rechtsetzungsverfahren:
a.
Untersuchung und Erfassung möglicher Konflikte
Das für
die Schweiz geltende Völkerrecht setzt der Gesetzgebung Schranken.
Die Justizabteilung hat dies in einem Rechtsgutachten vom 1. Mai 1975
mit folgenden Worten unterstrichen[98]:
«Une suppression
unilatérale, de la part du législateur, des avantages accordés par
traité constituerait une violation du droit international pour la
double raison que seule la dénonciation permet de mettre fin
volontairement à un traité et que le droit de dénoncer un traité
n'appartient, en droit suisse, pas au législateur, mais au
gouvernement (sur ce dernier point, Aubert, Traité, op. cit. No
1324).»
Deshalb muss der Bundesrat in seinen Botschaften und
Berichten an die Räte im Rahmen der Prüfung der
Verfassungsmässigkeit der Gesetzgebungsvorhaben[99] (oder der
geplanten Verfassungsänderungen) jeweils auch systematisch die
möglichen Konflikte mit geltendem oder in Entstehung befindlichem
Völkerrecht untersuchen. Das Parlament muss bei der Beratung einer
Gesetzesvorlage sämtliche Aspekte und Bezüge zum Völkerrecht
kennen. Als Folge eines Postulates des Nationalrates hat der
Bundesrat ein spezielles Verfahren zur Prüfung der relevanten
Verbindungen zum Europarecht vorgesehen[100]. Es wäre deshalb
angemessen, den Art. 43 Abs. 2 GVG durch einen neuen Absatz zu
ergänzen, der etwa so lauten könnte:
«Weiterhin behandelt
der Bundesrat in einem besondern Abschnitt der Botschaften zu
Gesetzen und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen die Fragen
ihrer Übereinstimmung mit geltendem oder sich entwickelndem
Völkerrecht.»
In diesem Zusammenhang muss hervorgehoben
werden, dass es im Stadium des Abschlusses eines Staatsvertrages
nicht möglich ist, sämtliche Probleme vorauszusehen, die sich bei
seiner Anwendung ergeben könnten. Wenn allfällige
Unvereinbarkeiten zur Zeit des Vertragsschlusses durch die
politischen Instanzen nicht erkannt und beseitigt worden sind, dann
liegt es an den Rechtsanwendungsorganen selbst, dem Prinzip vom
Vorrang des Völkerrechts vor anderslautendem Landesrecht Nachachtung
zu verschaffen[101].
b. Vorschläge zu
Gesetzesänderungen
Das einfachste Mittel ist es, das
Landesrecht in Einklang mit den völkerrechtlichen Normen zu bringen,
die die Schweiz binden. Diese Vorschläge zu Gesetzesänderungen sind
oft die logische Folge der oben beschriebenen Untersuchungen.
c.
Übergangslösungen
Für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt,
in dem der Widerspruch des Landesrechts gegen das Völkerrecht
entdeckt wird, und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Gesetzesänderung muss eine provisorische Lösung gefunden werden,
welche die Verletzung von Völkerrecht verhindert. In einem solchen
Fall bemüht sich der Bundesrat, die Verletzung von Völkerrecht
durch Massnahmen zu verhindern, die letzten Endes der Nichtanwendung
des völkerrechtswidrigen Bundesrechts gleichkommen. Die Ergreifung
solcher vorläufiger Massnahmen kommt hauptsächlich dann in Frage,
wenn die Anwendung eines neuen Staatsvertrages im Widerspruch zu
geltendem Recht steht.
Dazu zwei
Beispiele: (…) (...)
(...)
d.
Information des Parlamentes über die offenstehenden Möglichkeiten
und die Konsequenzen, die der Erlass völkerrechtswidriger interner
Akte verursachen könnte
Es
ist die Pflicht des Bundesrates, das Parlament in aller Klarheit über
die ernsthaften Konsequenzen zu informieren, die der Erlass von
völkerrechtswidrigen landesrechtlichen Normen nach sich ziehen
könnte.
(…)
f. Behandlung von
parlamentarischen Initiativen oder Volksinitiativen auf
Verfassungsänderung
(...)
Eine Initiative jedoch,
deren Annahme zum einseitigen Bruch beliebiger, die Schweiz bindender
Staatsverträge führen könnte, wäre klar völkerrechtsverletzend.
Der Kleinstaat Schweiz hat aber an der Einhaltung des Völkerrechts
und an der Erhaltung einer internationalen Ethik und Moral ein
überragendes Interesse. Es wäre zutiefst bedauerlich, wenn er sich
aus freien Stücken unter die Rechtsbrecher reihen
wollte.»[111]
(…)
«Der
Bundesrat kann das Inkrafttreten einer von Volk und Ständen
angenommenen Volksinitiative trotz entgegenstehendem Initiativtext
ganz oder teilweise aufschieben, solange sie geltendem
Staatsvertragsrecht widerspricht. Er muss in diesem Fall
widersprechende Staatsverträge auf den frühestmöglichen Zeitpunkt
kündigen oder anpassen.»
17. Praktische Folgen
des Vorranges des Völkerrechts für die Rechtsanwendung
(…)
17.2.
Folgen in Fällen eines Konfliktes zwischen Gesetz und
Staatsvertrag
a. Feststellung des Widerspruchs des
Landesrechts gegen das Völkerrecht durch das
Rechtsanwendungsorgan
Ein Teil der Lehre betont heute, dass
Art. 113 Abs. 3 BV dem Bundesgericht zwar verbietet, ein Bundesgesetz
(oder einen Staatsvertrag) nicht anzuwenden, es aber nicht daran
hindert, die Verfassungs- oder Völkerrechtswidrigkeit einer
bundesrechtlichen Norm zu untersuchen[128]. Das Bundesgericht
seinerseits hat bereits einen Schritt in diese Richtung getan,
jedenfalls was die Beziehungen zwischen Verfassung und Gesetz
betrifft, indem es in bestimmten Fällen die Mängel eines Gesetzes
aufdeckte, das es anwenden musste[129]. In anderen Fällen hat es
zwischen den Zeilen durchblicken lassen, dass ein Gesetz
verfassungswidrig sei[130].
Man kann ohne weiteres annehmen,
dass das Bundesgericht feststellen kann, ob eine bundesrechtliche
Norm gegen geltendes Völkerrecht verstosse oder nicht, ohne damit
gegen Sinn und Wortlaut von Art. 113 Abs. 3 BV zu verstossen. Dies
tat es denn auch in der Vergangenheit regelmässig[131]. Die
Feststellung der Völkerrechtswidrigkeit einer bundesrechtlichen Norm
durch die Rechtsanwendungsorgane - speziell Bundesgericht und
Bundesrat - ist selbst dann zulässig, wenn man von der Annahme
ausgeht (siehe oben, Ziff. 12), die Rechtsanwendungsorgane dürften
gemäss dem Prinzip der Gewaltenteilung (speziell nach Art. 113 Abs.
3 BV) den Gesetzgeber nicht korrigieren.
b. Nichtanwendung der
völkerrechtswidrigen Norm im Einzelfall
Ist es mit Blick auf
Art. 113 Abs. 3 BV vorstellbar, dass das Bundesgericht - oder ein
anderes Rechtsanwendungsorgan - einer bundesrechtlichen Regel die
Anwendung wegen eines Konflikts mit geltendem Völkerrecht versagt?
Wir haben gezeigt, dass die herrschende Lehre dies gestützt auf eine
ältere Praxis der Rechtsprechung (siehe oben, Ziff. 10) und im
Widerspruch zu einigen neueren Urteilen bejaht (siehe oben, Ziff.
11).
Im Hinblick auf die Entwicklung der Praxis sind die
beschränkten rechtlichen Wirkungen hervorzuheben, welche die
Nichtanwendung von Bundesrecht im Einzelfall hat. Der Richter
beschränkt sich in einem derartigen Fall darauf, die Verhältnisse
in einem konkreten Einzelfall zu prüfen, überlässt aber die
Aufgabe der generellen Harmonisierung von Landesrecht und Völkerrecht
den politischen Organen. Man könnte daher diese Konstellation mit
denjenigen Fällen vergleichen, in welchen das Bundesgericht im
Rahmen der Prüfung der Verfassungsmässigkeit vorfrageweise einen
kantonalen Rechtssatz als verfassungswidrig und im vorliegenden Fall
als nicht anwendbar bezeichnet. Der fragliche Rechtssatz bleibt
jedoch trotzdem in Kraft und kann von den kantonalen Behörden in
anderen Fällen im Einklang mit der Bundesverfassung angewendet
werden[132].
(…)
f. Inkaufnahme der völkerrechtlichen
Verantwortlichkeit der Eidgenossenschaft
Die Verletzung einer
Völkerrechtsnorm durch die Schweiz - das heisst durch irgendeines
ihrer Organe - kann letztlich zur völkerrechtlichen
Verantwortlichkeit der Schweiz führen. Es obliegt in erster Linie
dem Bundesrat, darüber zu wachen, dass die völkerrechtlichen
Verpflichtungen der Schweiz erfüllt werden. Zu betonen ist, dass das
bewusste Akzeptieren einer völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der
Schweiz (die im Einzelfall in einer Schadenersatzzahlung besteht) nur
als ultima ratio in Kauf genommen werden darf. Sie darf nur in Frage
kommen, wenn die Staatsorgane trotz aller Bemühungen nicht in der
Lage waren, dem die Schweiz bindenden Völkerrecht Folge zu
leisten.
««««««««««
Ende des Auszugs »»»»»»»»»»
Obwohl
dieses Dokument im Jahr 1989 ausgezeichnete Informazionen über die
juristische Lehre und Vorgaben für die Politiker lieferte, wurden
und werden fleissig Gesetze produziert, die entweder mit Sicherheit
oder anzunehmenderweise, gegen Völkerrecht verstossen. Anstatt dafür
zu sorgen dass Völkerrecht eingehalten wird, bemühen sich
Staatsorgane, insbesondere Gerichte, Bürger möglichst daran zu
hindern Völkerrecht durchzusetzen. Beispielsweise erklärte das
Obergericht des Kantons Zürich in seinem Urteil LC060073 im Jahr
2007 :
«
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass Art. 5 und 18 CRC nicht
direkt anwendbar sind und sich somit daraus keine gesetzliche
Grundlage für die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge
ableiten lässt. Ebenso verhält es sich mit den vom Beschwerdeführer
zitierten Bestimmungen der EMRK sowie der Bundesverfassung, aus
welchen sich kein direkter Anspruch ableiten lässt und welche auch
keinen direkten Zusammenhang mit der Regelung der Elternrechte im
Falle einer Scheidung aufweisen. »
Ohne Übertreibung darf
wohl gesagt werden, dass die Bundesräte der letzten 20 Jahre
bezüglich der Einhaltung von Völkerrecht, kläglich versagt haben,
dass sie ihre Aufgaben nicht wahrgenommen haben. Das EJPD
produziert immer wieder Gesetzesentwürfe die zunehmend erheblich
kritisiert werden, von denen angenommen werden darf, dass sie
teilweise Völkerrecht widersprechen. Das scheint beim EJPD aber
niemanden zu interessieren. Es wäre wohl angebracht, dass
insbesondere die Bundesrätinnen Widmer-Schlumpf und Calmy-Rey dieses
Dokument aus dem Jahr 1989 mal lesen sollten.
Bezüglich der
offensichtlichen EMRK-widrigkeit der schweizer Sorgerechtsregelung
sollten die derzeitigen Bundesräte insbesondere den Abschnitt 16
c dieses Dokuments lesen :
16. Konsequenzen des Prinzips
vom Vorrang des Völkerrechts für den Gesetzgebungsprozess
c.
Übergangslösungen Für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem
der Widerspruch des Landesrechts gegen das Völkerrecht entdeckt
wird, und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung muss
eine provisorische Lösung gefunden werden, welche die Verletzung von
Völkerrecht verhindert. In einem solchen Fall bemüht sich der
Bundesrat, die Verletzung von Völkerrecht durch Massnahmen zu
verhindern, die letzten Endes der Nichtanwendung des
völkerrechtswidrigen Bundesrechts gleichkommen. Die Ergreifung
solcher vorläufiger Massnahmen kommt hauptsächlich dann in Frage,
wenn die Anwendung eines neuen Staatsvertrages im Widerspruch zu
geltendem Recht steht.
Dazu zwei Beispiele: (…)
(...)
Einen
Vorschlag für eine provisorische Lösung des Problems ( zusätzlicher
Absatz 4 zum Artikel ZGB 133 ) findet man auf dieser
WebSite.
#
16.04.2010 <================================================> <=> <=>
Projekt « Ponderosa-Ranch » . Eine Vision. <=>
Project « Ponderosa-Ranch » . A Vision. <=>
==
Meine Muttersprache ist die deutsche
Sprache. Es ist möglich dass meine Übersetzung in die englische
Sprache kleinere Fehler enthält. Bitte beachten Sie den
Original-Text in der deutschen Sprache.
My mother tongue is
german. It is possible that my translation to the english language
contains minor errors. Please pay attention to the original text in
the german language.
==
Erfolg haben kann man, wenn man
sich für eine Sache interessiert, etwas Lebenserfahrung hat, etwas
intelligent ist, Geduld hat, die richtigen Mittel einsetzt, die
jeweils angemessenen Vorgehensweisen wählt, die Gunst der Stunde
nützt, und konsequent auf ein Ziel zusteuert.
One can be successful, if one is
interested in a matter, has some life experience, has some
intelligence, has patience, uses the right means, selects the
appropriate procedures, benefits the right time, and constantly heads
for the target.
==
Ich würde in meinem Leben, unter
Anderem, gerne noch ein grosses Projekt realisieren dem ich den
vorläufigen Namen « Ponderosa-Ranch » geben würde.
I
would like to realise in my life, among other things, a big project
to which I would give the provisional name
« Ponderosa-Ranch ».
==
Es wäre das Land
mehrerer Bauernhöfe sowie auch angrenzendes Bauland zu kaufen,
vorausgesetzt dass alles Land zusammen in passende Zonen umgezont
( Richtplan ) und ein privater Gestaltungsplan gutgeheissen
würde.
The country of several farmsteads would be to buy, as
well as adjacent building land, provided that all the land together
is in an appropriate legal zone ( structure plan ) and a
private design plan would be approved.
==
Auf diesem
Land soll eine lockere Mischung aus Landwirtschaft, Naturpark und
einfacheren Unterkünften entstehen, welche sowohl normale
Landwirtschaft aber auch Vielfalt an Pflanzen und Tieren, moderne
Technik, sowie die Lebens- und Freizeitgestaltung von Menschen
sinnvoll unter einen Hut bringen würde.
On this land, a loose
mixture of agriculture, wildlive park and simpler accommodations
should be created, which would bring both normal farming but also
diversity of plants and animals, modern technology, and also living
and leisure activities of peoples, useful under one roof.
==
Ich
denke an normale Landwirtschaft auf den Bauernhöfen, an viele
Schrebergärten, an Land das reserviert und geschützt ist für
Pflanzen und Tiere, an die Haltung diverser Tierarten, an viele
Pflanzenarten, an Förderung seltener Pflanzen und Tiere, an Solar-
und Biogas-Anlagen usw. .
I think of normal agriculture on the
farms, of many allotment gardens, of land which is reserved and
protected for plants and animals, of husbandry of various animal
species, of many species of plants, of support of rare plants and
animals, of solar- and biogas-constructions, etc. .
==
Einfachere
Unterkünfte würden es nicht so begüterten Familien, würden es
Alleinerziehenden mit Kindern, würden es auch älteren Personen
ermöglichen, ihre Wochenenden- und Ferien-Freizeit in einer
naturnahen und schönen Umgebung zu verbringen, dort auf Wunsch auch
mithelfen zu können, dort allenfalls auch sinnvolle Beschäftigung
zu finden.
Simpler houses would make it possible to not
affluent families, to single parents with children, also to older
peoples, to spend their weekends and vacation times in a natural and
beautiful surrounding, where they on request could help, where they
also could find meaningful employment.
==
Da ich selbst
geh-behindert bin, denke ich dabei natürlich auch etwas an
behinderte Personen.
Because I am handicapped ( difficulty
in walking ), I am thinking, of course, somewhat to handicapped
persons.
==
Eine eigene Schmalspur-Eisenbahn
( Plangenehmigungsverfahren durch das Bundesamt für Verkehr ),
ohne Oberleitung, hybrid- oder dampf-betrieben, welche auch über
rollstuhlgängige Passagierwagen verfügt, soll landschaftlich schön
eingebettet von einem Mini-Bahnhof zum nächsten Mini-Bahnhof durch
das ganze Gelände führen.
A own narrow gauge railway ( needs
approval by the Federal Office of Transport ), without overhead
contact line, hybrid-or steam-operated, which also has
wheelchair-accessible passenger cars, should nice embedded in the
landscape, navigate from one mini-station to the next mini-station
through the whole site.
==
Mit dieser Eisenbahn würden
Personen- und Gütertransporte sowie Vergnügungsfahrten für
Besuchergruppen durchgeführt.
This railway would be used for
passenger and freight transports, as well as pleasure trips for
groups of visitors.
==
Das ganze Projekt soll ohne
jegliche Kredite finanziert werden.
The whole project should
be financed without any credit.
==
Der ganze Betrieb
soll nach der Fertigstellung für die Zukunft dann energietechnisch
und finanziell selbsttragend sein.
Concerning energy and
finance, after the completion, the whole corporation should be
self-supporting.
==
Für einen grossen Teil der
Projektdurchführung würde eine Mann- bzw. Frau-schaft von
pensionierten Fachleuten aus allen nötigen Gebieten zusammengebracht
: Projektorganisazion und Controlling, Juristen, Finanzen, Technik,
Raumplanung, Architekten, Gartenbauer, Bauern, usw. , berufs- und
lebenserfahrene Personen die ihr Wissen, ihr Können und ihre
Begeisterung einbringen wollen.
For a large part of the
implementation of the project, a team of retired men and women,
professionals in all necessary areas, would brought together :
Project organisation and controlling, law, finance, engineering,
spatial planning, architects, horticulturists, farmers, etc.,
professional and experienced peoples which like to bring in their
knowledge, their skill and their enthusiasm.
==
Es
ginge nicht darum, viel Geld zu verlochen, sondern mit einer
profesionellen Projektorganisazion und einer professionellen
Projektleitung ein grosses Projekt erfolgreich durchzuziehen um etwas
aussergewöhnliches und zukunftsweisendes zu schaffen.
It
would not be the target to lose lot of money, but to successfully
manage a large project with a professional project organisation and a
professional project management, in order to create something
extraordinary and pioneering.
==
Das gäbe zwar viel,
viel Arbeit, wäre aber auch sehr interessant.
That would
require very much of work, but also would be very
interesting.
==
Keinen Platz in diesem Projekt hätten
Personen die nur Geld erhalten wollen, viel bla bla bla machen, aber
nicht gescheites liefern.
Peoples which just make a lot of
blah, blah, blah, which just want to get money, which not deliver
something useful, would have no place in this project.
==
Im
Jahr 1985 erhielt ich am Neu-Technikum in Buchs ( SG ) das
Diplom Elektronik-Ingenieur HTL, hatte seither mit Elektronik kaum
mehr etwas zu tun, machte aber berufliche Erfahrungen auf
verschiedenen Gebieten.
In the year 1985 I received on the
new-technical-school in Buchs ( Canton SG ) the diploma
electronics engineer HTL ( Higher Technical Academy ),
since then had hardly anything to do with electronics, but made
occupational experiences in different fields.
==
Das
ingenieurhafte Vorgehen, zuerst eine Situazion zu analysieren, dann
zu schauen was ist möglich, und dann das Angestrebte mit den nötigen
Mitteln und der nötigen Hartnäckigkeit um- und durchzusetzen, kam
und kommt mir bei diesem Sorgerechts-Prozess zu Gute.
The
approach of an engineer, first to analyse a situation, then to look
what is possible, and then to enforce the achievement of the target
with the necessary means and the necessary tenacity, also was and is
useful on this lawsuit concerning custody.
==
Ich denke
dass ich die Fähigkeit hätte, mit einer guten Mannschaft zusammen
das Projekt « Ponderosa-Ranch » erfolgreich
durchzuführen.
I think that I, together with a good team,
would have the ability to successfully perform the project
« Ponderosa-Ranch ».
==
Ein ähnliches
Vorhaben in kleinerem, privatem Rahmen zu realisieren, - ein
hübsches Haus mit grossem Garten - , würde mir auch gefallen.
Am liebsten würde ich dies aber als Teilprojekt des grösseren
Projekts, miteinander und örtlich nebeneinander, aber finanziell
voneinander klar getrennt, realisieren.
To realise a similar
project in a smaller, private compass - a nice house with large
garden - I also would like. But best I would like to realise this as
part of the larger project, together and local side by side, but
clearly separated from each other financially.
==
Es
wäre schön, ab und zu das rhythmische Zischen einer Dampflokomotive
zu hören und fröhliche Personen vorbeifahren zu sehen.
It
would be nice to hear from time to time the rhythmic hiss of a steam
locomotive and to see happy people driving past.
==
Möglicherweise kennt der/die eine
oder andere Leser/in dieses Gedicht des deutschen Dichters Theodor
Fontane welches hier auszugsweise wiedergegeben wird :
Maybe
the one or the other reader knows this poem from the german poet
Theodor Fontane which is rendered here partly :
Herr von
Ribbeck auf Ribbeck im Havelland, ein Birnbaum in seinem Garten
stand, und kam die goldene Herbsteszeit, und die Birnen
leuchteten weit und breit, da stopfte, wenn's Mittag vom Turme
scholl, der von Ribbeck sich beide Taschen voll, und kam in
Pantinen ein Junge daher, so rief er: «Junge, wiste ne Beer?» Und
kam ein Mädel, so rief er: «Lütt Dirn, kumm man röwer, ick
hebb ne Birn!»
Mister Ribbeck at ((Castle)) Ribbeck in the
Havel-land, a pear tree in his garden has grown, and came the
golden autumn time, and the bulbs shone far and wide, then
stuffed, when it tolled midday from the tower, Mister Ribbeck both
his pockets full, and came in clogs a boy from somewhere, he
shouted, « Boy, you want a pear ? » And came a girl ,
he called : « Honest maid, come over here, I have a pear
! »
So ging es viele Jahre, bis lobesam der von
Ribbeck auf Ribbeck zu sterben kam. Er fühlte sein Ende, 's war
Herbsteszeit, wieder lachten die Birnen weit und breit; da
sagte von Ribbeck: «Ich scheide nun ab. Legt mir eine Birne mit
ins Grab.»
So it happend many years, until vowed Mister
Ribbeck at ((Castle)) Ribbeck came to die. He felt his end, it was
autumn-time, again pears laughed far and wide; then Mister
Ribbeck said: « I am now departing. Lay a pear in my
grave. »
( )
Und die Jahre gehen wohl auf und
ab, längst wölbt sich ein Birnbaum über dem Grab, und in der
goldenen Herbsteszeit leuchtet's wieder weit und breit. Und
kommt ein Jung übern Kirchhof her, so flüstert's im Baume;
«Wiste ne Beer?» Und kommt ein Mädel, so flüstert's: «Lütt
Dirn, kumm man röwer, ick gew di ne Birn.»
And the years
go well up and down, long ago a pear tree arching over the
grave, and in the golden autumn-time it shines again far and
wide. And if a boy walks over the graveyard, it whispers in the
tree; « You want a pear ? » And if a girl comes, it
whispers,« Honest maid, come over here, I give you a pear. »
So spendet Segen noch immer die Hand des von Ribbeck auf
Ribbeck im Havelland.
This way donate benefactions still the
hand from Mister Ribbeck at Ribbeck in the Havel-land.
==
Wenn
man ein so grosses Projekt realisieren möchte, ist es von Vorteil
wenn man Handlungsfreiheit hat und nicht hundert Köche ( bzw.
Teilhaber ) dreinreden können. Sonst wird man nie fertig und /
oder, es gibt nichts gescheites.
If one wants to realise such
a large project, it is advantageous if one has freedom of action and
not one hundred cooks ( or partners ) can interfere.
Otherwise, the matter will never be finished and / or, it will be
nothing clever.
==
Wenn die Sache mal realisiert ist,
kleinere Fehler noch korrigiert wurden, alles sich einigermassen
eingespielt hat und gut funkzioniert, sollte die rechtliche Struktur
des Betriebs dann auf Langfristigkeit ausgerichtet werden.
If
the matter is realised, minor errors have been corrected, for
everything the rules are quite clear, and everything works quite
well, the legal structure of the corporation should be aligned to the
long term.
==
Geeignet dafür wäre möglicherweise die
rechtliche Struktur einer Stiftung, während der Realisierungsphase
mit der minimalen Anzahl, danach mit einer grösseren Anzahl
Stiftungsräte.
Suitable for this would probably be the legal
structure of a foundation, during the implementation phase with the
minimum number, then with a larger number of members of the council
of the foundation.
==
Die Realisierung dieses Projekts
würde es mir auch ermöglichen, unserer Tochter berufliche
Möglichkeiten zu eröffnen.
The realisation of this project
would also allow me to open up career opportunities for our
daughter.
==
In der Natur und mit der Natur zu
arbeiten, gefällt ihr.
She likes working in nature and with
the nature.
==
Ob sie dann dort arbeiten möchte oder
beruflich etwas ganz anderes tun will, das wäre dann allerdings ihre
eigene Entscheidung.
Whether she would want to work there or
if she occupational would do something completely different, that
would be, however, her own decision.
==
Gesucht werden
Sponsoren ...
I'm looking for sponsors ...
==
Dass
die finanziellen Mittel zusammenkommen um meine Vision realisieren zu
können, scheint fast unmöglich zu sein, wahrscheinlich sterbe ich
an Altersschwäche bevor ich diese Vision verwirklichen könnte.
That
the financial resources could be found to realise my vision seems to
be almost impossible, I probably die of old age before I could
realise that vision.
==
Als ich vor ein paar Jahren
nicht akzeptierte wie in diesem Land mit Menschen umgegangen wird und
den Entschluss fasste, mein Sorge- und Erziehungsrecht mit
juristischen Mitteln durchzusetzen um damit auch die rechtliche
Situazion anderer Leute zu verbessern, schien dies auch fast
unmöglich zu sein.
When I a few years back not accepted how
in this country peoples are dealt badly and I took the decision to
put through my custody and education right by legal means, in order
to improve the legal situation of other peoples too, this also seemed
to be almost impossible.
==
==
Dieses Bild zeigt den Balkon
meiner Mietwohnung, im August 2009. Ich hatte Salatgurken, Tomaten
und Blumen. Leider habe ich nicht mehr Platz.
This picture
shows the balkony of my flat, in august 2009. I had cucumbers,
tomatoes and flowers. Unfortunately there's not more
space.
#
16.04.2010 <================================================> <=> <=>
Informazion und Beschwerde an das Ministerkomitee <=> des
Europarats <=> Information and Complaint to the Commitee of
Ministers <=> of the Council of Europe
((
Im Brief den ich nach Strassburg sandte, waren leider ein paar
Schreibfehler vorhanden, insbesondere Verwechslungen von CPHR mit
ECHR, diese sind hier korrigiert. )) (( In the letter which I sent
to Strasbourg, unfortunately some write-errors were included,
especially confusions of CPHR and ECHR, these are corrected here.
))
Uster ( Schweiz ) 13. April 2010 Uster
( Switzerland ) 13 April 2010
An den Generalsekretär des
Europarates Europarat F-67075 STRASBOURG CEDEX
To
the Secretary General of the Council of Europe Council of
Europe F-67075 STRASBOURG CEDEX
INFORMATION UND
BESCHWERDE INFORMATION AND COMPLAINT
an das Ministerkomitee
des Europarats to the Committee of Ministers of the Council of
Europe
DER INFORMANT , THE INFORMANT , DER
BESCHWERDEFÜHRER , THE COMPLAINANT
DIE HOHE
VERTRAG-SCHLIESSENDE PARTEI / THE HIGH CONTRACTING PARTY
Der
Staat gegen den die Beschwerde gerichtet ist / The name of the
State against which the complaint is directed : Schweiz /
Switzerland
==
Meine Muttersprache ist die deutsche
Sprache. Es ist möglich dass meine Übersetzung in die englische
Sprache kleinere Fehler enthält. Bitte beachten Sie den
Original-Text in der deutschen Sprache.
My mother tongue is
german. It is possible that my translation to the english language
contains minor errors. Please pay attention to the original text in
the german language.
Am 2. März 1973
veröffentlichte das schweizer Bundesgericht ein Urteil ( BGE 99
Ib 39 ) in welchem folgender Grundsatz enthalten war : Wenn
ein ( neueres ) Bundesgesetz einem ( älteren )
Staatsvertrag widerspricht und der Gesetzgeber ausdrücklich den
Widerspruch zwischen Staatsvertrag und innerstaatlicher Norm in Kauf
genommen hat, so ist das Bundesgericht an das Bundesgesetz
gebunden. Dieses Urteil wurde in der Schweiz als
« Schubert-Urteil » bekannt, da ein Mann aus Österreich
mit dem Namen Schubert Kläger war. Dieser Grundsatz den das
Bundesgericht in diesem Urteil aufstellte, wird seit dem als
« Schubert-Praxis » bezeichnet.
On 2 March 1973
the Swiss Federal Court issued a judgement ( BGE 99 Ib 39 )
in which the following principle was included : If a ( newer )
federal law contradicts an ( older ) treaty and the legislator has
expressly accepted the contradiction between the treaty and the
national law, the Federal Court is tied to the federal law. This
ruling became known in Switzerland as the « Schubert-judgement »
because a man from Austria named Schubert was the plaintiff. This
principle which the Federal Court in that case established, since
then is denoted as « Schubert-practice ».
==
Dieser
Grundsatz wurde allerdings schon im Urteil 94 I 669 des
Bundesgerichts vom 22. November 1968 angewendet ( Erwägung
6a ).
( http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-leitentscheide1954.htm
, « Index BGE ab 80 » , 94 , I , 669 ).
Deswegen müsste diese Praxis des Bundesgerichts eher
« Frigerio-Praxis » heissen.
This principle,
however, was already applied in the federal court judgement 94 I 669
of 22 November 1968 ( consideration 6a ).
( http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-leitentscheide1954.htm
, « Index BGE ab 80 » , 94 , I , 669 ).
Because of this, this practice of the Federal Court rather ought to
be called « Frigerio-practice ».
==
Im Jahr
1974 trat in der Schweiz die Konvenzion zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten, bzw. die Europäische
Menschenrechts-Konvenzion ( EMRK ) in Kraft.
In the
year 1974, in Switzerland, the Convention for the Protection of Human
Rights and Fundamental Freedoms, respectively the European Convention
on Human Rights ( CPHR ) came into force.
==
Im
Jahr 1988 trat in der Schweiz das ( Zusatz- ) Protokoll Nr.
7 zur EMRK in Kraft.
In the year 1988, in Switzerland, the
( additional- ) protocol No. 7 to the CPHR came into
force.
==
Am 26. April 1989 veröffentlichten das
schweizer Bundesamt für Justiz und die schweizer Direktion für
Völkerrecht gemeinsam ein Dokument in deutscher und französischer
Sprache, betreffend « Verhältnis zwischen Völkerrecht und
Landesrecht im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung. Rechtliche
Grundlagen und Konsequenzen des Vorrangs des Völkerrechts. »
( http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/53/53.54.html ).
On
26 April 1989, the Swiss Federal Office of Justice and the Swiss
Directorate of International Law published together a document in
german and french about the « Relationship between
international law and state law under the swiss legal order. Legal
basis and consequences of the primacy of international law. »
( http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/53/53.54.html ).
==
In
diesem Dokument wurden alle juristischen Aspekte bezüglich dem
Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, wurden die
Auswirkungen des Völkerrechts auf das Landesrecht, wurden die
Auswirkungen des Völkerrechts auf die Gesetzgebung, sehr ausführlich
und gut verständlich dargelegt, in Bezug auf den absehbar im Jahr
1990 in Kraft tretenden Staatsvertrag « Wiener Übereinkommen
über das Recht der Verträge ».
In this document, all
legal aspects regarding the relationship between international law
and natonal law, the impact of international law on the state law,
the impact of international law on legislation, were very detailed
and easily understandable set out, in relation to the foreseeable in
the year 1990 in force coming treaty, « The Vienna Convention
on the Law of Treaties »
==
Im Jahr 1990 trat in
der Schweiz der Staatsvertrag « Wiener Übereinkommen über das
Recht der Verträge » in Kraft. Dieser Staatsvertrag enthält
zwei ganz wesentliche Bestimmungen : Art. 26 Pacta sunt servanda
: Ist ein (( Staats- )) Vertrag in Kraft, so bindet er die
Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Art. 27 Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen :
Eine Vertragspartei kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht
berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen.
In
the year 1990, in Switzerland, the treaty, « The Vienna
Convention on the Law of Treaties » came into force. This
treaty contains two very important rules : Article 26 Pacta sunt
servanda : If a treaty is in force, it's binding the contracting
parties and is to fulfil in good faith. Article 27 National law
and observance of contracts : A contracting party may not invoke on
provisions of its national law to justify the non-fulfilment of a
treaty.
==
Ab dem Jahr 1990 war es also ganz klar,
bestand kein Zweifel darüber, dass staatsrechtliche Verträge welche
das schweizer Volk in Abstimmungen angenommen hatte und welche
deshalb in der Schweiz in Kraft traten, eingehalten werden müssten,
auch die EMRK.
Since the year 1990 it was quite clear, there
was no doubt, that treaties which the Swiss habitants had accepted on
votings, and which therefore in Switzerland came into force, ought to
be respected, including the CPHR.
==
Im September 1992
trat in der Schweiz der Staatsvertrag «Internationaler Pakt über
bürgerliche und politische Rechte», der sogenannte UNO-Pakt-2 in
Kraft.
In September 1992, in Switzerland, the treaty,
« International Pact on Civil and Political Rights » the
so-called UN-Pact-2, came into force.
==
In einem
Gutachten der Direktion für Völkerrecht ( VPB 60.136 )
vom 11. November 1995,
http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/60/60.136.html , ist festgehalten
: « Nach der heute vorherrschenden Auffassung geht älteres
Staatsvertragsrecht grundsätzlich auch dem jüngeren
Bundesgesetzesrecht vor ( gemäss dem Grundsatz «Völkerrecht
bricht Landesrecht» ). Das bedeutet unter anderem, dass ein
Land seine völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht einfach durch den
späteren Erlass von landesrechtlichen Bestimmungen umgehen kann.
»
In a experts' report of the Directorate of International
Law ( VPB 60.136 ) of 11 November 1995,
http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/60/60.136.html , is stated
: « The prevailing conception today is, that older treaty
law on principle has primacy to the younger federal law too
( according to the principle of « international law breaks
national law » ). This means, among other things, that a
country cannot obviate its obligations under international law simply
by later enacting national law.
==
Der Staatsvertrag
«Übereinkommen über die Rechte des Kindes», bzw. die
UN-Kinderrechts-Konvenzion ( UN-KRK ), trat im März 1997
in der Schweiz in Kraft.
In March 1997, in Switzerland, the
treaty « Convention on the Rights of the Child »,
respectively the UN-Convention on the Rights of the Child ( CRC ),
came into force.
==
In Deutschland trat am 1. Juli 1998
die rechtliche Regelung in Kraft welche den Grundsatz des gemeinsamen
Sorgerechts bei Ehescheidungen verankerte.
In Germany, on 1
July 1998, the legal provision which anchored the principle of joint
custody on divorces, came into force.
==
Am 1. Januar
2000 trat in der Schweiz das derzeitige Scheidungrecht in Kraft.
On
1 January 2000, in Switzerland, the current divorce law came in
force.
==
Obwohl die « Schubert-Praxis »
spätestens ab dem Inkrafttreten des Staatsvertrags « Wiener
Übereinkommen über das Recht der Verträge » nicht mehr hätte
angewendet werden dürfen, wird in der Schweiz trotzdem weiter danach
gehandelt, urteilen schweizer Gerichte weiter nach dieser
Praxis.
Although the « Schubert-practice » at the
latest since the entry into force of the treaty « The Vienna
Convention on the Law of Treaties » should not have been
applied, Switzerland regardless continues to act in that way, swiss
courts continue to follow this practice.
==
Etwas
positives kann man doch sagen : Ein Parlamentarier der
Schweizerischen Volkspartei SVP hatte verlangt, dass die sogenannte
« Schubert-Praxis » als Artikel in die schweizer
Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Der Nazionalrat lehnte dies
aber am 3. März 2010 massiv mit 114 gegen 53 Stimmen ab.
Something
positive can be said though : A member of the Swiss Parliament of the
« Schweizerische Volkspartei SVP » (( Swiss People's
Party )) had demanded that the so-called « Schubert-practice »
should be included in the swiss Federal Constitution. But the
National Council rejected this on 3 March 2010 with a massive 114
votes to 53.
==
Am 9. März 2010 veröffentlichte das
Eidgenössische Justiz- und Polizidepartement ( EJPD ) eine
Medienmitteilung
( http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2010/2010-03-09.html ) betreffend
einem vom Bundesrat am 5. März 2010 verabschiedeten Bericht. In
dieser Medienmitteilung wird die Ansicht des Bundesrats bezüglich
dem Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht bekanntgegeben. Es
ist enthalten :
On 9 March 2010 the Swiss Federal Department
of Justice and Police ( EJPD ) published a media release
( http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2010/2010-03-09.html ) concerning
a report which was approved by the Federal Council on 5 March
2010. In this release, the view of the Federal Council is
announced, regarding the relationship between international law and
state law. It includes :
==
« Die geltende Regelung
des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht hat sich
grundsätzlich bewährt. (...) Die Schweiz gehört zu den
Staaten mit einer monistischen Tradition: Das Völkerrecht gilt
unmittelbar innerstaatlich und ist direkt anwendbar, wenn es genügend
präzis ist. Grundsätzlich geht das Völkerrecht dem Landesrecht
vor, soweit nicht Grundprinzipien der Verfassung oder Kerngehalte der
Grundrechte tangiert sind. Weicht der Gesetzgeber bewusst vom
Völkerrecht ab, ist das Bundesgericht an diesen Entscheid gebunden
(sog. Schubert-Praxis). Eine Ausnahme besteht bei internationalen
Grundrechtsnormen, wie sie sich insbesondere in der EMRK finden.
Generell sollen Konflikte durch eine völkerrechtskonforme Auslegung
des Landesrechts möglichst vermieden werden.
Kein Wechsel zum
Dualismus Eine Abkehr von dieser bewährten Ordnung brächte keine
greifbaren Vorteile. Ein Wechsel zum dualistischen System, wo
Völkerrecht in Landesrecht transformiert werden muss, um
innerstaatlich zu gelten, würde die Schweiz nicht von der Pflicht
entbinden, internationale Verpflichtungen einzuhalten. »
« The
applicable rule of the relationship between international law and
state law has proven itself in principle. (...) Switzerland
belongs to the states with a monistic tradition : International
law is directly applicable nationally and is directly applicable if
it has sufficient precision. Principally international law has
primacy to the state law, unless basic principles of the Constitution
or core contents of fundamental rights are concerned. If the
legislator conscious abberrates from international law, the Federal
Court is bound to this decision ( known as Schubert-practice ).
An exception exists for basic international legal norms, as they are
found especially in the CPHR. In general, conflicts should be avoided
by an interpretation of domestic law which is conform to
international law.
No change to the dualism Turning away
from this proven order would bring no tangible benefits. A change to
the dualistic system, where international law has to be transformed
into national law, would not dispense Switzerland from the duty to
comply with international obligations. »
==
In
dieser Pressemitteilung wird zwar bekanntgegeben, dass Völkerrecht
grundsätzlich dem Landesrecht vorgehen soll. Gleichzeitig wird aber
auch bekanntgegeben, die geltende Regelung des Verhältnisses von
Völkerrecht und Landesrecht habe sich grundsätzlich bewährt. Diese
geltende Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht
besteht unter anderem darin, dass die « Schubert-Praxis »
spätestens seit dem Jahr 1990 als der Staatsvertrag « Wiener
Übereinkommen über das Recht der Verträge » in der Schweiz
in Kraft trat, völkerrechtswidrig angewendet wird.
In this
press release is indeed announced that international law generally
should have primacy to the state law. Contemporary is also announced
that the current regulation of the relationship between international
law and state law had proved fundamentally. This established
regulation of the relationship between international law and state
law consists of, among others, that the « Schubert-practice »,
at least since the year 1990, as « The Vienna Convention on the
Law of Treaties » in Switzerland came into force, is utilised
adversely to international law.
==
Die Schweiz hält
sich nur dann an Völkerrecht, wenn eher unwichtige Angelegenheiten
oder die Grundrechte der EMRK ( Recht auf Leben, Verbot der
Folter, ... ) betroffen sind. Wenn es um andere Angelegenheiten
geht, wird die Anwendung von Völkerrecht so weit wie möglich
verweigert. Dies ist die schweizer Regelung des Verhältnisses von
Völkerrecht und Landesrecht, diese Regelung wird vom schweizer
Bundesrat offensichtlich für gut befunden. Auch schweizer
Gerichte bemühen sich sehr, die Anwendung von Völkerrecht zu
verhindern. Beispielsweise hat das Obergericht des Kantons Zürich in
meinem Scheidungsprozess, im Urteil LC060073 im Jahr 2007 folgendes
geschrieben :
« Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass
Art. 5 und 18 CRC nicht direkt anwendbar sind und sich somit daraus
keine gesetzliche Grundlage für die Anordnung der gemeinsamen
elterlichen Sorge ableiten lässt. Ebenso verhält es sich mit den
vom Beschwerdeführer zitierten Bestimmungen der EMRK sowie der
Bundesverfassung, aus welchen sich kein direkter Anspruch ableiten
lässt und welche auch keinen direkten Zusammenhang mit der Regelung
der Elternrechte im Falle einer Scheidung aufweisen. »
Switzerland
observes international law only, if rather unimportant matters or the
basic rights of the CPHR ( right to live, prohibition of
torture, ... ) are concerned. When other matters are concerned,
the usage of international law is refused as far as possible. This is
the swiss regulation of the relationship between international law
and national law, this regulation obviously is esteemed as good by
the swiss Federal Council. Even swiss courts make every endeavor
to refuse the application of international law. For example, in my
divorce proceedings, the Court of the Canton of Zurich has written,
in the judgement LC060073 in the year 2007 :
« In
summary consequently is to conclude, that Article 5 and 18 CRC are
not directly applicable and therefore therefrom no statutory basis
for a regulation of joint parental authority can be deduced. The same
is true with the provisions, cited by the complainant, of the CPHR
and the Federal Constitution, from which can be concluded no direct
claim and which also have no direct connection with the regulation of
parental rights in cases of divorce. »
==
Der
Zweck dieser Argumentation war anzunehmenderweise, die von mir
bereits bei Prozessbeginn angekündigte Individualbeschwerde zu
verhindern.
Assumingly the purpose of this argument was to
hinder the individual complaint which I announced at the start of the
suit at law.
Am Anfang
des Monats Februar dieses Jahres sandte ich einen Brief an die
Mitglieder des Ministerkomitees des Europarats, bezüglich der am 18.
und 19. Februar 2010 in Interlaken in der Schweiz stattfindenden
Konferenz zur Reform des EGMR. Möglicherweise habe ich mit meinem
Brief nur auf verschiedenes hingewiesen, was das Ministerkomitee
ohnehin schon beabsichtigte. Wenn ich die Interlaken-Erklärung lese,
habe ich aber doch etwas den Eindruck, dass das Ministerkomitee
meinen Brief erhalten hat.
At the beginning of February this
year, I sent a letter to the members of the Committee of Ministers of
the Council of Europe, regarding the conference on reform of the ECHR
on 18th and 19th February 2010 in Interlaken in switzerland. Maybe
I adverted in my letter just on various things, which the Committee
of Ministers intended to do already. But when I read the Interlaken
Declaration, I have somewhat the impression that the Committee of
Ministers has received my letter.
==
Werden in der
Schweiz Ehen geschieden und sind dabei Kinder betroffen, macht das
schweizerische Gesetz es Frauen sehr einfach, Vätern das Sorgerecht
und das Erziehungsrecht durch ein Gericht entziehen zu lassen. Diese
gesetzliche Regelung des Sorgerechts bei Ehescheidungen wird seit
vielen Jahren kritisiert. Mitte März 2006 sagte der frühere
schweizer Justizminister Herr Blocher : Das Scheidungsrecht werde
heftig und zu Recht kritisiert, obwohl es erst seit Januar 2000 in
Kraft sei. Vorallem bei der Frage des gemeinsamen Sorgerechts für
Kinder gebe es ernsthafte Probleme zu lösen. ( Zeitungsartikel im «
Zürcher Oberländer », vom 16. März 2006 ).
When in
Switzerland marriages are divorced and children are affected, the
swiss law makes it very easy for women, to deprive the fathers
custody and his right for education, by a court. This statutory
regulation of child custody in divorce cases has been criticized for
many years. In mid-March 2006, the former Swiss Minister of Justice,
Mr. Blocher said : The divorce law is heavily and rightly criticized,
even though it exists only since January 2000. Especially on the
issue of joint custody of children there are serious problems to
solve. ( Newspaper article in the « Zürcher Oberländer »,
dated 16 March 2006 ).
==
Am 3. Dezember 2009
veröffentlichte der EGMR das Urteil «Zaunegger gegen Deutschland»,
Beschwerde-Nr. 22028/04 . Dieses Urteil enthält grundlegende
Aussagen bezüglich der Regelung des Sorgerechts durch Gerichte.
Dieses Urteil zeigt deutlich, dass in der Schweiz bei
Gerichtsverfahren bezüglich Ehescheidungen, nicht in allen Fällen,
aber sehr oft, gegen Artikel 14 der EMRK verstossen wird. Pro Jahr
werden in der Schweiz etwa 3'500 bis 4'500 Vätern deren Sorgerecht
und deren Erziehungsrecht EMRK-widrig entzogen. Davon sind jährlich
über 6'000 Kinder betroffen.
On 3 December 2009 the ECHR
published the verdict « Zaunegger against Germany »,
Complaint-No. 22028/04. This court ruling contains basic statements
about the provision of custody by the courts. This court ruling
clearly shows that in Switzerland, court procedures with regard to
divorce proceedings, are, not in all cases, but very often, contrary
to Article 14 of the CPHR. Per year in Switzerland custodys and
educational rights of about 3,500 to 4,500 fathers are
CPHR-unlawfully deprived. Of these, about 6,000 children are affected
annually.
==
Ich engagiere mich stark dafür dass das
schweizerische Scheidungsrecht möglichst bald geändert wird, damit
möglichst viele Väter und Kinder, auch nach einer Ehescheidung,
trotzdem ein einigermassen normales Familienleben führen können.
Ende Januar 2008 habe ich beim EGMR die Beschwerde 4959/08
eingereicht, diese ist noch pendent. Die ganze Beschwerde kann man
auf meiner Website «www.trennung-scheidung-kinder.ch», auf der
Unter-Seite Archiv_H , in deutscher Sprache lesen.
I am
strongly involved that the swiss divorce law will be changed as soon
as possible so that as many fathers and children, even after a
divorce, can still bear a somewhat normal family life. End of January
2008 I had filed to the ECHR the complaint 4959/08, which is still
pending. The whole complaint can be read on my website
«www.trennung-scheidung-kinder.ch» on the sub-page « Archiv_H »
, in german language.
==
Am 27. Februar 2010 sandte ich
einen Brief an den schweizer Bundesrat, diesen Brief können Sie auf
meiner WebSite in deutscher Sprache lesen.
In diesem Brief
wies ich unter anderem darauf hin :
- dass das Urteil
« Zaunegger gegen Deutschland » seit knapp drei Monaten
bekannt ist, dass dieses Urteil in der Schweiz allerdings noch keine
Auswirkung gezeigt hat.
- dass Artikel 165 der
Bundesverfassung es jedem Rat ermöglicht, Bestimmungen des
schweizerischen Bundesgesetzes sofort zu ändern.
- dass auf
meiner WebSite ein Vorschlag enthalten ist, wie man das Problem mit
der schweizerischen Sorgerechtsregelung mit einem zusätzlichen
Absatz 4 zum Artikel 133 ( provisorisch ) beseitigen
könnte, diese Lösung würde es denjenigen Vätern denen ihr
Sorgerecht EMRK-widrig entzogen wurde, auch ermöglichen, ihr
Sorgerecht wieder zu erlangen.
- dass die Zusammenarbeit mit
dem Ministerkomitee des Europarats, der Bundesrätin Widmer-Schlumpf
in diesem Fall wohl leicht fallen sollte, da die derzeitige
Präsidentin des Ministerkomitees des Europarats, Frau Bundesrätin
Calmy-Rey, ja im gleichen Haus arbeitet und wöchentlich auch an der
Bundesratssitzung teilnimmt.
- da Frau Calmy-Rey derzeit auch
Präsidentin des Ministerkomitees des Europarats ist, dürfe wohl
davon ausgegangen werden, dass sie Frau Widmer-Schlumpf als
Vorsteherin des EJPD selbstverständlich massiv dazu dränge, die
durch die schweizer Justiz gestützt auf Artikel ZGB 133 verübten
täglichen EMRK-Verletzungen, sofort abzustellen.
- dass ich
erwarte dass das Problem mit der Sorgerechtsregelung durch eine
kleine Änderung des ZGB beseitigt wird.
- dass ich dem
Ministerkomitee des Europarats eine Mitteilung ( Beschwerde )
sende, falls diese Änderung bis am 20. März dieses Jahres nicht
erfolgt sein sollte.
On 27 February 2010 I sent a
letter to the Swiss Federal Council, you can read this letter on my
website in german language.
In this letter I pointed out,
among other things :
- that the verdict « Zaunegger
against Germany » is known for almost three months, that this
judgement in Switzerland however has still shown no effect.
-
that article 165 of the Federal Constitution allows it to each
Council, to amend provisions of the swiss Federal Law immediately.
-
that there is a proposal included on my website, as one might
eliminate the problem with the swiss custody provision with an
additional paragraph 4 to the Article 133 ( provisional ),
this solution would also allow those fathers which had their child
custodies CPHR-adversely deprived, to regain their child
custodies.
- that the cooperation of the Federal Councillor
Mrs. Widmer-Schlumpf with the Committee of Ministers in this case
should be rather easy, because the current madam president of the
Committee of Ministers, the Federal Councillor Mrs. Calmy-Rey, works
in the same house and weekly participates in the Federal Council
meeting.
- because Mrs. Calmy-Rey is currently also madam
president of the Committee of Ministers, it may be assumed that she
urges massively Mrs. Widmer-Schlumpf, which is the provost of the
EJPD, to terminate immediately the daily CPHR violations, supported
on the swiss Article 133 ZGB ( Zivilgesetzbuch, Civil Code ).
-
that I expect that the problem with the custody provision will be
remedied by a small amendment to the Civil Code.
- that I send
the Committee of Ministers an impartation ( complaint ), if
the change until 20 March of this year is not done.
==
Mit
Brief vom 12. März erhielt ich von der Vorstehering des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Frau
Widmer-Schlumpf folgende schriftliche Antwort :
By letter
dated 12 March I received a written reply from the provost of the
Federal Department of Justice and Police, Mrs. Widmer-Schlumpf
:
==
««««« »»»»»
Sehr geehrter Herr
Blunier
Für Ihre Zuschrift vom 27. Februar danke ich Ihnen.
Sie gehen darin auf das Thema Sorgerecht ein, zu dem der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall «Zaunegger gegen
Deutschland» Ende 2009 einen wegweisenden Entscheid fällte.
Das
von Ihnen erwähnte Urteil bedeutet in der Tat eine Absage an den
Vorrang der Mutter bezüglich Sorgerecht nach der Scheidung: Vater
und Mutter müssen gleich behandelt werden. Will die Schweiz nicht
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK verstossen, wird
sie ihre Sorgerechtsregelung EMRK-konform ausgestalten müssen.
Das
erwähnte Urteil und alle anderen relevanten Elemente werden in der
laufenden Revision, einer Teilrevision des Zivilgesetzbuchs, zu
berücksichtigen sein. Gemäss den Zielen des Bundesrats für 2010
wird der Bundesrat die Botschaft dazu im zweiten Halbjahr
verabschieden, damit sich anschliessend das Parlament mit dem
Geschäft befassen kann.
Freundliche Grüsse
Sig.
Eveline Widmer-Schlumpf
««««« »»»»»
Dear Mr.
Blunier
I thank you for your letter of 27 February. You
address the theme child custody, to which the European Court of Human
Rights ( ECHR ) in the case « Zaunegger against
Germany » made a path-breaking decision in late 2009.
The
verdict you mentioned, means in fact a cancellation of the primacy of
the mother, concerning custody after divorce. Father and mother must
be treated equally. If Switzerland does not want to impinge against
the European Convention on Human Rights CPHR, it will have to arrange
its legal provision of custody conform to the CPHR.
The
mentioned verdict and all other relevant elements will have to be
factored in the current revision, a partial revision of the Civil
Code. According to the objectives of the Federal Council for 2010,
the Federal Council will pass its message in the second half of the
year, therewith the parliament can deal with the matter
afterwards.
Kind regards
Signature Eveline
Widmer-Schlumpf
««««« »»»»»
==
Offensichtlich
ist dem Bundesrat bekannt, dass die derzeitige Regelung des
Sorgerechts gegen die EMRK verstösst. Offensichlich hat der
Bundesrat nicht die Absicht, dieses Problem sofort zu beseitigen.
Somit kann es noch mehrere Jahre dauern, bis dieser Missstand
abgestellt wird. Die Schweiz hätte zwar durchaus die Möglichkeit
das Problem sofort zu beseitigen, will sich aus irgend einem Grund
aber nicht an vertragliche Pflichten halten.
Obviously the
Federal Council is aware, that the current provision of custody
impinges against the CPHR. Obviously the Federal Council does not
intend to remedy this problem immediately. Consequently it can take
several years until this abuse will be turned off. Although
switzerland has absolutely the opportunity to immediately remedy the
problem, it does, for some reason, not want to observe contractual
obligations.
Die EMRK trat in der
Schweiz im Jahr 1974 in Kraft. Im Jahr 1988 trat in der Schweiz das
Protokoll Nr. 7 zur EMRK in Kraft. Im Jahr 1990 trat in der Schweiz
der Staatsvertrag « Wiener Übereinkommen über das Recht der
Verträge » in Kraft. Im September 1992 trat in der Schweiz der
Staatsvertrag «Internationaler Pakt über bürgerliche und
politische Rechte», der sogenannte UNO-Pakt-2 in Kraft. Der
Staatsvertrag «Übereinkommen über die Rechte des Kindes», bzw.
die UN-Kinderrechte-Konvenzion, trat im März 1997 in der Schweiz in
Kraft.
In the year 1974, in Switzerland, the CPHR came into
force. In the year 1988, in Switzerland, the protocol No. 7 to the
CPHR came into force. In the year 1990, in Switzerland, the treaty,
« The Vienna Convention on the Law of Treaties » came
into force. In September 1992, in Switzerland, the treaty,
« International Pact on Civil and Political Rights » the
so-called UN-Pact-2, came into force. In March 1997, in Switzerland,
the treaty « Convention on the Rights of the Child »,
respectively the UN-Convention on the Rights of the Child ( CRC ),
came into force.
==
Das schweizer Volk hat in mehreren
Volksabstimmungen jeweils seinen Willen bekanntgegeben dass diese
Staatsverträge in der Schweiz angewendet werden sollen. Die
Einwohner dieses Landes gingen dabei sicher davon aus, dass diese
Staatsverträge von den schweizer Behörden dann auch nach Treu und
Glauben angewendet werden.
Swiss peoples have announced in a
number of popular votes its respectively intention, that these
treaties should be applied in Switzerland. The inhabitants of this
country certainly expected, that these treaties will also be applied
in good faith by the Swiss authorities.
==
Seit 20
Jahren aber weigern sich schweizer Politiker, diese Staatsverträge
nach Treu und Glauben umzusetzen. Seit 20 Jahren betrügen schweizer
Politiker das schweizer Volk, betrügen den Europarat, betrügen
insbesondere das Ministerkomitee, betrügen die ganze Welt. Durch die
Anerkennung dieser Staatsverträge erweckt die Schweiz auf der ganzen
Welt den Eindruck, ein fortschrittliches Land zu sein welches
internazionale Verträge achtet und anwendet. Schaut man genauer hin,
merkt man, dass dies in wichtigen Angelegenheiten gar nicht
zutreffend ist, dass schweizer Politiker die Anwendung der
Bestimmungen dieser Staatsverträge vorsätzlich hintertreiben.
But
since 20 years swiss politicians refuse to implement these treaties
in good faith. Since 20 years swiss politicians deceive the swiss
people, deceive the Council of Europe, deceive in particular the
Committee of Ministers, deceive the whole world. By acknowledging
these treaties, switzerland brought to the world the impression of
being a progressive country which respects and applies international
treaties. Looking more closely, one realises, that this in important
matters is not true, that swiss politicians intentionally thwart the
application of the provisions of these treaties.
==
Wer
ein politisches Amt ausübt, darf, insbesondere in einem Land das
sich als « Demokratie » bezeichnet, sein Amt nicht dazu
missbrauchen, um grundlegende und weitreichende Leitlinien welche das
Volk beschlossen hat, unwirksam zu machen oder sogar ins Gegenteil zu
verdrehen. Speziell dann nicht wenn es um die Menschenrechte
geht.
Who exercises a political office, must not, especially
in a country that calls itself a « democracy », misuse
his office to make ineffectual fundamental and far-reaching
guidelines which were determined by the peoples, or even turning them
into its opposite. Especially not when human rights are
concerned.
==
Ich bin der Meinung dass alle Politiker
welche für diese Zustände in der Schweiz verantwortlich sind, vor
ein internazionales Strafgericht gestellt und dann ins Gefängnis
geworfen werden sollten.
My opinion is, that all politicians
who are responsible for these states in Switzerland, should be tried
to an international criminal court and then should be flinged into
prison.
==
Leider ist es so, dass gemäss dem
Staatsvertrag « Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs »
eine Strafverfolgung wegen Nicht-Befolgung von Staatsverträgen,
durch den internationalen Strafgerichtshof ( noch ) nicht möglich
ist. Ich werde mich bemühen, die verantwortlichen Personen wegen
Missbrauchs des Amtes, vor schweizer Strafgerichte zu bringen, - zu
gegebener Zeit - .
Unfortunately its this way, that under the
treaty « Roman Statute of the international criminal court »,
a criminal prosecution by the international criminal court for
neglecting of treaties, is not ( yet ) possible. I will
endeavor, to try the responsible persons to swiss criminal courts,
because of misuse of political offices, - in due course - .
Vorwiegend in der Stadt
Zürich, aber auch in der übrigen Schweiz, wurden zwischen 1892 und
1970 ( dann abnehmend noch bis 1987 ) tausende Frauen
zwangssterilisiert und dutzende Männer zwangssterilisiert oder
zwangskastriert. Das Komitee des UNO-Menschenrechtsrates forderte
- im Oktober 2009 - die Schweiz bzw. deren Regierung auf,
die Opfer der Zwangssterilisazionen und Zwangskastrazionen zwischen
1960 und 1987, endlich zu entschädigen.
Mainly in the city of
Zurich, but also in the rest of Switzerland, from 1892 to 1970 ( then
decreasing to 1987 ) thousands of women and dozens of men were
forcibly sterilized or castrated. The committee of the UN Human
Rights Council urged - in October 2009 - Switzerland and its
government, now finally to pay compensation to the victims of forced
sterilization and forced castrations from 1960 to 1987.
==
Es
ist mir nicht bekannt, dass sich am Entscheid des Parlaments,
diesbezüglich Entschädigungen zu verweigern, etwas geändert
hätte.
As far as I know, the parliament did not change its
decision, to refuse in this case paying compensation.
Ende Januar 2008 reichte
ich beim EGMR eine Individualbeschwerde ein, die aus 7 einzelnen
Teil-Beschwerden besteht. Diese Individualbeschwerde hat die Nummer
4959/08 Blunier ./. Schweiz und ist auf meiner WebSite in deutscher
Sprache vorhanden. Mit der ersten Teil-Beschwerde beschwere ich mich
darüber, dass schweizer Bürger Bestimmungen des Völkerrechts und
sogar auch Bestimmungen der schweizerischen Bundesverfassung,
innerstaatlich vor Gericht nicht durchsetzen können, weil es in der
Schweiz kein Gericht gibt welches die Kompetenz hat, Artikel des
Bundesrechts ausser Kraft zu setzen.
End of January 2008, I
had filed to the ECHR an individual complaint, which consists of 7
sub-complaints. This individual complaint has the number 4959/08
Blunier. /. Switzerland and is available on my website in german
language. With the first sub-complaint I complain about the fact,
that swiss citizens cannot enforce by national courts, provisions of
international law and even not provisions of the Swiss Federal
Constitution, because there is no court in Switzerland which has the
competence to override articles of the federal law.
==
In
der Interlaken-Erklärung ist enthalten :
The
Interlaken-Declaration includes :
==
(2) Reiterates the
obligation of the States Parties to ensure that the rights and
freedoms set forth in the Convention are fully secured at the
national level and calls for a strengthening of the principle of
subsidiarity;
(2) bekräftigt die Pflicht der
Vertragsstaaten, sicherzustellen dass die in der Konvenzion
dargelegten Rechte und Freiheiten, auf nazionaler Ebene in vollem
Umfang sichergestellt sind und fordert eine Stärkung des Grundsatzes
der Subsidiarität ;
(...)
B. Implementation of the
Convention at the national level B. Erfüllung des Übereinkommens
auf nationaler Ebene
4. The Conference recalls that it is
first and foremost the responsibility of the States Parties to
guarantee the application and implementation of the Convention and
...
4. Die Konferenz erinnert daran, dass es zuerst und in
erster Linie die Verantwortung der Vertragsparteien ist, die
Anwendung und die Erfüllung der Konvenzion zu garantieren,
...
==
In der Schweiz gibt es kein Gericht welches die
Kompetenz hat, völkerrechtswidrige Bestimmungen des Bundesrechts
ausser Kraft zu setzen, das heisst, es gibt kein ( richtiges )
Verfassungsgericht und kein Völkerechtsgericht. Das schweizer
Bundesgericht hat diese Kompetenz nicht und wendet die sogenannte
« Schubert-Praxis » an. Einwohnern der Schweiz ist es
deshalb nicht möglich, Völkerrecht auf innerstaatlicher Ebene
wirklich durchzusetzen, man ist gezwungen sich beim EGMR zu
beschweren.
In Switzerland, there is no court which has the
authority to override provisions of the federal law which impinge
against international law, that means, there is no ( real )
Constitutional Court and no Court for International Law. The swiss
Federal Court has not this authority and applies the so-called
« Schubert-practice ». It is therefore not possible for
inhabitants of switzerland, to really enforce international law on
national level, one is compelled to complain to the ECHR.
==
In
meinem Brief vom 27. Februar 2010 an den Bundesrat stellte ich die
Frage : « Wie gedenkt man denn dieses Subsidiaritätsprinzip
umzusetzen, und wann ?. » . Eine Antwort auf diese Frage habe
ich von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf allerdings nicht
erhalten.
In my letter of 27 February 2010 to the Federal
Council, I asked the question on the Federal Council: « How
will this subsidiarity principle transformed, and when ?». An answer
to this question I though did not receive from the Federal Councillor
Mrs. Widmer-Schlumpf.
==
Solange es in der Schweiz kein
Verfassungs- / Völkerrechts- Gericht gibt, wird die Schweiz dieses
Subsidiaritätsprinzip nicht erfüllen. Die politischen Parteien der
Schweiz sind nicht daran interessiert dass die Schweiz ein
Verfassungs- und Völkerrechts-Gericht erhalten würde, sie
befürchten wohl zurecht dass ihr Einfluss dadurch abnehmen würde.
Deshalb ist absehbar, dass es viele, viele Jahre dauern wird, bis die
Schweiz dieses Subsidiaritätsprinzip erfüllen würde, wenn dies
denn überhaupt jemals geschehen würde.
As long as there is
in switzerland no Constitutional-Court and/or
International-Law-Court, switzerland will not abide this principle of
subsidiarity. Political parties in switzerland are not interested
that switzerland would get a constitutional and
international-law-court, they fear probably rightly, that their
influence would decrease as the result. Therefore, it is foreseeable
that it would take many, many years until switzerland would comply
this principle of subsidiarity, if this would ever happen at
all.
==
Die Richter des schweizer Bundesgerichts werden
durch die Bundesversammlung gewählt ( Artikel 5 des
Bundesgerichtsgesetzes ), also von Politikern. Bundesrichter
welche ihr Amt längere Zeit ausüben wollen, müssen wiedergewählt
werden, von diesen Politikern. Wer als Bundesrichter sein Amt längere
Zeit ausüben will, tut also gut daran, das zu tun, was den
politischen Parteien und den Politikern gefällt, bzw. tut gut daran,
nichts zu tun was den Politikern stark missfällt. Die Richter des
schweizerischen Bundesgerichts sind weit davon entfernt, unabhängig
zu sein.
The judges of the supreme swiss Federal Court are
elected by the Federal Assembly ( Article 5 of the federal law
concerning the federal court ), that means, of politicians.
Federal judges who wish to exercise their office for longer time,
have to be re-elected, from these politicians. Who wants to exercise
his office as a federal judge for an extended period of time, does
well to do what pleases the political parties and the politicians,
respectively does well, to do nothing that the politicians strongly
dissytisfies. The judges of the swiss supreme Federal Court are far
away from being independent.
==
Bereits im Urteil 94 I
669 vom 22. November 1968 argumentierte das Bundesgericht : « Bei
der Auslegung staatsvertraglicher Abmachungen ist die Praxis der
politischen und administrativen Behörden für die Gerichte nicht
verbindlich. Sie ist aber für die eigene Meinungsbildung des
Richters nicht unbeachtlich. » .
Already in the verdict
94 I 669 from 22 November 1968 the Federal Court argued : « When
stipulations of treaties are interpreted, the practice of political
and administrative authorities are not binding for the courts. But it
is not irrelevant for the building of the own opinion of the
judge. ».
==
Am 18. Februar 2010 sagte Frau
Bundesrätin Widmer-Schlumpf in ihrer Eröffnungsrede zur
Interlaken-Konferenz : « Erlauben Sie mir, aus der Sicht der
Schweiz noch auf einzelne Reformschritte einzugehen, über die im
Vorfeld viel diskutiert worden ist. Ziff. 3 des Aktionsplans
spricht von neuen prozessualen Regeln oder Praktiken, die den Zugang
zum Gerichtshof regeln. Wir sind der Meinung, dass wir bald über
solche Möglichkeiten sprechen sollten, insbesondere über die
Einführung von Gerichtskosten. So problematisch es wäre,
berechtigte Beschwerden daran scheitern zu lassen, dass die
Beschwerdeführer das Geld nicht aufbringen, so unproblematisch
scheint die Vermeidung von klar unzulässigen Beschwerden, deren
Beurteilung niemandem etwas nützt, auch nicht dem Beschwerdeführer
selbst. »
On 18 February 2010, Federal Councillor Mrs.
Widmer-Schlumpf said in her opening speech at the Interlaken
Conference : « Allow me, from the view of switzerland,
furthermore to elaborate on reform steps which have been discussed
much in advance. Cipher 3 of the Action Plan talks of new
procedural rules or practices that regulate access to the Court. It's
our opinion that we soon should be talking about such possibilities,
in particular the implementation of legal charges. So problematic it
would be to let abort legitimate complaints, because the complainants
cannot raise the money, as unproblematic seems to be the avoidance of
clearly inadmissible complaints, which judgements nobody benefit, not
even the complainant himself. »
==
Schweizer
Politiker erachten es also mit den Menschenrechten vereinbar, dass
Staaten berechtigte Beschwerden bezüglich Menschenrechten
unterdrücken dürfen. Erfreulicherweise hatte die Mehrheit der
Vertreter der anderen Mitgliedstaaten eine gegenteilige
Meinung.
Swiss politicians deem it as compatible with human
rights, that states may suppress legitimate complaints regarding
human rights. Fortunately, the majority of the delegates of the other
member states, had a contrary opinion.
==
In der
Interlaken-Erklärung ist unter Punkt 7 festgehalten, dass der EGMR
sogenannte Pilot-Urteile fällen sollte. Gerne hoffe ich, dass meine
Individualbeschwerde zu einem solchen Pilot-Urteil führen wird, weil
sie dazu geeignet ist, speziell bezüglich dem
Subsidiaritätsprinzip. Die Schweiz wird anzunehmenderweise wohl
nicht der einzige Staat sein, welcher Völkerrecht nur sehr unwillig
und sehr langsam umsetzt. Völkerechts-Gerichte würden auch in
anderen Ländern die Umsetzung der EMRK stark beschleunigen,
vorausgesetzt, dass diese Gerichte wirklich unabhängig sind.
In
the Interlaken Declaration, under point 7 is stated, that the ECHR
should make so-called pilot judgments. I hope willingly that my
individual complaint will lead to such a pilot-judgment, because it
is convenient, especially concerning the principle of
subsidiarity. Assumingly, switzerland will not be the only state
which will implement international law just very reluctantly and very
slowly. International-Law-Courts would speed up strongly the
implementation of the CPHR in other countries too, provided, that
these courts are truly independent.
==
Die Geschehnisse
um das schweizerische Bankgeheimnis zeigen folgendes : Zuerst lehnen
schweizer Politiker jegliche Änderungen strikte ab. Wenn der Druck
aus dem Ausland zunimmt, fängt man an zu diskutieren. Steigt der
Druck aus dem Ausland noch mehr, beginnt man kleine
Gesetzesänderungen in Betracht zu ziehen. Steigt der Druck aus dem
Ausland noch mehr, fügt man sich langsam. Und dann geschieht etwas
erstaunliches : Plötzlich vertreten immer mehr Politiker die Meinung
: das was man früher gemacht habe, sei eigentlich falsch gewesen. In
der Physik kennt man Trägheitskräfte und Trägheitsmomente, solche
gibt es auch in der Politik. Es braucht Energie damit etwas in
Bewegung gerät, es braucht Energie um etwas zu stoppen.
The
events about the swiss confidentiality in banking show the following
: First, swiss politicians reject strictly any changes. If the
pressure increases from abroad, one start to discuss. If the pressure
from abroad increases even more, one begins to consider about small
changes in the law. If the pressure from abroad increases even more,
one submits slowly. And then something amazing happens : Suddenly
more and more politicians represent the opinions : that what one has
done previously, actually should have been wrong. In physics,
there are known inertial forces and moments of inertia, which also
exist in politics. It takes energy to set something in motion, it
takes energy to stop something.
==
Es wäre für die Bewohner der
Schweiz sehr erfreulich, wenn die Schweiz, durch Anwendung von
massivem Druck durch die Parlamentarische Versammlung des
Europarates, durch den EGMR, durch den Generalsekretär und durch die
anderen Mitgliedsstaaten, allenfalls auch durch andere internazionale
Organisazionen, gezwungen würde, speditiv ein wirklich unabhängiges
Völkerrechts-Gericht einzuführen, welches dem derzeitigen
Bundesgericht übergeordnet wäre und die Kompetenzen hätte :
For
the inhabitants of switzerland it would be very pleasing, when
switzerland, by means of usage of massive pressure, would be
constrained by the Parliamentary Assembly of the Council of Europe,
by the ECHR, by the Secretary-General and by the other Member States,
possibly also by other International Organizations, to expeditiously
establish a truly independent international-law-court, which
would override the current supreme Federal Court and would have the
competences :
==
- völkerrechts-widrige und/oder
bundesverfassungs-widrige Bestimmungen des schweizerischen
Bundesrechts ausser Kraft zu setzen,
- to terminate provisions
of the swiss federal law which impinge against provisions of the
international law and/or provisions of the federal
constitution,
==
- dem Gesetzgeber Termine zu setzen,
bis wann neues Gesetz vorhanden sein muss,
- to set time
limits to the legislator, until then new law has to be
present,
==
- frühere Bundesgerichtsentscheide aus
völkerrechtlicher Sicht zu überarbeiten und daraus Konsequenzen
bezüglich der Anwendung betroffener gesetzlicher Bestimmungen zu
ziehen,
- to review earlier verdicts of the federal court, and
to draw conclusions from it, regarding the application of affected
provisons of the law,
==
- neue gesetzliche
Bestimmungen, sofort, ! unabhängig von Rechtsfällen !, bezüglich
deren Vereinbarkeit mit Völkerrecht zu überprüfen.
- to vet
new legal provisions, immediately, ! regardless of legal cases !,
regarding its conformity with international law,
==
-
alle Urteile des EGMR, auch wenn diese nicht direkt die Schweiz
betreffen, zu analysieren und dafür zu sorgen, dass der Gesetzgeber
nötige Gesetzesänderungen unverzüglich vornimmt.
- to
analyse all verdicts of the ECHR, also if these do not pertain
switzerland directly, and to make sure, if necessary, that the
legislator carries out changes of the law
immediately.
==
Selbstverständlich darf das
Ministerkomitee keinen Einfluss auf die Rechtssprechung des EGMR
bezüglich einem bestimmten Fall ausüben. Es ist aber wohl nicht
verboten, dass Richter des EGMR die Texte auf meiner WebSite
lesen. Falls das Ministerkomitee mir eine Antwort auf diese
Informazion und Beschwerde hier zukommen lassen würde, würde ich
diese Antwort auf meiner WebSite veröffentlichen, wo sie dann von
den Richtern des EGMR gelesen werden könnte.
For sure, the
Committee of Ministers must not exercise any influence on the
jurisprudence of the ECHR regarding a specific case. But it is
probably not vetoed, that judges of the ECHR read texts on my
website. If the Committee of Ministers would send me an answer on
this information and complaint here, I would publish this response on
my website, where then it could be read by the judges of the
ECHR.
==
Herzlichen Dank , Thank you very much ,
Merci du fond du cœur , Mille grazie , Muchisimas Gracias ,
Hartelijk dank , Muitíssimo obrigado , Hjärtligt tack , Serdecznie
dziskuje , Kiitos , Nagyon köszönöm , Aciu labai for your
efforts.
Mit freundlichen Grüssen
Yours
sincerely
Sig. M. Blunier
==
Beiliegend
erhalten Sie eine CD, auf dieser CD ist ein PDF-Dokument gespeichert.
Dieses PDF-Dokument enthält sowohl diesen Brief, als auch meinem
Brief an den Bundesrat, und dessen Antwort.
Enclosed is a CD,
stored on this CD is a PDF-Document. This PDF-Document contains as
well this letter, as my letter to the Federal Council, and the reply
of the Federal Council.
==
Dieser Brief ist auf
meiner WebSite veröffentlicht.
This letter is published on my
website.
==
P.S : Bitte lesen Sie - nebenbei - auf
meiner WebSite, auf der Unter-Seite « Seite_1 », den Text
bezüglich meiner Lebens-Vision « Projekt Ponderosa-Ranch ».
Vielleicht kennen Sie ja jemanden, der jemand anderen kennt, der so
etwas unterstützen würde.
Postscript : Please read - by
the way - on my website, on the sub-page « Seite_1 », the
text about my Life-Vision « Project Ponderosa-Ranch ».
Maybe you know somebody, who knows somebody, who would sponsor
something like
this.
#
8.08.2010 <================================================> <=> <=>
Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 3.8.2010, <=> und Kommentar dazu. » <=>
Bundesverfassungsgericht
: Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010Beschluss
vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 –
Ausschluss
des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei
Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig.
Mit dem
Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts am 1.
Juli 1998 wurde nicht miteinander verheirateten Eltern erstmals
unabhängig davon, ob sie zusammenleben, durch § 1626a BGB die
Möglichkeit eröffnet, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam
zu tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies ihrem Willen
entspricht und beide Elternteile entsprechende Sorgeerklärungen
abgeben (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB); anderenfalls bleibt die Mutter
alleinige Sorgerechtsinhaberin für das nichteheliche Kind. Auch eine
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge von der Mutter auf den
Vater kann nach § 1672 Abs. 1 BGB bei dauerhaftem Getrenntleben der
Eltern nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen. Gegen ihren Willen
kann der Vater eines nichtehelichen Kindes nur dann das Sorgerecht
erhalten, wenn der Mutter wegen Gefährdung des Kindeswohls die
elterliche Sorge entzogen wird, ihre elterliche Sorge dauerhaft ruht
oder wenn sie stirbt.
Bereits im Jahr 2003 wies das
Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB
sich dann als unvereinbar mit dem Elternrecht des Vaters aus Art. 6
Abs. 2 GG erweisen würde, wenn sich herausstellen sollte, dass es -
entgegen der Annahme des Gesetzgebers - in größerer Anzahl aus
Gründen, die nicht vom Kindeswohl getragen sind, nicht zur
gemeinsamen Sorgetragung von Eltern nichtehelicher Kinder kommt
(BVerfGE 107, 150 ff.). Dem Gesetzgeber wurde ein entsprechender
Prüfungsauftrag erteilt. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) erklärte in seinem Urteil vom 3. Dezember
2009, dass der grundsätzliche Ausschluss einer gerichtlichen
Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der Alleinsorge an die
Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz des
Wohls eines nichtehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig sei (vgl.
EGMR, Nr. 22028/04).
Der Beschwerdeführer ist Vater eines
1998 nichtehelich geborenen Sohnes. Die Eltern trennten sich noch
während der Schwangerschaft der Mutter. Der gemeinsame Sohn lebt
seit seiner Geburt im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig
Umgang mit seinem Vater. Der Beschwerdeführer erkannte die
Vaterschaft an. Eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen
elterlichen Sorge wurde von der Mutter verweigert. Als diese einen
Umzug mit dem Kind beabsichtigte, beantragte der Beschwerdeführer
beim Familiengericht die teilweise Entziehung des Sorgerechts der
Mutter und die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihn
selbst; hilfsweise stellte er den Antrag, ihm das alleinige
Sorgerecht zu übertragen oder die Zustimmung der Mutter zu einer
gemeinsamen Sorge zu ersetzen. Das Familiengericht wies die Anträge
in Anwendung der geltenden Rechtslage mit der Begründung zurück,
dass es zur Übertragung des Sorgerechts oder Teilen davon an der
erforderlichen Zustimmung der Mutter fehle. Gründe für eine
Entziehung des Sorgerechts der Mutter lägen nicht vor. Die hiergegen
beim Oberlandesgericht eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg.
Der
Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die
Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr.
1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der
Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten
Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis
zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das
Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1,
1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den
Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen
Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies
dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils
die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen,
soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und
zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
Der
Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen
zugrunde:
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden,
dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein
nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat.
Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines
nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung
seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt
ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung
vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird,
gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete
gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich
entspricht.
Der
Gesetzgeber greift jedoch dadurch unverhältnismäßig in das
Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er ihn
generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die
Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater
oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm
die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des
Kindeswohls eingeräumt ist.
Die
Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, der die Teilhabe an der
gemeinsamen Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig macht,
stellt ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung einen
tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs.
2 GG dar. Der Gesetzgeber setzt das Elternrecht des Vaters in
unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück,
ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist.
Denn
die dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme des Gesetzgebers
hat sich nicht als zutreffend erwiesen. Neuere empirische
Erkenntnisse bestätigen nicht, dass Eltern die Möglichkeit
gemeinsamer Sorgetragung in der Regel nutzen und die
Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich
nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert
sowie von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter
verfolgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen. Vielmehr
verständigen sich lediglich knapp über die Hälfte der Eltern
nichtehelicher Kinder darauf, Erklärungen zur Ausübung der
gemeinsamen elterlichen Sorge abzugeben. Zum
anderen ist nach durchgeführten Befragungen von Institutionen und
Experten davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl
Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge
verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater
ihres Kindes teilen wollen.
Auch die Regelung in § 1672 Abs.
1 BGB, der die Übertragung der Alleinsorge für ein nichteheliches
Kind von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, stellt einen
schwerwiegenden und nicht gerechtfertigten Eingriff in das
Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG dar. Allerdings ist zu
berücksichtigen, dass die Eröffnung einer gerichtlichen Übertragung
der Alleinsorge auf den Vater andererseits schwerwiegend in das
Elternrecht der Mutter eingreift, wenn dem väterlichen Antrag im
Einzelfall stattgegeben wird. Denn der Mutter wird die bisher von ihr
ausgeübte Sorge gänzlich entzogen, und zwar nicht, weil sie bei
ihrer Erziehungsaufgabe versagt hat und dadurch das Kindeswohl
gefährdet ist, sondern weil in Konkurrenz zu ihr der Vater sein
Recht reklamiert, an ihrer Stelle für das Kind zu sorgen.
Zudem ist mit einem Sorgerechtswechsel regelmäßig auch ein Wechsel
des Kindes vom Haushalt der Mutter in den des Vaters verbunden,
wodurch insbesondere das Bedürfnis des Kindes nach Stabilität und
Kontinuität berührt wird. Unter
Berücksichtigung dessen und in Abwägung der grundrechtlich
geschützten Interessen beider Eltern ist es zwar mit Art. 6 Abs. 2
GG nicht vereinbar, dem Vater mangels Möglichkeit einer
gerichtlichen Einzelfallprüfung den Zugang auch zur alleinigen Sorge
zu verwehren. Eine Übertragung der Alleinsorge von der Mutter auf
den Vater des nichtehelichen Kindes ist jedoch nur gerechtfertigt,
wenn es zur Wahrung des väterlichen Elternrechts keine andere
Möglichkeit gibt, die weniger in das mütterliche Elternrecht
eingreift, und wenn gewichtige Kindeswohlgründe vorliegen, die den
Sorgerechtsentzug nahelegen. Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob
eine gemeinsame Sorgetragung beider Eltern als weniger einschneidende
Regelung in Betracht kommt. Sofern dies der Fall ist, hat eine
Übertragung der Alleinsorge zu unterbleiben. Ansonsten ist dem Vater
die Alleinsorge zu übertragen, wenn zu erwarten ist, dass dies dem
Kindeswohl am besten
entspricht.
Mit
diesem Entscheid reagiert das deutsche Bundesverfassungsgericht klar
und deutlich auf den Entscheid des EGMR-Entscheids « Zaunegger
gegen Deuschland » vom 3. Dezember 2009.
Noch im Jahr
2004 behauptete das deutsche Bundesverfassungsgericht im Fall
Zaunegger bezüglich dem Kindeswohl aber genau das Gegenteil :
Auszug aus dem Urteil « Zaunegger gegen Deutschland »
: « Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt dass der
Gesetzgeber zu Recht davon ausgehen konnte, dass ein gemeinsame
Sorgerecht welches gegen den Willen eines Elternteils ausgeübt
wurde, für ein uneheliches Kind mehr Nachteile als Vorteile bringe.
Ein gemeinsames Sorgerecht verlange ein Mindesmass an Übereinstimmung
zwischen den Eltern. Wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht
willens seien zu kooperieren, könne das gemeinsame Sorgerecht dem
Kindeswohl widersprechen. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass der
Wille ein gemeinsames Sorgerecht auszuüben, welchen die Eltern durch
Heirat klar ausdrücken, auch ihren Willen zur Kooperation zeigt.
Unverheiratete Eltern könnten ihren Willen zur Kooperation durch
eine gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung ausdrücken. »
Nach
dem Entscheid des EGMR erkennt das deutsche Bundesverfassungsgericht
nun plötzlich, dass die frühere Regelung dem Kindeswohl
widerspreche, erkennt nun aufgrund einer - unerklärlichen Eingebung
-, dass die bisherige Regelung des Sorgerechts im Bundesgesetzbuch
bezüglich unverheirateten Eltern, dem Absatz 2 des Artikels 6 des
deutschen Grundgesetzes widerspreche. Peinlich, peinlich,
peinlich.
Sieht man sich in meinem Fall den Entscheid des
schweizer Bundesgerichts an, sieht man, dass das schweizerische
Bundesgericht bezüglich gemeinsamem Sorgerecht und Kindeswohl genau
so argumentiert wie das deutsche Bundesverfassungsgericht im Jahr
2004. Für Raselli und Co. wird die Sache langsam immer peinlicher,
vertreten die Richter des Bundesgerichts doch offensichtlich
Meinungen die völkerrechtswidrig sind. Sie sollten sich bald mal
überlegen, ob sie nicht « aus gesundheitlichen Gründen »
als Bundesrichter zurücktreten, diese Leute haben den Zug bezüglich
Kindeswohl schon vor 10 Jahren total verschlafen. Es wird
interessant sein, zu sehen wie das Bundesgericht seine
Rechtssprechung bezüglich gemeinsamem Sorgerecht und Kindeswohl, um
180 Grad drehen wird. Bundesrichter haben mit ihren
Sorgerechts-Entscheiden den Karren derart tief in den Dreck gezogen,
dass es für das Bundesgericht wohl unmöglich sein wird,
diesbezügliche Bundesgerichtsentscheide der vergangenen 15 Jahre
noch irgendwie zu rechtfertigen. Das wird für das Bundesgericht eine
sehr peinliche Sache die ich sehr erfreut mitverfolgen
werde.
Peinlich wird sie Sache auch für diverse
Bundesräte und peinlich wird die Sache auch für die schweizerischen
politischen Parteien welche dafür verantwortlich sind dass auf den
1. Januar 2000 wider besseres Wissen völkerrechtswidriges Gesetz in
Kraft gesetzt wurde.
Jährlich werden in der Schweiz etwa
3'500 bis 4'500 weiteren Vätern deren Sorgerechte EMRK-widrig
entzogen, durchschnittlich täglich also in etwa 10 Fällen. Davon
sind jährlich über 6'000 Kinder betroffen. Das deutsche
Bundesverfassungsgericht hat nun eine Übergangsregelung definiert,
die so lange gilt, bis der deutsche Gesetzgeber das Gesetz verbessert
hat, was von der deutschen Regierung gerade ende Juli angekündigt
wurde. In der Schweiz könnte der Bundesrat gestützt auf Artikel 165
der Bundesverfassung eine Übergangsregelung in Kraft setzen, bis das
Parlament nach langen Streitereien sich auf eine neue Regelung
geeinigt haben wird, die dann möglicherweise schon wieder
völkerrechtswidriges enthält, bevor sie in Kraft tritt. Wie man
aber weiss, bzw. in Zeitungen zu lesen ist und im Fernsehen zu hören
ist, pflegt ja jeder Bundesrat und pflegt ja jede Bundesrätin sein
bzw. ihr eigenes Gärtchen, sind diese Leute unfähig, gemeinsame
Entscheidungen zu treffen, dieses Land zu regieren bzw. zu führen.
Sie verwalten es nur.
In Deutschland wird die
Gesetzesänderung bezüglich dem Sorgerecht voraussichtlich im Herbst
dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen und damit in
Kraft treten. Deutschland braucht für diese Gesetzesänderung die
aufgrund des EGMR-Entscheids vom 3. Dezember 2009 nötig wird, also
weniger als 1 Jahr. Das kann man als erträglich bezeichnen. In der
Schweiz wird das neue Gesetz bezüglich Sorgerecht anzunehmenderweise
vielleicht im Jahr 2013 in Kraft treten. Das ist unerträglich und
eine Schande für einen Staat.
Interessant
ist unter Anderem auch die Feststellung des deutschen
Bundesverfassungsgerichts : « Zum anderen ist nach
durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten davon
auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein
deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr
angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen
wollen. »
In einem Artikel auf der Seite 4 der
Aargauer Zeitung vom Dienstag 19. Januar 2010 : « Neue Chance
für Väter » ging es darum, ob geschiedene Väter mit der
zukünftigen gesetzlichen Regelung das Sorgerecht wieder erlangen
können sollen. «Väter, denen kein Sorgerecht zusteht, sollen die
Möglichkeit haben, dieses wieder zu erlangen», äussert darin Herr
Schöbi vom EJPD. Alfred Heer (SVP/ZH) äussert in diesem Artikel
allerdings die Meinung : «Die alten Fälle sollte man lassen, wie
sie sind.» Es ist natürlich bequem für Politiker und
Parlamentarier, zuerst ein Gesetz zu produzieren, das dann bewirkt,
dass im Laufe der Jahre etwa 50'000 Vätern deren Sorgerechte
völkerrechtswidrig entzogen werden, dass etwa 70'000 Kinder kaum
mehr Kontakt mit den Vätern haben, dass auf Deutsch gesagt ein
riesengrosser Mist produziert wurde, und dann, wenn es gründlich
schief gegangen ist, die Meinung zu äussern : «Die alten Fälle
sollte man lassen, wie sie sind.» Diejenigen Parlamentarier die
diesen riesengrossen Mist produziert haben, sollten ihren Hut nehmen
und gehen. In der gleichen Art wird ja schon vorgegangen bezüglich
Verdingkindern, bezüglich der Opfer der Zwangssterilisazionen und
Zwangskastrazionen und der Opfer des Kindesentzuges in der Schweiz
durch die Organisazion « Pro Juventute ». Einfach nicht
mehr erwähnen, solange bis möglichst alle Betroffenen gestorben
sind und keinen Schadenersatz mehr durchsetzen können. Danach wird
dann ein « formelles Bedauern » über das Geschehene
ausgedrückt. <================================================> #